ja maj - 17.1.2013 9:15:49
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johsa
Beiträge: 4245
Mitglied seit: 30.10.2005 Status: offline
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ORIGINAL: Burgerkalvi johsa, der BAUKRAN war genau so hoch wie genehmigt.... Ich bin Kranführer und kenn mich mit der Materie aus.... Ausserdem hatte der Kran einen Wippausleger, war ein Liebherr HC-L. Und der kann den Ausleger aufstellen (kleine Ausladung) und absenken (große Ausladung), um gewisse Punkte auf der Baustelle zu erreichen. Und wenn man sich mit den Britischen Gesetzen ein bissl auskennen tut, weiß man, das bei Bauvorhaben der Kranausleger nicht über andere Gebäude und Grundstücke bzw. deren Luftraum (Ja, auch der Raum über einem Grundstück gehört einem!!) schwenken darf, weder in Betrieb noch Ausser Betrieb! Der einzige, der Scheiße baut hat, war der Helicopterpilot..... Aber der ist GSD eh krepiert.... Weil wer so deppat is, bei solche Wtterungsverhältnissen so tief zu fliegen......... Einfach nur ohne Worte. Nu amal zur höhe des Krans: Der Kran ist mehrfach am Gebäude abgespannt mittels Ankerrahmen. Und nach jedem Ankerrahmen kann der Kran technisch nur um eine gewisse Hakenhöhe aufgestockt werden. Und die Verankerungen werden vom Hersteller vorgegeben. Sprich die wissen schon vor Baubeginn, wie hoch das Gebäude einmal wird, geben vor, in welchem Stockwerk ein Rahmen eingebaut werden muß, um den Kran unter allen Bedingungen Standsicher zu machen. Und der Baubetreiber hat sich an diese Vorgaben des Kranherstellers zu halten. im letzten Funkspruch hat der Heli Pilot um eine andere Rute ersucht, da zu wenig Sicht, dass war aber das letzte, danach ward er weg vom Himmel! Möglicherweise kann man auch als Pilot nicht fliegen wo man gern möchte sondern muß sich nach etwas halten welches wie in diesem Fall nicht unbedingt Zielführend sein muss.
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