Naja - 26.6.2015 10:09:01
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motoradler
Beiträge: 25
Mitglied seit: 26.10.2011 Status: offline
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Auch für mich war der Begriff Lauffläche vollkommen logisch, bis ich nachzudenken begonnen habe. Nämlich darüber, dass ich bauartbedingt die (physisch vorhandene) Lauffläche gar nicht voll ausnutzen kann und ich auch persönlich nicht unbedingt auf die vorletzte oder letzte Rille muss. Selbst wenn ich die persönliche Komponente weglasse: Wenn ich die physisch vorhandene Lauffläche voll ausnutzen will, radieren längst die Fußrasten. Im Prinzip könnte ich mir links und rechts sogar etwas Lauffläche wegschneiden, womit die 75%-Berechnung ein ganz anderes Ergebnis bringen würde. Oder ich montiere den Reifen auf breitere Felgen, womit er breiter und flacher wird - Reifen sind ja immer für mehrere Felgenbreiten zugelassen. Mittig habe ich am Vorderrad derzeit 5mm Profil, an den Flanken sind es 2mm, aber bereits mit Sägezahn, und der Angstrand hat 4mm. Der Reifen wäre also noch ok, aber bei einer böswilligen Begutachtung könnte man vielleicht auch schon weniger als 2mm Profil entdecken. Eine Argumentation über den Beginn und Ausmaß der Lauffläche konnte ich auch in den Entscheidungen der Verwaltungsgerichtshöfe nicht finden. Dort wird wegen ungenauer oder ungenau dokumentierter Messungen berufen, aber nie, weil wegen der (schwammig formulierten) "etwa" drei Viertel. Ein Jurist kann sich nur an das halten, was im Gesetz steht und nicht, was (für ihn) "vollkommen logisch" ist. Für mich ist der Angstrand am Vorderreifen technisch nicht nutzbar und daher ist seine Existenz ebenso "vollkommen logisch". Damit wären auch alle benachteiligt, die einen Angststreifen stehen lassen und es würde die forcierte Fahrweise belohnen. Wenn ich mit dieser Überlegung gegen eine allfällige Verkehrsstrafe berufe, müsste der Jurist in seiner Entscheidung damit argumentieren, dass meine Fusrasten und mein Fahrstil wohl mein Bier sind und es mir freigestanden wäre, den Angstrand voll zu nutzen. Ein gefundenes Fressen für die Zeitung. Motoradler
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