die Versicherung - 9.9.2004 7:44:00
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dasu
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verständigt die zuständige Zulassungsbehörde, dass kein Versicherungsschutz mehr vorliegt und Taferl und Zulassungsschein sind abzuliefern; solltest du unversichert, aber mit nicht zurückgegebenen Kennzeichen fahren, machst du dich erstens strassenpolizeilich strafbar und zweitens, das könnte weit teurer werden, haftest du zivilrechtlich für sämtliche verursachte Personen- und Sachschäden, die normalerweise die Haftpflichtversicherung übernimmt - und das kann in die Millionen gehen
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