Unfallschäden am privat gekauften Motorrad - 20.3.2014 22:19:06
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ylac
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Mitglied seit: 20.3.2014 Wohnort: K + G Status: offline
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Hallo, ich bin ein Motorradneuling und hab Ende Herbst mit einer 125er begonnen, die ich gebraucht gekauft hab. Angeboten war sie durch eine Werkstätte, Vorbesitzer ist ein Mechaniker aus selbiger, mit dem ich auch privat einen Vertrag abgeschlossen hab, in dem er die Gewährleistung ausschließt. Irgendwen hats damit schon mal hinghaut (hab mittlerweile vom Vorbesitzer und Werkstättenleiter 3 unterschiedliche Geschichten gehört), was aber nur ein paar Kratzer hinterlassen hat, bzw. Verkleidung wurde daher ausgetauscht. Es wurde auf meinen Wunsch vom Verkäufer ein ARBÖ Ankaufstest gemacht, die darin erwähnten Mängel wurden ausgebessert (z.B. Bremsflüssigkeit), waren sowohl durch den Vorbesitzer als auch eine andere Werkstatt nicht nachvollziehbar (Spiel im Lenkkopflager) oder hab ich in Kauf genommen (z.B. fehlendes Lenkergewicht und Kratzer). Bei der Übergabe war in der neuen Verkleidung ein deutlicher Sprung, angeblich verursacht durch den ARBÖ Mechaniker, gegen eine kleine Preissenkung wars mir dann egal. Neuen Hauptständer (der war lädiert) und neues Lenkergewicht hätten sie mir auf Wunsch nachgeschickt, hab ich aber nicht in Anspruch genommen. Jetzt wollt ich ein neues Pickerl machen und innerhalb der ersten Sekunden hat die örtliche Werkstatt gesagt, dass ich so keins bekommen werde: der Riss in der Verkleidung ist ein schwerer Mangel (Verletzungsgefahr), das Spaltmaß passt nicht, der Lenker kommt links am Tank an, rechts nicht, ist also verbogen bzw. Träger verbogen, weswegen jede neue Verkleidung auch wieder springen würde... (ich geb das jetzt nur laienhaft wieder, ich kenn mich leider viel zu wenig aus). Alles eindeutig durch einen früheren Sturz verursacht (nur ums klar zu stellen: ich hatte keinen Sturz). Und natürlich fehlendes Lenkergewicht und defekter Hauptständer. Noch ohne eine weitere Begutachtung fürs Pickerl habens mir einen Kostenvoranschlag von 400 € gemacht. Aber auch den Hinweis gegeben, dass die ersten sechs Monate nach dem Kauf der Vorbesitzer nachweisen müsste, dass der Mangel nicht schon vorher bestand. Hab den kontaktiert und mir wurde von der Werkstatt des Vorbesitzers angeboten, dass sie das Motorrad abholen, Hauptständer und Lenkergewicht ersetzen und mir ein Pickerl machen. Das Thema verbogener Träger wurde im Gespräch vom (Vorbesitzer-)Werkstättenleiter ein wenig vermieden bzw. er hats so dargsetellt als wolle die hiesige Werkstatt nur Geld machen. Nun zu meinen eigentlichen Fragen: 1. Wie sieht's rechtlich aus, bedeutet "Ausschluss der Gewährleistung", dass der Vorbesitzer eigentlich fein raus ist, kann ich froh sein, wenn er mir überhaupt irgendwie entgegen kommt? 2. Der Vorbesitzer würde mir zwar ein Pickerl ausstellen, aber muss ich mir dann Sorgen machen, dass der einfach beide Augen zudrückt und ich nächstes Jahr erst die Reparaturkosten tragen muss? Aber im Falle eines Unfalls haftet doch der Pickerlaussteller? 3. Wofür mach ich eigentlich einen ARBÖ Ankaufstest, wenn die nicht mal einen verbogenen Lenker/Träger bemerken? Haften die in irgendeiner Weise für einen mangelhaften Bericht? (PS:) 4. Wenn der Vorbesitzer Mechaniker in einer Motorradwerkstätte ist, hätt er das Problem ja eigentlich bemerken sollen, oder nicht? Hat ers mir dann bewusst verschwiegen bzw. ändert das was? Bin dankbar für jeden Rat. Und nachdem ich davor nach ähnlichen Beiträgen gefunden hab und mehrfach Spott gelesen hab ("solltest dich vielleicht dumpfgummi nennen", "haha selber schuld"), möcht ich nochmal ausdrücklich drum bitten, das hier zu unterlassen. Für mich ist das alles absolutes Neuland, ich hab beim Kauf meinen Fahrlehrer zurate gezogen, zu dem ich vollstes Vertrauen hab, andere Biker kenn ich leider nicht. Grüße
< Beitrag bearbeitet von ylac -- 21.3.2014 0:20:05 >
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