hallo - 24.11.2013 15:59:51
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tyssen
Beiträge: 2496
Mitglied seit: 12.2.2005 Status: offline
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quote:
ORIGINAL: KGR84 Eine blöde Frage noch. Unter außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt fallen ja auch Kranheitskosten. Ich war nach dem Unfall ca. 7 Monate im Krankenstand. Der Selbstbehalt, den ich überschreiten müsste beträgt etwa 1700 Euro. Mit den ganzen Behandlungen, Physio, Medikamente, die ich danach benötigte erreiche ich das nicht. Aber ich hatte aufgrund des langen Krankenstandes kein Gehalt mehr, sondern habe schon Krankengeld von der Krankenkassa bekommen, und das is nur die Hälfte vom eigentlichen Gehalt. Kann ich diesen Verdienstentgang da auch dazu rechnen? Dann würde ich locker über die 1700 Euro kommen. du wirst gezwungen eine Steuerausgleich zu machen da du 2 verschiedene Einkommen bezogen hast, du bezahlst erst dann die Steuer für den Krankengeldbezug und gib alle Kosten die dir entstanden sind Medikamente Reha alle Behandlungskosten an. Lass dir nichts von dem Ahnungslosen Klugscheißer einreden der soll seine Verkleidungen reparieren , schreib dir das aus eigener Erfahrung
< Beitrag bearbeitet von tyssen -- 24.11.2013 16:01:54 >
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greets da Liftboy
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