Verbote im Wald: - 8.5.2012 11:10:22
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ocharni
Beiträge: 9
Mitglied seit: 22.4.2011 Status: offline
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zu Privatwegen ... aus der Wiener Umgebung ist mans ja gewohnt das alles mit Fahrverbotsschildern bzw. "Privatgrund" zugepflastert ist, selbst bei 1m breiten wanderwegen stehts oft dabei.. Zum Forstgesetz...daraus werd ich jetzt im konkreten fall auch net schlauer. Wenn ich es richtig versteh bedarf die Benutzung einer Zustimmung: quote:
"Sie gilt als erteilt, wenn die Zulässigkeit der Benützung und deren Umfang im Sinne des § 34 Abs. 10 ersichtlich gemacht wurde." §34 Abs. 10 besagt: quote:
10) Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat durch Verordnung die Arten der Kennzeichnung, Form und Wortlaut von Hinweistafeln sowie die Art der Ersichtlichmachung näher zu regeln. Bei befristeten Sperren ist auf oder unter der Hinweistafel Beginn und Ende der Sperre ersichtlich zu machen. Wenn mit Gefahren durch Waldarbeit zu rechnen ist, ist auf den Hinweistafeln darauf besonders zu verweisen. Da in dem Fall ein Fahrverbotsschild steht, dieses sich aber nur auf Fahrräder und Pferde bezieht gehe ich davon aus, dass das befahren mit dem Motorrad ok ist.
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