Wheelie in Österreich LEGAL!!!

Gestern hab ich bei uns in Tirol einen ewig langen Wheelie gerissen, na und wer steht das plötzlich, die Polizei.
Bin dann von selbst stehengeblieben bei dennen und da fragten sie mich, was ich denn wolle. Ich schau sie verdutzt an und sag. Na ich hab nn Wheelie gerissen.

Sagt doch der Polizist beinhart: „Schön für dich, aber nicht mein Bier. Zuschnell warst eh nicht, dann passt das“

Ich hab`s überhaupt nicht mehr geglaubt und hab sie dann gefragt, ob ein Wheelie denn erlaubt sei. Und mir wurde dann ausführlichst erklärt, dass er erlaubt ist, solange ich niemanden gefährde oder dabei viel zu schnell am Weg bin, was ich auf einer Freilandstraße nicht tue.
Tja, dann bin ich halr weitergefahren und hab den retlichen tag, herrlich gewheelt!!

die meisten seiner Kollegen werden das anders
auslegen.
Glück gehabt.

Ich mußte mal zahlen und als Begründung gab er an, daß beide Räder auf der Strasse bleiben müssten…genauso, wie beide Hände am Lenker!

Gefährdung der Strassensicherung und Erregung öffentlichen Ärgernis sei es auch!?
Da soll sich noch einer auskennen?!

Wo kann man sich da genauer erkundigen?

ist ein Wheely, laut Meinung vieler nicht so motorradfreundlicher Kollegen dieses leiwanden Typen auf den du getroffen bist, weil man zu jeder Zeit sein Fahrzeug unter Kontrolle haben muß.
Und da man mit dem Vorderradl in der Luft nicht wirklich so gut bremsen kann, zumindest nicht sofort…

Ist aber nicht klar ausformuliert und daher reine Auslegungssache.

Danke!
War damals aber nicht riskant, denn ich habe mit einer Dominator nur von der 1. bis in die 2. geweehlt…quasi nur beim Anfahren, also nicht lange!

Naja, was solls…

mi aber ned auf die Meinung von einem Polizisten verlassen, der näxte liest dir vielleicht scho wieda deine Rechte vor wenn du vorbeikommst.

Wenns das Gesetz ned geändert haben im letzten halben Jahr is es nach wie vor verboten.

lg
Doris

Weltherrschaft(gg) hat recht, is a Grauzone, genau Definition gibts nicht, is was ich mich erinnern kann nur als unsachgemässe Handhabung des Fahrzeuges zu sehn, hab mal den Blacky von die Wr. MOTler drauf angredet weils mi a interessiert hat.

lg
Doris

… am Lenker ist sicher nicht zwingend vorgeschrieben (wie will man denn z.B. sonst im Falle des Ausfalls eines Blinkers Handzeichen geben können?), eine Hand am Lenker dagegen schon.

LHG, Schlucki

ist eine auslegungssache
verkehrssicherheit , jederzeit stehenbleiben …blablabla
aber amtshandlung richtig, da er das vorderrad vor der potentiellen gefahr ( polizeikäfig) auf der straße hatte . am gürtel schaut das schon wieder anders aus
lg Roman

heisst der paragraph, gemäss dem ich abgestraft wurde, deshalb bleibe ich gleich bei überhaupt keinem kieberer freiwillig stehen!!!
was ist dir da überhaupt eingefallen???

ich zieh nach Tirol, war eh schon immer meinn Lieblingsbundesland

und bei einem (Brems-)Slide oder Rollin Burnout zahlst dann für „unnötige Erzeugung von Lärm und Gestank“ oder sowas ähnliches.
Kann mich nimmer ganz genau an die Formulierung erinnern…
alzheimer

Kommt immer auf den einzelnen Spinat an.

…das a wheely erregung öffentlichen ärgernisses ist .

jedenfalls hat neulich bei einen wheely eine oma sogar mit ihren stock gewunken .

und ihr wisst ja wie schwer alte leute zu begeistern sind .

gruss mario

Wie immer bei der polizei ist alles vom mensch in uniform abhängig.
gefährdung anderer strassenteilnehmer stimmt, und ist manchmal auslegungssache.

lg
max

nennt der staat sowas!
snief

aber wenn der kapplständer gut drauf is…

ich zieh nach Tirol!
ggg

mfg Bertl
http://viecher.com

Wie schauts jetzt Morgen aus???

mit dir mit

http://viecher.com


hab meine bambinis bei mir , da geht das net .
aber so is mei leben.
lg Roman

grins

da hab ich aber ganz eindeutig was dagegen grumml

und mit dem letzten Wheelie den ich Heut von Dir gesehen hab, hätt Dich der Polizist sicher abgestraft, weilst ihn so verhaut hast :wink: