An - 30.4.2012 10:39:42
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Muhhh
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diesem Beispiel merkt man wie absurd manchmal unser Gesetzesdjungel ist wenn Beamten es als notwendig empfinden derartige Dinge zu ahnden. Es entbehrt jeglicher Logik, wenn Motorräder sich mit aller Gewalt am rechten Fahrstreifenrand halten sollen... um was damit zu bewirken? Diese Regelung stammt noch aus der KFZ-mäßigen Steinzeit wo denn KRAD's das Fortbewegungsmittel der Unterprivilegierten waren, und somit dem potenten Autofahrer gefälligst Platz zu machen hatten, anders ist das wohl nicht zu erklären. Bei genauerem Hinsehen und entgegenhalten anderer Regelungen, wie etwa das Vorbeischlängeln, welches auch quer zur Fahrbahn vorgenommen werden darf(unter gewissen Voraussetzungen), entpuppt sich dieses Rechtsfahrgebot in der eigenen Spur noch mehr als fragwürdig. Ach ja, da gibt's dann auch noch das mit den Radfahrern, die ja, sofern es sich um eine "Trainingsfahrt" handelt, ja sogar nebeneinender fahren dürfen (lächerlich ) und vom Zwang der Benutzung eines eventuell vorhandenen Radfahrweges ausgenommen sind. Doch als gravierendste Tatsache empfinde ich eben die Janus-Köpfigkeit der vollziehenden Beamten, die ja ohne Zweifel während ihrer Ausbildung davon Kenntnis erlangt haben, dass versetztes Fahren mehr Vorteile als Nachteile mit sich bringt, aber vermutlicherweise, um dem vorgegebenem Leistungsdruck gerecht zu werden, nach jedem sich bietendem Strohhalm greifen um Bestrafungen aussprechen zu können. Wenn dann, wie in dem hier angeführtem Beispiel, das verfahren bis zum UVS geht, kostet das nicht nur Behördliche Umstände und somit Geld sondern verursacht eben auch eine Überlastung der jeweiligen Stellen.
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