Wertermittlung Wiederbeschaffungswert

Hallo Allerseits,

ich danke schon einmal vorab für eure Meinung.
Ich bin Momentan sehr ratlos!

Hatte vor ca. 14 Tagen einen Unfall (Ninja 250R- BJ 2011 6070 KM) mit Totalschaden.
Da ich Kasko versichert bin habe ich am Wochenende einen Brief der Versicherung erhalten, mit dem

Versicherungswert (laut Gutachter) 3100 €
Restwert (gem. Angebot) 1070 €

Dazu 2 bis 3 Zeilen, dass ich mein Motorrad an Händler X verkaufen kann und die Bitte, die Verzichtserklärung zu unterschreiben
nebst meiner Bankverbindung um mir die Differenz abzgl. Selbstbehalt zu überweisen.

Ich habe mir ein vollständiges Gutachten und nicht einfach eine Zahl erwartet und dann so etwas.
War beim Motorradhändler und der bekommt über motorradpreisspiegel. at 3190 € ausgeworfen nur anhand der KM und Baujahr.

Bei mir erschleicht sich nun der Verdacht, der Gutachter hat auch nicht mehr gemacht, sprich ein anständiges Gutachten.
Am Motorrad selbst waren noch ein paar Anbauteile. Auch wenn die nicht mitversichert sind, würde ich nie und nimmer
ein Fahrzeug „gleicher Art und Güte“ zu dem Angebot kaufen können.
Fahrzeuge, die älter sind und mehr Laufleistung haben sind hier auf 1000ps im Schnitt für 3500 zu haben (Standardausführung

Wie könnte ich nun am Besten vorgehen, um von der Versicherung ein anständiges Gutachten zu erhalten und darzulegen, dass ich mit dem Angebot nicht einverstanden bin.

Danke an Euch!

DEIN motorrad zu verkaufen, deswegen wollen sie ja dass du die verzichtserklärung unterschreibst. viel mehr muss die versicherung den schaden begleichen und wenns ein totaler ist dann eben jene euro 3100.–
das motorrad ist und bleibt dabei DEIN eigentum. was tun die versicherungen nun um geld zu sparen: sie versuchen mit restwert zu argumentieren , das ist aber niergends rechtlich gedeckt.
dann kommt die von dir angesprochene wrackbörse ins spiel, das sind nichts anderes als händler die sich noch ein geschäft entweder mit dem ganzen motorrad oder teilen davon versprechen, also bieten sie weniger als es wert ist !!!
als nächstes versuchen sie es dann mit auf zeit spielen, da musst leider durch und entsprechend luft haben sonst gewinnt die versicherung (kann schon mal 6-12 monate dauern)

wie gesagt bestehe auf die zahlung des aktuellen zeitwertes, mehr bekommst nicht und der wird in der eurotax festgelegt und wenn die versicherung nicht spurt dann nimm dir einen anwalt, und zwar so rasch als möglich

Gar nicht.
Die Versicherung hat ihren Teil erfüllt, sie hat den Zeitwert des versicherten Gegenstandes ermittelt, sie hat die Höhe des Schadens ermittelt, sie hat einen Käufer für das Wrack gesucht und sie bietet dir die Differenz zwischen Wrack-Verkaufspreis und Zeitwert an.

Jetzt bist du an der Reihe. Du hast mehrere Möglichkeiten.

Eine davon wäre dich zu bedanken und das Wrack an den Käufer zu verkaufen (Achtung !!! wenn du da mehr als eine oder zwei Wochen wartest, muß er sein Angebot nicht mehr einhalten) und du kannst den Differenzbetrag auf dein Konto überweisen lassen. Was ich allerdings nie tun würde, ist diese Verzichtserklärung zu unterschreiben. Die Versicherung hat keinen Anspruch darauf, daß du auf jegliche weitere Forderungen durch diesen Schadensfall verzichtest (Achtung !!! Kann u.U. auch ziemlich teuer werden)

Dann hast du noch weitere Möglichkeiten, du kannst versuchen das Wrack selber teurer zu verkaufen (Achtung !!! Geht meistens in die Hose wenn du noch keinen Käufer an der Hand hast)
Du kannst dann noch ein Gutachten erstellen lassen (Achtung !!! DU musst das machen, denn DU bist ja mit dem ersten Gutachter nicht einverstanden) und hoffen, daß er dein Motorrad teurer bewertet (Achtung !!! Dazu muss das Wrack verfügbar sein, also wirds eng mit der Zeit)

Nochwas zum Gutachten: Wenn du der Meinung bist, daß deine Anbauteile den Wert des Motorrades erheblich steigern, dann solltest du dir GANZ GANZ GANZ sicher sein, daß du diese Anbauteile auch versichert hast. Denn falls nicht, kann die Versicherung den Wert neu berechnene und u.U. bist du unterversichert, was dann schlechter ausgeht als besser. Is aber nur Theorie, aufgrund deiner mageren Angaben (Ich will aber auch ned mehr, das ist Sache der Gutachter)
Ja und nochwas: Gutachter stechen sich selten gegenseitig aus. Das sollte man wissen, wenns „nur um a paar hunderter geht“.

Du kannst jetzt gleich oder auch nachdem du die Kohle auf dem Konto hast, einen Anwalt besuchen und ihm das einfach so auf dem Tisch legen, er wird dich entsprechend beraten.

Doch das ist rechtlich abgedeckt. Wenn du das Wrack behalten willst, dann wird das von der Leistung abgezogen. So als ob du das Wrack von der Versicherung, die ja das GANZE Motorrad bezahlt hat, abkaufen würdes.
Genaugenommen gibt es keine Rechtsgrundlage, daß dir eine Versicherung dein komplettes Motorrad bezahlt und dann noch an Sachwert in Höhe von € 1.070,- drauflegt. Warum???

ok, danke für die Antworten.

Im wesentlichen geht es mir darum, dass

  1. die Versicherung sagt es ist ein Totalschaden, aber mir kein Gutachten zur Verfügung stellt.
    Gutachten ist nicht draufschauen und sagen es ist alle kaputt, dann 2 zahlen im Internet eingeben und sagen das ist der Restwert.
    Nur KM Stand und Baujahr geben keinen Aufschluss über Art und Güte, die laut Versicherungsbedingungen angegeben sind.
    Versteht ihr, dafür brauch ich doch keinen Gutachter, dass hätte (entschuldigt) jeder Depp gekonnt.

  2. die Werkstatt „ermittelt“ den selben Wert in einer Minute und sagt mir gleichzeitig, dass sie mir das Bike nie und nimmer für 3100 veräußern würden wenn es keinen Unfall hätte.
    Die verkaufen einen „alten“ Hobel 2009 mit 15 000 km noch für 3000 € Originalzustand.
    Das tut dann richtig weh :-/

  3. wenn die Versicherung vom Wiederbeschaffungswert faselt in den Bedingungen, was eben rechtlich der Händlerverkaufspreis ist, dann kann man sich doch wohl verarscht fühlen, wenn der
    Durchschnittspreis bei 1000ps.at bei den Händlerangeboten für ältere Maschinen bzw. mehr Laufleistung im Schnitt bei 3490€ liegt.

Ja es sind im Endeffekt 300 €… aber in Wirklichkeit geht es mir einfach ums Recht. Nicht mehr nicht weniger.
Ich sehe keinen Grund warum man immer klein bei geben soll und alles akzeptieren muss. Wenn ich 20 Jahre Prämie zahle hab ich auch nix von, aber wenn dann mal ein schaden ist, wird
versucht zu sparen wo es nur geht…

Du sprichst jetzt eine Grundsatzfrage an. Sind die 20 Jahre Prämie nicht mehr als die 2100,- die du jetzt bekommen würdest?

Wer sich dafür entscheidet, dass das finanzielle Risiko ein anderer trägt, sollte vor allem mit seiner eigenen Entscheidung leben können. :wink:

Mein Motorrad ist auch ungefähr 3.000 wert. Ich hab’s nicht versichert. Meine Entscheidung.

Apropos Wiederbeschaffungswert, da musst du genau sein. Schreibt die Versicherug tatsächlich von einem Wiederbeschaffungswert oder nennst nur du das so?

Wiederbeschaffungswert (Händlerverkaufswert): Durchschnittspreis, der am redlichen inländischen Kfz-Fachmarkt bei einer (Wieder-)Beschaffung (vom Geschädigten) voraussichtlich zu bezahlen sein wird.

Verkehrswert / Zeitwert: Flexible Wertbegriffe, die keinem konkreten Wert zugeordnet werden können bzw. nicht exakt definiert sind. Abhängig davon, wozu ein Geschädigter durch ein Schadensereignis veranlasst wurde, kann ein Verkehrswert / Zeitwert sowohl ein Einkaufs- als auch ein Verkaufswert sein, auch ein Restwert stellt zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Verkehrswert / Zeitwert dar. Die Verwendung dieses Wertbegriffs kann aufgrund seiner Mehrdeutigkeit zu Problemen und Missverständnissen führen.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Rechtsfrage! a) Haftpflicht: die Kosten einer sach- und fachgerechten Reparatur in einer Kfz Fachwerkstätte übersteigen den Wiederbeschaffungswert zum Unfallzeitpunkt erheblich (ca. 10%, in Einzelfällen bis zu 15%) b) Kasko: Nettomethode, Total-schaden, wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen WBW und RW übersteigen.

Technischer Totalschaden: technisch unmöglich, ein Fahrzeug instand zu setzen, z.B. Ersatzteile sind nicht mehr (neu und gebraucht) erhältlich.

Restwert: Händlereinkaufswert eines beschädigten Fahrzeugs.

Wrackwert: Händlereinkaufswert eines beschädigten Fahrzeugs, wenn es mit wirtschaftlichen Mitteln voraussichtlich nicht mehr instand gesetzt werden kann bzw. nicht mehr aufbaufähig ist.

Das mit den 20 Jahren war nur Hypothetisch :wink: die Maschine ist aus 2011.
Mir geht es ums Prinzip. Wenn die Versicherung ewig kassiert ohne etwas zu zahlen, dann wird mir auch keiner kommen und sagen ich bin überversichert und schön einstreichen.
Also sollen Sie sich jetzt mal nicht aus der Verantwortung nehmen…

In meinem Vertrag steht wörtlich:

„Der Versicherer leistet jenen Betrag, den der/die VersicherungsnehmerIn für ein Fahrzeug gleicher
Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles hätte aufwenden
müssen (Wiederbeschaffungswert).“

Ja und das ist rechtlich der Händlerverkaufswert beim inländischen KFZ Fachmarkt. Und genau an diesem habe ich mich umgesehen und es gibt nur Maschinen die älter sind und mehr Laufleistung haben zum schnitt höheren Preis.
Hier kann ja wohl nicht von gleicher Güte die Rede sein…

Kaufst halt die da: http://www.1000ps.at/gebrauchtes-motorrad-1143487-kawasaki-ninja-250r?pos=12

Wegen der 300 Euro ?
Die lässt dir der Händler wahrscheinlich nach, oder du rufst deine Versicherung ab und sagst ihr mit 2300 Auszahlung bist einverstanden.

Is das so schwer?

Danke!

Ich war hier nicht auf der Suche nach gebrauchten Motorrädern, sondern Wege an mein Recht zu kommen bzw.
zunächst einmal zu erörtern ob ich da im Recht bin.

Meine Frage:

Wie könnte ich nun am Besten vorgehen, um von der Versicherung ein anständiges Gutachten zu erhalten und darzulegen, dass ich mit dem Angebot nicht einverstanden bin.

Ist da ne knappe Antwort so schwer?

Ja ich rufe bei der Versicherung an, aber erst wenn ich mein Empfinden auch entsprechend belegen kann. Dann kann mir am anderen Ende niemand
irgendwie gegenargumentieren.
Läufst du denn immer blind irgendwo drauf los und siehst dann was dabei raus kommt?

Ist Lesen so schwer?

Knapper als „Gar nicht.“ geht es nun wircklich nicht.

In der österreichischen Judikatur hat man nicht einfach „Recht“. Wäre das so einfach bräuchte man keine Gerichte.
Der Richter sorgt dafür, daß das geltende Recht eingehalten wird und du kannst dir ziemlich sicher sein, daß sowohl deine Versicherung als auch dein Anwalt das geltende Recht einhalten wird.
Aber eine SCHADENSHÖHE wirst du in keinem Gesetzbuch finden. Die Schadenshöhe bestimmt ein gerichtlich beeideter Sachverständiger und den hat deine Versicherung bereits beauftragt, davon kannst du mal fix ausgehen, daß das nicht irgend ein Lehrbub von ana Werkstatt gemacht hat.

Du hast jetzt DAS RECHT - darum geht es dir ja auch - auch ein Gutachten zu stellen, wobei ich dir ebenfalls einen gerichtlich beeideten Sachverständigen empfehle, da andere bei Gericht uninteressant sind.
Ob dein gerichtlich beeideter Sachverständige nun einen höheren, den gleichen oder einen niedrigeren Zeitwert feststellt ist ziemliches Glücksspiel und da dein Einsatz die Gutachterkosten sind, ist es wirklich - ernstgemeint - sinnvoller € 500,- im Casino zu setzen.
Wennst Glückhast gehst mit an Tausender heim, wennst Pech hast mit nix.

Du kannst aber auch die 500 auf die Schadensauszahlung drauflegen und dir a Motorradl um 3.500 kaufen und einfach glücklich damit sein.

ein wert der manchmal vom marktwert abweicht, besonders bei motorrädern ist es häufig so dass die am markt höher gehandelt werden als der zeitwert laut eurotax.

ein gutachten muss nicht schriftlich ausgeführt sein und kann sogar auf grund von bildern erstellt werden, wenn zb: der lenkkopf sichtlich schief im rahmen steht braucht man kein großartiger gutachter zu sein um festzustellen dass rahmen und gabel hinüber sind. rahmen tausch, gabeltausch und die arbeitszeit und es ist ein totaler, ohne die nebenteile die noch defekt sind.

übrigens lass dir ja nicht einreden dass die verischerung bei regulierung eines schadens dir das motorrad abgekauft hat, sie hat lediglich den schaden reguliert sonst nichts und bei einem totalschaden ist das eben der zeitwert, mein vater hat das vor über 30 jahren und ich vor guten 5 ausjudiziert, dauert aber ein bisserl, wie gesagt schneller bist bei deinem geld wennst es der wrackbörse gibst, kommt darauf an was du mit dem beschädigtem motorrad vor hast

Dann gratuliere ich dir und deinen Papa zu diesem Sieg.
Ich würde trotzdem vorsichtig sein und andere ned reinreiten.

OGH bestätigt "Totalschaden-Klausel" bei Auto-Kasko | DiePresse.com

OGH Spruch gibt’s a dazu, geschenkt. :wink:

RIS - 7Ob216/11g - Entscheidungstext - Justiz

Der wichtige Satz des OGH:
„Diese den Wrackwert berücksichtigende Einschränkung der Versicherungsleistung ist aber sachgerecht, da es dem Versicherungsnehmer damit zumindest rechnerisch möglich ist, ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Auch wenn man die bei älteren Fahrzeugen auftretende Problematik, ein entsprechendes Fahrzeug zu finden, ins Kalkül zieht, ist diese eine günstigere Prämienkalkulation möglich machende Regelung aus der Sicht der Gemeinschaft der Versicherten vertretbar.“

Ja du sagst es, die Versicherung hat mir den Zeitwert des ermittelten Gegenstandes ermittelt.
Ferner der Wert, wenn ich das Ding nun ohne Schaden zu Privat verkaufen würde. Das finde ich für 3100€ ja auch dann ok.
Die Versicherung hält sich aber nicht an unseren Vertrag, indem vereinbart wurde mir den Wiederbeschaffungswert zu zahlen.
Dieser Wert wird grob mit Zeitwert + 20% (Händleraufschlag, Zinsen…bla bla) geschätzt… ca. 3720 €.
Nun kann die Versicherung gerne davon ausgehen, dass ich gut verhandele und sagen es sind 3500 €.
Dann ist aber für mich Ende der Fahnenstange.

[
Die absolute Zahl mag zwar für jemanden mit Viel Geld wenig erscheinen, wir reden aber von 13% der Gesamtsumme.
Nicht gerade wenig.
Will mal sehen wenn es um 40 000 ginge und die Versicherung 5200€ (13%) dir nicht rausrückt. Würdest dann auch sagen, mensch stell dich nicht an ist nun mal so. Dann leg ich halt
beim Autokauf die 5200€ selbst drauf und gut ist. :smiley:

Ich würde gerne einen Händler sehen, der von seinem Geschäft gut lebt und dem es nicht „dreckig“ geht, der mir die
Maschine für 3100 überlässt. Ich habe 2 Monate gebraucht, um Sie zu einem akzeptablen Preis zu bekommen.
Viel Spiel haben die Händler bei den Preisen nicht, dass Sie einem gerne noch etwas dazu schenken oder mal 10% nachlassen.

Im Übrigen habe ich nun den Sachverhalt mal freundlich aber bestimmt der Versicherung schriftlich zukommen lassen
und warte nun mal 1-2 Tage ab.
Mal sehen was man mir da sagt, dann werde ich berichten

Ich meine definitiv € 300 und keine fiktive Zahl oder irgendwelche Prozent.
Es ist auch unerheblich wieviel Geld jemand hat.
Wegen € 300 ein Gutachten erstellen zu lassen, ist ein gewagtes Glücksspiel, das habe ich doch schon geschrieben.

Wenns um € 5.000 ginge, würde ich schon lange beim Anwalt meines Vertrauens sitzen und ned hier im Forum Romanum schreiben.
Selbst wenn diese € 5.000 dann nur 2% wären, wenn du verstehst was ich meine.
Um € 5.000 kann ich drei oder vier Gutachten anfertigen lassen, um € 300 mit verdammt viel Überredungskunst vielleicht knapp eines.

Oder glaubst die Sacherverständigen arbeiten gratis oder gar, daß die Versicherung ein weiteres Gutachten bezahlt, weil dir das erste zu gering erscheint?

Gib ihnen (und dir) zwei Wochen, recht viel schneller wirst eher keine Antwort bekommen und das tut dir dann nur im Herzen weh.