Um sonst - 8.6.2012 12:41:21
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Schlucki
Beiträge: 5745
Mitglied seit: 17.6.2002 Wohnort: Wien Status: offline
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Na, ja. Die Geschwindigkeit wird von vorne gemessen. Laserpistolen machen keine Fotos, blitzen demnach also nicht. Da das Kennzeichen beim Motorrad nur hinten hängt, hat die "Wegfahrmessung" nur den Sinn, das Kennzeichen zu erkennen. Geschwindigkeit und Kennzeichen werden vor Ort notiert und dann eine Anzeige(Anonymverfügung) geschrieben. Einspruch ist relativ sinnlos, da die Aussage zweier Beamte, die keinen Vorteil aus einer Falschaussage ziehen, der Aussage eines Motorradfahrers, dessen Falschaussage ihm Straffreiteit brächte, gegenüber steht. Wenn nix kommt, hast Glück gehabt, wenn was kommt, zahlen und gut ist's.
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LHG, Schlucki
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