Verkleidungsblinker?? was ist erlaubt??

Hallo ich will die breitrausstehensenundsooschiachen BLINKER gegen Verkleidungsblinker tauschen.
haben e-Zeichen.
Nun meine Frage:
vorne geht??(erlaubt?)
hinten; auf was muss ich achten (Abstand zum Rücklicht, und/oder müssen die voll nach hinten und nicht zur Seite leuchten?)

Danke im Voraus für Eure Antworten
Rudi

Erklärung der abgebildeten Prüf-Kennzeichen:
E = europaweit anerkanntes Prüfzeichen mit Länderschlüssel (bezeichnet das Land, in dem der Blinker geprüft
wurde), z. B. E1 für Deutschland, E3 für Italien, E21 für Portugal etc.
50R = geprüft für motorisierte Zweiräder
11 = geprüft als Fahrtrichtungsanzeiger vorn
12 = geprüft als Fahrtrichtungsanzeiger hinten
Hinweise zur Montage von Blinkern:
Bei der Montage bitte die folgenden Maße gemäß StVZO einhalten:
- Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 240 mm
- Abstand zueinander vorne mindestens 340 mm, bei je 100 mm Abstand zum Scheinwerfer
- Mindesthöhe zur Straße / zum Boden 350 mm
Lenkerendenblinker machen an Fahrzeugen ab Bj. 1985 die Heckblinker nicht überflüssig. E-geprüfte Lenkerendenblinker
sind nur für die Wirkung nach vorn geprüft (Kennzeichnung 11 auf dem Glas, s.o.) und müssen
daher immer durch Heckblinker ergänzt werden.

Gruß AL

für die Hilfe
Danke
Rudi

hab auch erst wieder umbauen müssen, da die Abstände nicht gestimmt haben und bei Kontrollen kann es ganz schön teuer werden (sind auf Mopeds derzeit sehr happig).

Gruß AL