Unklarheiten mit der reifenfreigabe bei motorrädern. - 17.12.2011 10:48:58
|
|
|
chraun
Beiträge: 22
Mitglied seit: 21.6.2007 Wohnort: Graz Status: offline
|
Hallo Da ich leider schwierigkeiten habe die rechtslage zu durchblicken bitte ich diesbezüglich um kompetenten rat! Auf: http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Motorradrecht#Bereifung_:_KFG_.C2.A7.C2.A7_7_.281.29.2C_102_.288a.29.2C_.289.29.3B_KDV_.C2.A7_4 Habe ich folgendes gefunden: Bereifung : KFG §§ 7 (1), 102 (8a), (9); KDV § 4 Bei Neubereifung bzw. Austausch von Reifen sind die im Typenschein oder im Einzelgenehmigungsbescheid festgesetzten Reifendimensionen zu beachten. Bei Fahrzeugtypen ohne Bindung an einen Reifenhersteller dürfen nur die dort bezeichneten, allenfalls höherwertige, freigegebene Reifen gleicher Bauart, jedoch verschiedener Marken, verwendet werden. Der Bestätigungsnachweis für andere, genehmigte Räder oder Reifen ist vom Fahrzeuglenker auf Fahrten mitzuführen. Stahl- und Textilgürtelreifen gelten als Reifen gleicher Bauart. An Krafträdern kann etwa vorne ein Diagonal- (B) und hinten ein Radialreifen (R) montiert sein. (Montagehinweise und Freigängigkeit der Reifen beachten!) Alternativbereifung ist eintragungspflichtig, bei Verwendung einer dieser Reifenpaarungen müssen diese nachträglich in den Typenschein, bzw. Einzelgenehmigungsbescheid eingetragen werden. Dies kann nur erfolgen, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers für die Verwendung dieser Bereifung in Verbindung mit den Serienfelgen vorliegt. Keine Markenbindung, aber die Reifendimension, der Load- und Speedindex müssen passen. Die Eintragung wird beim zuständigen Amt der Landesregierung vorgenommen. (Reifenlisten für Serien- und Alternativbereifungen beachten!) Meine ducati monster hat keine reifenbindung. Heist das nun ich das alle reifen gleicher dimension und bauart fahren, oder nur solche bei denen eine herstellerfreigabe vorliegt die mitzuführen ist? Bisher dachte ich keine reifenbindung bedeutet es ist nur die dimension ausschlaggebend und nicht die herstellerfreigabe Bei meiner Honda ntv mit reifenbindung gibt es eine herstellerfreigabe für eineN bt23. Reicht es nun diese mitzuführen, oder muss der reifen eingetragen werden? Hier der link zur freigabe:http://www.mopedreifen.de/freigaben/RC33_NTV650CTI4-2011.PDF Was würde eine eintragung kosten? Was genau ist in diesem gesetzestext unter alternätivnereifung zu verstehen? Reifen anderer dimension, oder auch reifen gleicher dimension aber ohne herstellerfreigabe?!? Danke Christoph
< Beitrag bearbeitet von chraun -- 17.12.2011 11:03:24 >
|
|