also zu MEINER zeit... - 14.1.2015 9:29:44
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Olponator
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Mitglied seit: 27.2.2012 Status: offline
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quote:
ORIGINAL: mervin hältst Du davon, die allgemeinen Informationen der Gesetzeslage anzupassen ? Wenn das ganze Gespann (Zugfahrzeug beladen plus Hänger beladen) 3500kg überschreitet, ist der Besitz des E-Führerschein erforderlich, wenn es sich um einen schweren Hänger handelt. Bei einem leichten Hänger gilt das nicht, diese sind allerdings mit max 750kg Gesamtgewicht limitiert. Gutgemeinter Rat, um Haftungsklagen zu vermeiden ... Les Dir einfach den § 2 des FSG durch. "Beladen" oder nicht ist egal, außerdem ist auch bei Überschreitung der 3500 kg mit einem schweren Hänger nicht zwangsläufig ein E Schein verpflichtend. ... hat man uns gelehrt, wie du schreibst: b-schein = 3,5t, auch mit leichtem Hänger bis 750 kg - darüber E-schein ... da ist nix neu, oder fehlt mir eine info ? bei deinem letzten satz steig' ich aus ;-) : außer, ich darf ihn so verstehen, daß der E-schein dann nicht erforderlich ist, wenn man im rahmen des gesamtgewichtes von 4250 kg bleibt (und auch das zugfahrzeug nicht mehr als 3,5t wiegt -beladen- bzw der anhänger nicht mehr -beladen- als 750 kg) ... ;-)
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