Najo - 20.7.2012 16:51:48
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Nitrox
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Ich denke schon, dass Gewährleistung relevant ist. Es sind ja nicht zwingend nur die 3 Zeilen vertragsinhalt, die hier zitiert wurden. Und da bin ich mal davon ausgegangen, dass der Händler es verkauft hat, damit es, so wie es ist, auf der Straße gefahren werden darf. Das wird im aregelfall die gewöhnlich bedungene Eigenschaft sein. Andernfalls müsste er es als Bastlerfahrzeug verkaufen. Ob da nun noch drinnen steht, dass nIcht garantiert werden kann, dass es nie einen Unfall hatte ist da erstmal irrelevant, wenns nur um den richtigen Zustand geht. Der TE will ja ein Pickerl, nicht das Mopped zurückgeben. Und auch nach Deiner Argumentation spielt es eine Rolle. Wenn es nicht zumindest fachmännisch repariert wurde, weicht es Von der vereinbarten Beschaffenheit ab, es liegt also ein Mangel vor -> Gewährleistung Wie dem auch sei, der wird das schon richten. Und nicht damit abspeisen lassen, dass das Pickerl dann in einer Partnerwerkstatt gemacht wird, die ein Auge zudrückt!
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