der Zug ist abgefahren.... - 16.5.2013 9:42:39
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erwinhs
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Mitglied seit: 6.7.2010 Status: offline
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ORIGINAL: mervin ist der Zug abgefahren. Dein Inserat ist kein Vertragsangebot, sondern nur eine Kundmachung oder wie man es auch immer nennt. Das Vertragsangebot kommt vom Käufer, indem er sagt " um xxy" nehm ich das Motorrad. Du bestätigst bzw. schließt den Vertrag mit Deinem "OK" ab. Mündliche Verträge sind zulässig, einen Zeugen gibt es auch. Somit kannst du dem Interssenten vom Freitag absagen .... ........noch nicht ganz. Der Mervin hat zwar recht, du könntest jedoch noch folgendes anführen: Höhere Gewalt Höhere Gewalt ist jedes außergewöhnliche Ereignis, welches bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war und auch bei der Beachtung der erforderlichen Sorgfalt nicht abgewendet werden kann, z.B. Naturereignisse, Kriege, Arbeitskämpfe usw. Das gilt auch dann, wenn die außerordentlichen Ereignisse bei Unterlieferanten eintreten. Ich würde hierbei, da es zZ. keinen Krieg in Österreich gibt und auch die Arbeitskämpfe noch nicht voll angelaufen sind, auf "Naturereignis" setzen. Nimm einfach einen spitzen Gegenstand (Stemmeisen, dicken Nagel,etc.) und zerkratz damit alle Lackflächen auf deinem Moped, mit einem Hammer kannst du alle Gläser der Blinker, Scheinwerfer etc. zerschlagen. Ideal wäre auch, wenn du den Rahmen zumindest verbiegen könntest, laß das Moped über eine steile Böschung hinunterrolle schau, sodass es sich dabei einigemale überschlägt. Diesen Vorgang kannst du auch einigemale wiederholen. Ich bin mir sicher, dass der Käufer dann von seinem mündlichen Vertrag zurück tritt. Wenn nicht, könntest du auch noch den Motor................... 
< Beitrag bearbeitet von erwinhs -- 16.5.2013 9:43:12 >
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....treibt die Kühe nach Süden (John Wayne)
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