Versicherung die hundertvierundfünfzigste

Guten Abend meine sehr verehrten Damen und Herren, :smiling_face:

ich weiß dass ich ein bisserl viel raunz - aber seit einer sehr langen Zeit musste ich wiedermal ein entsetztes „Oida“ brüllen.
Da meine GSX-R 750 am 21.12. gestohlen wurde und ich bei der Polizei alle Angaben machte; hatte sich der Fall für mich erledigt…

Typenschein, Schlüssel & Co hab ich selbstverständlich der Versicherung geschickt…
Soweit so klar - Bezahlt haben sie auch sehr schnell.

Nun wurden allerdings die Beiträge für die Kaskoversicherung weiter eingezogen…
Januar, Februar…März…

Dachte mir nur dass sie etwas langsam sind und das Ganze einfach eine Zeit lang dauert…

Nach einiger Zeit habe ich dann doch bei der Versicherung angerufen und gefragt wieso denn meine Beiträge weiter eingezogen werden…
„Sie müssen das Motorrad abmelden - vorher können keinerlei Beiträge storniert werden“

Dass ich ein Motorrad nach einem Diebstahl abmelden muss, - wusste ich nicht -
Bin dann natürlich gleich zu einer KFZ Zulassungsstelle gefahren und hab das Motorrad mit der Diebstahlsanzeige abgemeldet.

Storniert wurden mir lediglich € 50,- für den restlichen Monat März… - d.h. ich hab für Januar und Februar umsonst bezahlt…
Okay, es geht hier nur um €150,-…aber ein bisserl ver***** komme ich mir dennoch vor.

Hab folgendeNachricht bekommen:
„Laut den gesetzlichen Bestimmungen kann der Vertrag erst mit Abmeldedatum und nicht mit dem Tag des Diebstahls storniert werden“

Kann man da etwas machen? Oder sollt ich einfach drauf pfeifen? :sob:

Grüße,
erdnut

Kaskoversicherungen sind ohnehin Jahresversicherungen (bis auf Urlaubskasko), und dafür ist ohnehin eine Jahresprämie fällig.
Schau mal wann deine Versicherung begonnen hat bzw. abläuft.

Ich such mir immer Kasko- bzw. Teilkaskoversicherungen ohne Bindung…
Das hat bei meiner Z750 damals auch wunderbar geklappt!

Des zeig mir bitte mal. :wink:
Ich brauchte hin und wieder a Urlaubskasko um 80 euro. Wo gibts sowas und wie funktioniert das genau?

kann durchblicker.at sehr stark empfehlen…

Hab bis jetzt bei jedem Motorrad meine Versicherung über db abgewickelt :slight_smile:

… aber du hättest scho gerne Antworten auf deine Fragen, oder reicht es wenn wir dir jusline, google und wikipedia empfehlen? :eyes:

Naja,…fein wärs :slight_smile:
…aber ich werde mir für so etwas geringfügiges keinen Anwalt zur Seite nehmen… :face_with_open_eyes_and_hand_over_mouth:

Bei Durchblicker gibts keine Möglichkeit eine jederzeitige Kündigungsmöglichkeit auszuwählen. Wie soll ich nun auf deinen Spezialtarif kommen?
Das war nicht sehr hilfreich. Alle drei gefundenen Anbieter bieten nur Jahresverträge an … :eyes:

von lehrgeld bezahlen. es kann niemand etwas dafür dass du deine verträge nicht kennst und auch die in der versicherungsbranche üblichen abläufe. also denke dir die erfahrung hat dir 150.-- gekostet und schau das nächste mal gleich dass du alles beisammen hast was du brauchst

denn wenn die vertragsgrundlage weggällt, zb: durch abmeldung wegen diebstahl, besteht ein sofortiges kündigungsrecht in dem fall mit dem tag der abmeldung.

Ja kündigen wegen Risikowegfall oder nach Schadensfall darf man, aber die Kaskoversicherung kostet ja trotzdem eine Jahresprämie soweit ich weiß.

Was’n zb wenn ein Neuwagen am Anmeldetag total zerstört wird. Kostet die Kasko dann nur 1,50 Euro?

deswegen erlangen die versicherungen ja einen unterjährigkeitszuschlag wenn du in raten zahlst.

genau so ist es, vorausgesetzt du meldest den neuwagen gleich nach dem schaden wieder ab und wartest dann nicht monate lang. :grin: :grin: :grin:

aber wenn ich das fahrzeug vor ablauf des jahres abmelde bekomme ich entweder eine gutschrift über die bereits bezahlte prämie oder ich bekomme das geld zurück. je nachdem ob ich dort noch was anderes versichert habe bzw. wie ich mich mit der versicherung einige.

Hi MK1971,

normalerweise erledigt im Fall eines Diebstahls die Polizei bei Aufnahme der Anzeige auch gleich die Abmeldung.

Wenn das in Deinem Fall nicht passiert ist, kannst Du es natürlich auch selbst erledigen, bzw. bleibt Dir nichts anderes übrig.

Allerdings wird JEDE Versicherung dann punktgenau mit Abmeldedatum abgerechnet, wurscht ob Haftpflicht oder Kasko und unabhängig von der Vertragslaufzeit. Risikowegfall ist immer ein Grund für eine sofortige Kündigung, niemand muss Prämie bezahlen, weil „der Vertrag noch 3 Monate läuft“…

Wenn Dein Vertrag ein durchblicker-Vertrag wäre, würden wir von durchblicker außerdem für Dich bei der Versicherung raushandeln, dass Dir die Versicherung die Prämie rückwirkend mit dem Datum des Diebstahls zurückbezahlt. Dazu sind sie zwar nicht verpflichtet, machen es aber, wenn man sie mit Nachdruck drauf anspricht!

Lg und hope this helps,

Reinhold von durchblicker.at

Dazu hätte ich gerne einen brauchbaren Text aus Versicherungsbedingungen oder einem Gesetz.
Vieleicht ist da ja neu, aber zu meiner Zeit war die Kasko eine Jahresprämie (was mit einer Kündigungsmöglichkeit genau genommen nichts zu tun hat), also egal ob 1 oder 11 Monate versichert, es war die Jahresprämie zu bezahlen (bei Fahrzeugwechsel und wieder Kasko natürlich nicht doppelt).
In Deutschland wurde es ja auch erst vor kurzem geändert, dass die Kasko mit der Haftpflicht gemeinsam beendet und abgerechnet werden muss, wenn man kündigt.

Hast du da was für mich?
Kulanz ist immer gut, aber nicht selbstverständlich.

Schau mal hier, das sind die Musterbedingungen für Kfz-Kasko des Versicherungsverbands Österreichs.
http://www.vvo.at/vvo/vvo.nsf/sysPages/x6EF9B5E3BE5AA6C4C1257CB4003AC915/$file/AKKB_2015.pdf

Artikel 12 Ziffer 3 bringt es meiner Meinung nach auf den Punkt:
„Bei Wegfall des versicherten Risikos gilt § 68 VersVG, bei Veräußerung des versicherten Fahrzeuges gelten die §§ 69 ff VersVG. Dem Versicherer gebührt jeweils die Prämie für die bis zur Vertragsauflösung verstrichene Vertragslaufzeit.

Auch wenn diese Bedingungen keine bindende Wirkung haben, sollten die Bedingungen Deines Vertrags sehr ähnlich aussehen;

Wir haben auf durchblicker.at die meisten Bedingungen online abrufbar: Download von Vertragsbedingungen | durchblicker.at

LG,
Reinhold von durchblicker.at

Ich würde gerne wissen WELCHE Arschlochversicherung das war/ist damit ich dort NIE eine nehme… WAS ist das für ein Berater, wenn er/sie einem nicht bei der Diebstahlsmeldung darauf AUFMERKSAM macht das Ding auch gleich ABZUMELDEN um sich Kosten zu ersparen, das ist einfach nur LINK! Dafür bekommt der Arsch doch unter anderem AUCH sein Gehalt, nein!?

Das würde ich beanstanden (Konsumentenschutz) mehr als ein Nein kann ned kommen… fragen kost dort nix!

Es war eine Oberösterreichische Versicherung…aber näher möcht ich darauf nicht eingehen… :eyes:

Werde heute auf jeden Fall mal Kontakt mit Durchblicker herstellen…mal schauen ob da was rauskommt :smiling_face:

gebe ich dir recht, aber verdienen tut er an den prämien und so lange die fließen kommt auch geld in sein säckel. nichts desto trotz sollte man sich schon ein bisserl auskennen im leben und nicht nur auf andere verlassen sonst kommt genau das raus.

I hab mir jetzt ein paar angesehen, also das was du da in fett hervorgehoben hast, findet man recht selten. Und gilt ohnehin nur bei Risikowegfall und verkauf.
Ergibt für mich, dass immer noch defacto eine Jahresprämie zu zahldn ist, auch wenn das Fahrzeug zb. nur 4 Monate angemeldet ist und dass diese Regelung nur in besonderen Fällen und nur bei einzelnen Versicherern Anwendung findet.

Beim Erdnuss wäre es vermutlich so gewesen, wenn er diesen Passus in seinem Vertrag hat.

sobald das fahrzeug abgemeldet oder verkauft ist fällt die prämie auch weg weil die vertragsgrundlage weggefallen ist. du zahlst keine jahresprämie oder zweijahresprämie wie bei einem handy sondern nur den tatsächlichen versicherungszeitraum. wenn du die prämie jährlich bezahlst dann bekommst den teil in x*1/365 zurück (wobei x für die resttage steht)