Wann und warum Blaulicht?

Hab mir grad die Beiträge über den Motorradunfall durchgelesen.Wie das mit den Blaulicht ist weiß wohl keiner so genau.Mir ist nur aufgefallen das in letzter Zeit alle Einsatzfahrzeuge der Polizei und vorallem Rettung fast immer mit Blaulich unterwegs sind.Gibt es vielleicht ein neues Gesetzt oder Verordnung das man im Einsatz immer das Blaulicht einschalten muß egal ob es dringend ist oder nicht.Bin gestern übrigens wiedermal am Gürtel von einer Rettung überholt worden auch nur mit Blaulicht unterwegs und die sind auch über jede Kreuzung ohne Sirene gefahrn.
Würd mich echt interessieren wie das jetzt genau ist.Oder habens die immer nur eilig zum Mäci oder nach hause.g

dürfen nur dann in Blau fahren, wenn es der Einsatzzweck erfordert. (dringende Notwendigkeit, Gefahr im Verzuge, …)

Keineswegs erlaubt ist es etwa zum Essenholen oder sonstiges das Blaulicht zu benutzen.

Genauere Definitionen sind in der StVo bzw. KFG nachzulesen. (konnte im Moment nur das wiedergeben, was ich auswendig weiß)

LG, Günter

von uns (RK Wien, fw. KTW-Sani) sagen:

gehörndlt wird nur, wenn notwendig, viele verkehrsteilnehmer verhalten sich erst recht falsch, wenn sie’s hören… und in der Nacht ist es schlicht eine Belästigung der Anrainer, theoretisch sollte das blaue Licht reichen (aber auch das wird NACHTS (!) net immer bemerkt)

Zum Patienten wird je nach Art der Berufung mit Blaulicht gefahren, vom Patienten ins Krankenhaus entscheidet es der Zustand des Patienten (und der wird am Krankentransportwagen vom Sanitäter beurteilt).

Keiner wird einfach nur weils lustig ist mit Blaulicht fahren!

lg eva

PS Hab allerdings gehört, daß es in den unterschiedlichen Organisationen auch schwarze Schafe gibt, mir is allerdings keiner bekannt!

Ein Einsatzfahrzeug ist erst ein einsatzfahrzeug wenn Blaulicht mit/ohne Folgetonhorn eingeschaltet ist.

D.h.
Blaulicht == Einsatzfahrzeug
Kein Blaulicht == Kein Einsatzfahrzeug sondern normales KFZ dem keine Sonderbehandlung lt. StvO zuteil wird.

LG - Spooky

siehe § 26a stvo „fahrzeuge des öffentlichen sicherheitsdienstes“, für die es sehr wohl ausnahmen und sonderregelungen gibt.

lg,

jedoch ist es §26a.

Und die in §26a Abs.1 Zitat: „Die Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen
Sicherheitsdienstes und der Militärstreife“ angeführten Fahrzeuge müssen lt. §26 Abs.1 Zitat: „… die nach den kraftfahrrechtlichen
Vorschriften mit Leuchten mit blauem Licht oder blauem Drehlicht und
mit Vorrichtungen zum Abgeben von Warnzeichen mit
aufeinanderfolgenden verschieden hohen Tönen ausgestattet sind,…“ aufweisen.
Ergo sind sie - so sie diese Licht- und Warnzeichen von sich geben auch Einsatzfahrzeuge…

LG
LG

hat ja auch niemand bestritten … ich habe nur gesagt, dass es auch ohne verwendung von blaulicht und/oder folgetonhorn sonderregelungen und ausnahmen für bestimmte fahrzeuge gibt.

lg,

wir dürfen die busspur benutzen g

darüber kann man jetzt streiten g

Denn wenn ein fahrzeug blaulicht und einen warnton montiert hat ist es wenns eingeschaltet ist ein einsatzfahrzeug.

Darüber hinaus glaub ich kann man beantragen wenn man aus Triftigem grund (wiener gaswerke, wiener linien - sofern sie nicht unter die fahrzeuge des öffentlichen dienstes fallen z.B.) eine solche warnanlage an seinen fahrzeugen befestigen muss. Denn wenn irgendwo gas ausströmt freut sich glaub ich keiner wenn der gaswerke notdienst im stau steht - g

LG

ob da immer alles mit rechten dingen zugeht!

ich finde es sollte einen fahrtenschreiber geben,
der genau mitprotokolliert wann das blaulicht ein-
bzw ausgeschaltet wird.

lg

ich war beim roten kreuz zivi (vor etwa 10 jahren) und da war es so, dass blaulichtfahrten von der leitstelle angeordnet werden mussten, oder, wenn sich diese erst während des einsatzes als erforderlich herausstellte musste die blaulichtfahrt bei der leitstelle angemeldet und erlaubt werden…

wie das rechtlich ausschaut??? tut mir leid, keine ahnung

„koasa“

sagen daß unsere (RK WIen) autos großteils mit UDS bzw Fahrtenschreiber ausgestattet sind.
Und ob du blau fährst oder nicht mußt eh dem Journal mitteilen, ist daher nachvollziehbar

lg eva

„musst dem journal“ melden?

heist das eintrag persönlich oder mündlich.

trotzdem kann ich blaulicht ein und ausschalten ohne, das irgendwer davon merkt oder?

also das einschalten des blaulichtest wird nirgens registriert… ist das richtig?

lg

nur sitzen zb am krankentransport 2-3 leute… dh es müssten beide/alle drei damit einverstanden sein

und das schau ich mir an, daß ein fahrer bei mir macht was er will…

wird sehr wohl protokolliert!

ausserdem hat man einen uds an bord.

lg yvonne

sonst wär’s ja kein einsatz, nur folgetonhorn im notfall, kreuzungen, überholen usw.,
von einem neuen gestz weiß ich nicht…
greets
Stev

Hi

Kenn ich auch zur Genüge. Kieberer vor der Kreuzung - Rot! Blaulicht an - Kehrtwendung bei Rot - Blaulicht aus. Das war ein grandioser Einsatz! Wird sicher mitprotokolliert. Wer’s glaubt.

An Starion - ist das Pizzahohlen kein Einsatz mehr bei der Rettung? Wäre mir neu - aber es machen alles nur die schwarzen Schafe - blöööck, blöööck.

Werner grüsst

nur … nicht böse sein, ich bin heute nicht besonders gut drauf, und es ist mir zu mühsam den unterschied zwischen
.) mit blaulicht und/oder folgetonhorn ausgestattet
und
.) unter verwendung von blaulicht und/oder folgetonhorn
zu erörtern … lies dir einfach die beiden paragraphen und die dazu ergangenenen erläuterungen genau durch …

lg,

da haben wir bmw-fahrer schon einen enormen vorteil … BUS = bmw und suzuki … gggg


lg,

bmw bus? arg…
unsere san VW T4 - bin schon gespannt wann wir auf T5 umsatteln, dann können wir wahrscheinlich die Garage umbauen *g