Strafe für Rizoma LED Blinker und Kennzeichenhalterung

Hallo!

Ich wurde vor ca. 1 Monat aufgehalten und dabei wurden meine Rizoma LED Blinker sowie Kennzeichenhalterung nicht akzeptiert. Trotz E Prüfzeichen. Beim Kauf waren keine Papiere beigelegt.

Genügt nicht das E-Prüfzeichen? Muss ein Blinker typisiert werden?

Danke für eure Hilfe!

LG

Das E-Prüfzeichen beim Blinker ist eine allgemeine Zulassung und daher nicht eintragungspflichtig, jedoch müssen die Abstände die hinter der E-Kennzeichnung bzw. für die Leuchten gelten eingehalten werden.

zB  ECR-R50 11 oder 11a 11b und 11c hat Einfluß auf die seitlichen Abstände Blinker zum Haupftscheinwerfer.

Evtl. war Dein Kennzeichenträger nicht ‚ordentlich‘ montiert, denn eine E-Nummer und falsche Montage ergeben keinen Freibrief…

Kalle_B.

Bei den Blinkern haben sie nur gesagt die sind nicht original. es wurde nicht der Abstand bemängelt. Und bei der Kennzeichenhalterung wurde bemängelt, dass der Kotflügel fehlt. Habe eine Z750 wo bei der original Kennzeichenhalterung der Kotflügel mit drauf montiert ist.

Bei meiner Strafe steht einfach nur, das ich keine zugelassenen Blinker drauf habe.

Danke für eure Antworten!

Teuer ist die Sonderabgabe???

So einer ‚Drohung‘ sähe ich gelassen entgegen, wenn die Rizoma’s eine gültige E Kennzeichnung für hinten haben, dann konnens gacken gehen…

Kalle_B.

p.s. um welche Modelle gehts ?

  1. Für Kraftfahrzeuge die nach EU Richtlinien zugelassen sind gilt auch in Bezug auf eventuelles Zubehör die jeweils gültige EU Richtlinie.
  2. Um zu erkennen welcher Bestimmung das Motorrad unterliegt reicht es im Typenschein, bzw. Zulassungsschein nachzusehen ob das Fahrzeug nach EU Richtlinien zugelassen wurde.
  3. Kennzeichenhalter und Blinker der Marke RIZOMA entsprechen den Kriterien die von der EU vorgeschrieben werden.
  4. Nach Rücksprache mit dem BMVIT wurde mir von Herrn Dr. Wilhelm Kast (wilhelm.kast@bmvit.at) folgendes zur Kenntnis gebracht:

Es gibt in der Richtlinie 2002/24/EG keine Vorschrift darüber, dass das Fahrzeug einen
Rechtsakt der EU hinsichtlich Vorschriften für Radabdeckungen erfüllen muss. Österreich kann für Fahrzeuge mit EG-Betriebserlaubnis keine schärferen Vorschriften verlangen als dies im Gemeinschaftsrecht vorgesehen ist, wenn dies nicht ausreichend durch die sonstige Gefährdung der Verkehrssicherheit oder der Gesundheit begründet ist. Dies ist im Falle der Radabdeckungen für Krafträder nicht passiert, daher kann eine zusätzliche Bauvorschrift hinsichtlich Radabdeckungen für Krafträder mit EG Betriebserlaubnis nicht durchgesetzt werden (dies betrifft nicht Fahrzeuge, die einzeln genehmigt werden sollen - hier ist eine solche Bauvorschrift durchsetzbar). Hinsichtlich der geänderten Anbausituation der Kennzeichentafel wären die Vorschriften der Richtlinie 93/94/EWG einzuhalten. Der Winkel gegenüber der Senkrechten ist mit maximal 30° zulässig.

Hinsichtlich der geänderten Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen wäre zu beachten, dass diese das erforderliche Genehmigungszeichen nach der ECE-Regelung 50 („50R“ und E im Kreis) oder der ECE-Regelung 4 („L00“ neben dem E im Kreis) aufweist und ob die tatsächliche Anbaulage der Kennzeichentafel der Anbaulage laut Genehmigung der Leuchte entspricht.

Der Rückstrahler muss ein Genehmigungszeichen nach der ECE-Regelung 3 aufweisen.

Hinsichtlich geänderter Beleuchtungseinrichtungen wäre zu beachten, ob angebaute Blinkleuchten (Fahrtrichtungsanzeiger) den Bestimmungen der ECE-R50 (Aufschrift muss ein E im Kreis und „50R“ sowie die Ziffer 12 enthalten) entsprechen bzw. der ECE Regelung 6 (Aufschrift 2a anstelle von 12) und ob mit diesen Fahrtrichtungsanzeigern noch die Bestimmung hinsichtlich der Funktionskontrolle eingehalten wird (Richtlinie 93/92/EWG, Anhang IV, Punkt 6.3.10 - geänderte Blinkfrequenz oder Erlöschen oder dauerndes Leuchten der Blinkerkontrolle).

Danke für eure Hilfe!

Heißt das auf Deutsch, dass ich keinen extra Spritzschutz brauche wenn ich einen Kennzeichenhalter mit e-Prüfzeichen verwende? Hab bis jetzt nur mitbekommen, dass das Kennzeichen eben nicht als Spritzschutz gilt aber wenn ich auf die Rückseite vom Kennzeichen ein A4-Blatt klebe, dann ist das ein Spritzschutz … Brauch ich also dieses Blatt Papier als „Spritzschutz“ oder nicht?

ist :rage:

trotzdem gerne gewusst wieviel sie dir aufbrummen wollen