Anbauvorschrift - 18.8.2004 0:31:00
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rauder
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Erklärung der abgebildeten Prüf-Kennzeichen: E = europaweit anerkanntes Prüfzeichen mit Länderschlüssel (bezeichnet das Land, in dem der Blinker geprüft wurde), z. B. E1 für Deutschland, E3 für Italien, E21 für Portugal etc. 50R = geprüft für motorisierte Zweiräder 11 = geprüft als Fahrtrichtungsanzeiger vorn 12 = geprüft als Fahrtrichtungsanzeiger hinten Hinweise zur Montage von Blinkern: Bei der Montage bitte die folgenden Maße gemäß StVZO einhalten: - Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 240 mm - Abstand zueinander vorne mindestens 340 mm, bei je 100 mm Abstand zum Scheinwerfer - Mindesthöhe zur Straße / zum Boden 350 mm Lenkerendenblinker machen an Fahrzeugen ab Bj. 1985 die Heckblinker nicht überflüssig. E-geprüfte Lenkerendenblinker sind nur für die Wirkung nach vorn geprüft (Kennzeichnung 11 auf dem Glas, s.o.) und müssen daher immer durch Heckblinker ergänzt werden.
Gruß AL
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