Unverständlicherweise ist die bilanzielle Behandlung von Ehefrauen in der
Literatur noch wenig behandelt, obwohl sie zu den Gegenständen des täglichen
Bedarfs gehören und sehr verbreitet sind.
Die vorliegende Untersuchung versucht, dem durch einige kurze Hinweise
abzuhelfen.
1. Zuordnung zu den Vermögensposten:
Ehefrauen sind als notwendiges Betriebsvermögen zu aktivieren, wenn sie dem
Ehemann dauernd zu dienen bestimmt sind. Die Zuordnung zum
Anlage- oder Umlaufvermögen ist davon abhängig, ob es sich nach der
Auffassung des Eigentümers um einen Gebrauchs- oder Verbrauchsgegenstand
handelt. An dieser Stelle muß davor gewarnt werden, im ersten Überschwung
der Gefühle, Frauen den immateriellen Wirtschaftsgütern zuzurechnen - es
stellt sich stets heraus, daß sie äußerst materiell sein können. Eher
empfiehlt es sich, je nach dem vorliegenden Exemplar, eine langfristige
Verbindlichkeit zu passivieren.
Umstritten ist die Frage, ob Frauen aufgrund der verschiedensten
Nutzungszusammenhänge auch in unterschiedliche Wirtschaftsgüter (ähnlich wie
bei Gebäuden) aufzuteilen sind. § 13 EStR gibt dazu keine erschöpfende
Auskunft.
2. Bewertung:
Da Frauen heute überwiegend fertig angeschafft werden, weil das sogenannte
Inzestverbot die Eigennutzung selbsthergestellter Frauen praktisch
ausschließt, kommen für die Bewertung grundsätzlich nur Anschaffungskosten
in Frage. Im Gegensatz zu den klaren Verhältnissen bei den meisten
Anschaffungsvorgängen wird dieser Betrag jedoch nicht in einer Summe,
sondern in kleinen Teilbeträgen entrichtet. Dabei werden für Kinobesuche,
Eis, Geschenke etc. mit der Zeit Unsummen aufgewendet, die sich klarer
buchhalterischer Erfassung meist entziehen.
Diese Ausgaben werden, obwohl sie eindeutig den Charakter von Werbungskosten
haben, steuerlich nicht als solche anerkannt, so daß sie sich nicht
steuermindernd auswirken. Dieser Nachteil sollte alle Kulturstaaten
veranlassen, so bald wie möglich auf das in fortschrittlichen Ländern
Afrikas entwickelte moderne Verfahren überzugehen und den sogenannten
Brautpreis in einer Summe an die Eltern zu zahlen.
3. Abschreibung:
Liegen die Anschaffungskosten fest, so ist bei der längerfristig genutzten
Ehefrau die AfA zu klären. Früher wurden Frauen stets degressiv
abgeschrieben, da man davon ausging, daß sie mit der Inanspruchnahme
wesentlich in der allgemeinen Wertschätzung sanken. Die Auffassung darüber
hat sich inzwischen gewandelt, so daß auch die lineare Abschreibung zulässig
ist. Einige Verfechter der degressiven Abschreibung wollen diese auch
weiterhin beibehalten; sie argumentieren damit, die degressive Abschreibung
habe den Vorteil, daß sich die abnehmende Abschreibungsbeträge mit den
zunehmenden Kosten für Instandhaltung und Reparatur zu einem in der Summe
gleichbleibenden Aufwand zusammenfassen lassen. Das Hauptproblem ist die
noch nicht ausdiskutierte Frage der Nutzungsdauer.
Auch die AfA-Tabellen helfen hier nicht weiter, da die lange erwarteten
Spezial-AfA-Tabellen noch immer nicht erschienen sind, obwohl die
zuständigen Referenten des BMF schon lange an ihnen arbeiten. Problematisch
ist die starke Differenz von Lebensdauer und betriebsgewöhnlicher
Nutzungsdauer. Zur Zeit arbeitet man an einer Umstellung der Tabellen nach
Baujahr, wesentlichen Konstruktionsmerkmalen (Massivbau, Leichtbau,
Erhaltungszustand usw.). Dabei wird wohl eine Pauschalisierung der
ansetzbaren Anschaffungskosten (mtl. Unterhaltungskosten x Vervielfältiger)
herauskommen.
Ein weiteres Problem stellen die Teilwertabschreibungen dar. Keinesfalls
sind hier die Wiederbeschaffungskosten anzusetzen (wer würde so etwas schon
wiederbeschaffen ?), sondern der Einzelveräußerungspreis abzüglich der meist
erheblichen Veräußerungskosten. Je nach Verkehrsfähigkeit werden oft
erhebliche Abschläge nötig. Bei jüngeren Frauen können auch Zuschreibungen
in Frage kommen, jedoch handelt es sich bei den Ausgaben für Friseur,
Kosmetik, Bekleidung, Urlaub etc. um Erhaltungsaufwand, der nicht zu
aktivieren ist. Nur bei größeren Überholungen (Liften, andere kosmetische
Operationen) geht der BFH in ständiger Rechtsprechung von nachträglichen
Herstellungskosten aus und verlangt eine Zuschreibung.
4. Sonderfälle:
Schon vor Jahren wurde geklärt, daß Zuschreibungen wegen bestehender
Schwangerschaft unzulässig sind. Nach der Kuh-Kalb-Theorie des BFH ist
vielmehr ein dem zusätzlichen Futteraufwand der Mutter entsprechender Betrag
als Herstellungskosten des Babys anzusetzen. Bei (nichtgewerblicher)
Fremdnutzung ist (soweit diese Nutzung überhaupt bekannt ist) keine
Forderung zu aktivieren, da hierbei keine Mieterträge realisiert werden.
Diese Forderungen sind erfahrungsgemäß uneinbringlich, so dass sie wieder
voll abgeschrieben werden müssten. Es ergibt sich also keine Auswirkung auf
den Totalgewinn. Bei der Nutzung anderer Frauen ist kein Bilanzposten zu
aktivieren, da diese Frauen dem Eigentümer (Ehemann) zuzurechnen sind und
somit ein Bilanzierungsverbot besteht.
Ledige Frauen sind nur als gewillkürtes Betriebsvermögen zulässig, da sie
meist nicht zur dauernden Nutzung bestimmt sind.
Zum Schluß noch ein Wort an alle männlichen Leser:
Es finden sich immer noch Bilanzen mit unzulässig aufgeblähtem Vermögen. In
fast allen diesen Fällen zeigt sich bei näherer Betrachtung, dass das
spezielle männliche Vermögen (lat.: potentia) aktiviert wurde.
Hier gilt selbstverständlich das strenge Höchstwertprinzip. Zwar klagen viele
Frauen darüber,dass diese „potentia“ im allgemeinen viel zu oft aktiviert würde -
dennoch hat dieses Vermögen in der Bilanz nichts zu suchen, da es sich um
immaterielle Werte handelt, die wegen der schwierigen Bewertbarkeit (meist
Unterbewertung) und der Unsicherheit dauerhafter Nutzungsmöglichkeiten nicht
bilanzierungsfähig sind, auch wenn manche Männer es für ihr wichtigstes
Vermögensteil halten.
Diese Männer sollten sich damit trösten, dass dieses Vermögen auch ohne
Bilanzierung einen wesentlichen Teil ihres Eigenkapitals darstellt - und es
ist gut, gerade auf diesem Gebiet reichlich stille Reserven zu halten.
da hast aber noch die abfertigung im falle einer vorzeitigen trennung vergessen, welche bis zu 50% der aktiva in anspruch nehmen kann, und je nach nutzungsdauer auch monatliche renten (ohne staatliche förderungen) nach sich ziehen können.
p.s._: schau dir mal die google werbungen unter deinem text an - die adwords passen wie die faust aufs aug gg
lg
haudi
Nun ja, im Grunde sind die Meisten ja Handelswaren zur unentgeltlichen Abgabe
Student?
Leiter der Innenrevision eines Ministeriums, d.h. das Kollegenschwein, der Mann ohne Freunde, die Kraft die stehts das Gute will und doch das Böse schafft…
komm vorbei und hilf mit beim nixtun gg
hast was g’scheits gelernt?
mechaniker
maturant
webdesigner
motoradfahrer
wirtschaftsinformatiker
garantiebearbeiter
ex-Qualitätsbeauftragter
is was frei?
tut mir leid, aber Leute die wirklich etwas können nehmen wir nicht, die dürfen weiterhin in der Privatwirtschaft viel Geld machen
wo?
in der privaten wirrst überall nur geschnitten, arme firma auf und nieder, wir können ja gar nicht soviel zahlen, china osten billiglohn und und und … da muss man immer drum raufen.
beim bund ist das schon anders … was gesetz ist, wird gezahlt!
naja, wennst mich net willst dann dräng ich mich net auf …
habs noch ganz vergessen:
Master of Air bin ich auch (zweiter platz in der kärntner luftgitarren vorausscheidung zur WM in Finnland 06)
lg
Als ich vor langer, langer Zeit beim Bund begonnen habe wurde ich von meinen Schulkollegen ausgelacht, diese verdienten in der Privaten lange Jahre im Schnitt um gute 30% mehr als ich beim Bund, die Wirtschaftlage war damals gut.
Nun aber lache ich, die Wirtschaftlage ist für Arbeitnehmer nicht mehr so rosig, zwischenzeitlich verdiene ich zumindest gleich viel wie die in der Privaten, muss mir dafür jedoch nicht den Arsch aufreißen lassen und brauche Arbeitslosigkeit nicht zu fürchten.
Gerne wird aber vergessen, dass Leute wie ich 10, 15, 20 Jahre einen Scheißdreck verdient haben und nicht die Lebensqualität jener hatten die in der Privaten schwer verdienten - natürlich haben sich diese nichts für harte Zeiten auf die Seite gelegt und viele schaun jetzt „blöd aus der Wäsch“.
Beim Bund haben wir übrigens seit über 10 Jahren Aufnahmesperre - eine ziemliche Scheiße, keine jungen Sekretärinnen
Und warum?
Weil die Privatwirtschaft gegen den aufgeblähten Verwaltungsapparat protestiert hat, damit haben Junge auch kaum mehr Chancen auf einen sicheren Posten bei uns (alles ist möglich mit polit. Verbindungen).
Mir persönlich kann das alles blunzn sein, ich fahre mit meiner Supermoto gemütlich und sicher Richtung Pension und/oder golden handshake.
von einem golden handshake kann ich als 24 jähriger nur träumen - trotz meiner vernünftigen (und neben der arbeit hart erworbenen) zusatzqualifikationen …
mal sehen was noch wird, mein bürgermeister will mich schon seit jahren zu den rotkäppchen holen, ich blocke derzeit aber noch ab… vielleicht sollt ich mich doch kaufen lassen
lg
mit der Politik, ich studiere die Typen schon 24 Jahre lang, alles machtgeile Arschlöcher die nur das eigene Wohlergehen im Sinne haben und über Leichen gehen - und bis auf grün habe ich auf Bundesebene schon jede Farbe erlebt, sie sind alle gleich, zumindest „oben“.
Wenn du dich kaufen läßt, dann teuer, sehr teuer.
Wenn du einmal in solch einem Netzwerk drinnen bist kommst du nie wieder raus und bist immer mehr Menschen verpflichtet - aber du kannst auch selbst provitieren wenn du kaltblütig und beinhart bist.
auf gemeindeebene wirds net so arg sein wie im „machtzentrum“ obwohl, es gibt hier schon einige die „aufgeblasen“ daherkommen…
lg
haudi
Kommt mir bekannt vor …
jeder sein los zu tragen;-)
von der einen seite als erbsenzähler, ignorant und parteibonze geächtet, intern als spitzel und sesselabschneider verachtet, fristet du dein berufliches dasein;-)))
MA 2412 lässt grüßen !!!
g. alfred
anarchie 64
schon soweit erfasst, dass es bei ständiger, nur längerfristig aufkündbarer vereinigung mit einer frau eine steuererleichterung gibt, die weder vom zustand noch von form oder farbe abhängig ist. das könnte man tatsächlich fortschrittlich nennen, wenn die beträge nicht eher kleinlich bemessen wären. aber es ist ein anfang.
Sollte diese frau dann auch noch nachwuchs erbringen wird auch dieser - unabhängiog vom geschlecht - dann steuermindernd in die lohnsteuer eingerechnet.
Insgesamt kann man also sagen, dass die abschreibung und der wertverlust eigentlich unterschlagen werden kann wenn der staat (an dessen erhaltung die frauen ja einen grossen anteil haben) hier regulierend eingreift und steuererleichterungen auf die simple präsenz einer solchen gibt. auch wären damit die ganzen diskussionen über werterhaltung (schönheits-OPs, fitness-center, etc.) hinfällig, da man keine weitere erleichterung für solche massnahmen erhält.
jkl
ist sicher in der nuller-klasse anzusetzen!
somit steht man auch bei der bank gut da weil sich die belastungen nicht auf die kerf (kurzfristige erfolgsrechnung)auswirken!
und welcher bankfuzi kann schon saldenlisten lesen??
ich liebe diese art der buchhaltung!!!
gibt es schon bmd-seminare dazu???
p.s.:das ist das beste was ich seit langem gelesen hab!!!
zumindest ein geschäftsführender Gemeinderatsposten sollte drinnen sein!
Holländischer Geheimdienst?