Zitat StVO: - 6.11.2004 0:01:00
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kps_Tomerl
Beiträge: 472
Mitglied seit: 3.2.2003 Status: offline
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§20 (1) ....Er (Anm. der Lenker eines Fahrzeuges) darf auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, dass er den übrigen Verkehr behindert.
Ich hab ja so einen stillen Verdacht, dass Sie, lieber Herr Doktor, zu den Straßenbenützern zählen, die prinzipiell links fahren. Und zwar prinzipiell lansamer als die Fahrzeuge, die rechts von Ihnen fahren. Natürlich glauben Sie - wie viele andere Sonntagsfahrer, dass Sie damit im Recht sind.
Vielleicht lesen auch SIE sich mal durch die StVO, als dies anderen aufzutragen.
Grüße, Tomerl
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