Zu schnell in Italien

Hab Post bekommen, die mich gar nicht freut: Bin vergangenen November bei Udine geblitzt worden (eigentlich eh nicht so wild: 144 km/h in der 130er-Beschränkung, aber trotzdem teuer: Die wollen fast 140 Euro, die polizia stradales.) Normalerweise würd ich mir denken: und tschüss mit ü - hab aber von unserer BPDion Wien im Amtshilfeverfahren einen ganzen Pack voller Unterlagen, Lenkererhebungsbögen usw. bekommen. Gibt´s jetzt im grenzenlosen Europa tatsächlich schon die Nachverfolgung eher harmloser Verkehrsdelikte, und wird´s teuer, wenn ich das ganze ignorier? Mag beim nächsten Italienurlaub ans Meer und nicht in den Häfen, aber 140 Euro für eine eher läppische V-Überschreitung find ich auch keck und bin daher eher schulduneinsichtig… Was tun?

du nit mehr hast! gggg österreicher sind wirklich bei uns und im ausland die melkkühe! wir habens jo so wollen, meine stimme wor owa dozamols nit dabei! wir werdens zwar nit erleben, owa irgendwann zerlegt sich der verein eh von selbst! daun wirds wieder so wie es mol wor, wir bestimmen wieder über uns und nit so orschl…er die ma nit amol kennen und die nit amol deutsch reden!

gruß vom pp5

ein Abkommen, welches einem den „Südpol“ oder auch A… genannt aufreißt.

Alle anderen Länder müssen einen an Ort und Stelle strafen, sonst gibts keine Kohle.

Aber frage bitte bei ÖAMTC oder ARBÖ in der Rechtsabteilung.

Möchte Dich nit in was hineinreiten.

Und was die Preise in Italien angeht, die strafen auch ihre Landsleute so arg. Es is wirklich sehr teuer dort. Da sind mir a Insel der Seligen.

is wohl eine etwas zu unsichere ( und zu langfristige) Strategie in der Sache, da hast schon recht :wink: Werd vielleicht einmal mit den Leuten von ÖAMTC oder ARBÖ reden. Wofür hammas denn auf „Verkehrsjurist“ lernen lassen…

genau hast du alles von der BPDion Wien bekommen?

… in Österreich im Verhältnis zu Rest-Europa eher human. In Italien ist es seit etwa einem Jahr nicht mehr so paradiesisch, aber immer noch ein Witz im Vergleich zur Schweiz.

Der Weg zu ÖAMTC odre ARBÖ ist sicher eine Idee, aber ich denke, um die Bezahlung der Strafe kommst nicht herum.

LHG, Schlucki

Ein „Übertretungsprotokoll“ in Italienisch und in einer Art von Deutsch, ditto irgendein „Formblatt in der Anlage zum Vorhaltungsprotokoll“ (Die ham auch eine Bürokratie!!!) irgeindein „domanda di notifica“, eine „Meldung des fest gestellten verstosses“, Zahlungsmodalitäten, und irgendwelche Rechtsbelehrungen - ein gut gefülltes Kuvert jedenfalls…

Der Weg zu ÖAMTC odre ARBÖ ist sicher eine Idee, aber ich denke, um die Bezahlung der Strafe kommst nicht herum.

Wieso glaubst du das? Wie schon vorher wer geschrieben hat besteht NUR mit Deutschland ein Rechtshilfeabkommen. Ein Österreicher muß auf ein Schreiben aus dem Ausland NICHT reagieren. Deswegen wäre es interessant was die BPDion Wien von ihm will. Denn bei einem Schreiben von denen siehts wieder anders aus. Leider hat er wieder nicht geschrieben welches Schreiben er von der BPDion Wien bekommen hat.
Die Italiener versuchen es halt ob er einzahlt.
Ich würds nicht machen.

Was die Italiener schreiben ist völlig wurscht! Einzig das was die österreichischen Behörden schreiben ist von Interesse!

… um das Rechtshilfeabkommen geht es.
Ich fürchte, das es das nicht nur mit Deutschland gibt, sondern mit mehr Staaten, als dir lieb ist.

Daher ist der Gang zum ÖAMTC/ARBÖ keine schlechte Idee, weil die das wissen sollten.

LHG, Schlucki

das dies breit in den Medien gewesen wäre wenn das geändert worden wäre?

… zwischenstaatlicher Abkommen, die unter Umständen ähnlichen Character haben, wie das Rechtshilfeabkommen A-BRD.

LHG, Schlucki

auch mit Italien gibt es so ein Abkommen!
(soweit ich weiß)

140 Euro is ja gar nix!
Laß dich mal in der Schweiz blitzen!

Ich hab erst kürzlich einen kleinen Artikel gelesen, wonach es in der EU ernsthafte Bestrebungen gibt, dass Strafbeträge über 40,00 Euro im Gesamten EU-Raum gegenseitig von den Behörden eingehoben werden.
Zeitpunkt etwa ab 2007…

Ok, im Internet steht überall, dass es nur mit Deutschland so ein Abkommen gibt.
Dachte immer mit Italien gibts sowas nicht.

Ich werde morgen mal bei unserer Strafabteilung bei der BH nachfragen, die werden das ja wohl wissen wie das mit Italien aussieht.
Schließlich schicken die immer haufenweise Zettel vom Ausland.

War nur mit dabei bei der Lenkererhebung - und am Kuvert (das war ein RSB vom Kommissariat in der Josefstadt. Schreiben hab ich keines von den österreichischen Behörden - Kuvertinhalt alles aus Italien.

Wie gesagt, es treibt mich nicht ins Armenhaus, aber ich würd´s einfach gern genauer wissen - schließlich fahr ich öfter mal nach Italien.

vergessen…als Beispiel:

Pflicht zur Lenkerauskunft gilt nur bei Straftaten in Österreich

Wie der Verwaltungsgerichtshof (VwGH 03/2003) nunmehr in einem Erkenntnis jüngst entschied, gilt die Auskunftspflicht des Lenkers bei Delikten im Ausland nicht. Der Verfolgung von im Ausland begangenen Straßenverkehrsdelikten hat der VwGH damit einen Riegel vorgeschoben. Lenkeranfragen der heimischen Behörden sollen die Ordnung und Kontrolle des Straßenverkehrs in Österreich gewährleisten, was bei Auskunftsbegehren von ausländischen Behörden nicht der Fall ist.
Gemäß dem Kraftfahrgesetz (KFG) kann die Behörde Auskünfte darüber verlangen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt hat, bestätigte der VwGH. Diese Auskunft, die den Namen und die Anschrift der betreffenden Person enthalten muss, hat der Zulassungsbesitzer zu erteilen. Diese geforderte eindeutige Lenkerauskunft hatte der Beschwerdeführer zwar nicht erteilt, allerdings ist der Zweck des KFG, die Ordnung und Kontrolle des Straßenverkehrs in Österreich zu gewährleisten, erklärte der VwGH. Die im vorliegenden Fall von der Behörde durchgeführte Lenkeranfrage bezog sich aber auf eine im Ausland begangene Tat. Der Behördenanfrage habe es daher an der gesetzlichen Grundlage gemangelt. Der Strafbescheid gegen den Beschwerdeführer wurde daher aufgehoben. (Quelle: RA Dr. Max URBANEK Riemerplatz 4 A-3100 St.Pölten)