zum Thema Warnwesten: - 8.7.2004 19:05:00
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oktan
Beiträge: 8220
Mitglied seit: 12.2.2002 Wohnort: graz Status: offline
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immer wieder werde ich von allen möglichen Leutchen gefragt (nicht nur von Nichtmotorradfahrer/innen-
"...brauchi mit´m Motorradl jetzt aaa a so a schiaches Ding ? "
explizit: " N E I N "
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Seit 1. April 2004 gilt für Autofahrer in Notfallsituationen, wie Panne, Unfall oder in anderen Situationen die die Aufstellungen eines Pannendreiecks erfordern, beim Aussteigen aus dem Fahrzeug zur Steigerung der Sichtbarkeit die Pflicht zum Tragen einer Warn- bzw. Leuchtweste in einer auffälligen Farbe (gelb, orange, usw.), an der zudem lichtreflektierende Streifen angebracht sind.
Jede andere mitfahrende Person, die die Fahrbahn oder den Randstreifen zum Aufstellen des Pannendreicks betritt, muss dabei ebenfalls eine Warnweste oder zumindest "lichtreflektierende Vorrichtungen" anlegen.
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Fahrer von Kleinkrafträdern und Motorrädern sind von dieser Pflicht ausgenommen. --------------------------------------------------------------------------------
Geahndet wird nur das Nichttragen von Warnwesten (mit 33,60 Euro bei Sofortzahlung, sonst bis zu 137,55 Euro); sanktionsfrei ist das Nichtmitführen dieser Schutzwesten.
Gesetzesentwurf zur Einführung einer Warnwesten-Pflicht in Österreich liegt vor Derzeit ist ein Gesetzesentwurf zur Einführung einer Warnwesten-Pflicht auch in Österreich in Begutachtung (Entwurf zur 24. KFG-Novelle). Der ÖAMTC unterstützt sinnvolle Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit. Das Tragen einer Warnweste bei einer Fahrzeugpanne ist auf jeden Fall nützlich. Aber auch dann ist nach wie vor größte Vorsicht geboten: Wer eine Warnweste trägt, darf sich trotzdem nicht darauf verlassen, dass er rechtzeitig erkannt wird. Daher gilt auch bei Warnwesten-Trägern: Den Gefahrenbereich schnellstmöglich selbst verlassen und dafür sorgen, dass ein liegen gebliebenes Fahrzeug raschest möglich abgeschleppt wird.
Warnwesten auch beim ÖAMTC erhältlich Die in Italien vorgeschriebenen Warnwesten entsprechen dem geltenden europäischen Standard. Die in Österreich - auch beim ÖAMTC - erhältlichen Jacken mit der Kennzeichnung nach "EN471" in den Farben Orange, Rot und Gelb sind daher geeignet und erlaubt.
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