Abgaswerte - 12.4.2013 20:07:58
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DonParmesano
Beiträge: 26
Mitglied seit: 3.6.2002 Status: offline
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Die von mir im Motorradrecht zitierten EU-Richtlinien sind in österreichisches Recht transforniert und im BGBl entsprechend verlautbart. EURO-Norm für Emissionsgrenzwerte von Motorrädern, gemessen nach g/km; EU-Richtlinie 97/24/EG in der Fassung 2002/51/EG/Kapitel V Anhang II : Klassen L3e / L4e: Hubraum von mehr als 150 cm³: (Kohlenmonoxid) CO: 5,5 - (Kohlenwasserstoff) HC: 1,2 - (Stickstoffoxid) NOx: 0,3 Hubraum 150 cm³ oder weniger: (Kohlenmonoxid) CO: 5,5 - (Kohlenwasserstoff) HC: 1,0 - (Stickstoffoxid) NOx: 0,3 Für ältere Motorräder gelten jedoch die im Typen- bzw. Zulassungsschein angeführten Werte. Und wie wird nun aus g/km ein Grenzwert der bei der Pickerl-Überprüfung meßbar ist? Bei welcher Drehzahl? Welcher Beladung, Geschwindigkeit, .....? Ich bin ehrlich der Meinung, dass diese Werte bei der Konzeption und Herstellung bzw. Genehmigung eines Fahrzeuges nach irgendwelchen Normverfahren bestimmt werden aber nicht die bei der Pickerlprüfung relevanten sind... Laut telefonischer AUskunft der KFZ Landesprüfstelle NÖ ist der HC - Meßwert für Motorräder vor ein paar Jahren bei der Pickerlüberprüfung gefallen nur scheinen das nicht alle Werkstätten zu wissen EDIT: Habe mir diese Europa Richtlinie mal angesehen. Da ist die Rede von einem Rollenprüfstand, Auffangen des gesamten Abgases etc etc... also davon hätt ich beim §57a Pickerl noch nix gesehen. lg Pedro
< Beitrag bearbeitet von DonParmesano -- 12.4.2013 20:14:12 >
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