nana... - 14.1.2014 13:56:08
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kps_coco66
Beiträge: 679
Mitglied seit: 1.11.2013 Wohnort: Oberndorf Status: offline
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ORIGINAL: MK1971 quote:
ORIGINAL: coco66 SERVUS, ja schon wegen Fahrlässigkeit schuldig gesprochen wurde, wird er am Unfall wohl auch schuld sein, zumindest nach Erkenntnis des gerichts. also wird sich sein Gegner bei seiner Versicherung melden oder auch nicht. er, der te, hat die pflicht den Unfall seiner Versicherung zu melden. sollte jedem mit hausverstand auch bewusst sein das dies zu machen ist, reicht ja ein kurzer Telefonanruf, die ausgefüllten unfallberichte kann er ja dann per post schicken. wird wohl in jedem europäischem land ziemlich gleich gehandhabt werden. Mir ist schon klar, daß deine Antwort großteils darin besteht, mich dumm aussehen zu lassen. Aber der TE hat im konkreten folgende Fragen gestellt: Wenn er einen Schaden an seinem Fahrzeug hat bzw. sonstige Forderungen an mich hat muss er sich selbst bei mir melden oder ist das meine Aufgabe? Antwort: Er muß sich NICHT BEI DIR melden. Er kann, muß aber nicht, den Schaden von deiner Versicherung fordern, oder das auch seiner Werkstätte oder seinem Anwalt überlassen. Muss ich den Rest bei der BH bzw. Polizei erfragen oder reicht der Versicherung die Aktennummer von der Straferkenntnis bzw. des Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung (natürlich eingestellt weil ich schuldhaft gehandelt habe)? Antwort: Du musst dich und dein Fahrzeug ausweisen, sprich die Daten mit deinem Unfallgegner austauschen. Wenn ihr das gemacht habt, dann mußt du den Unfall DEINER Versicherung melden. Aus dem Satz "... Straferkenntnis bzw. des Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung (natürlich eingestellt weil ich schuldhaft gehandelt habe)?" abzuleiten, daß er fahrlässig gehandelt hat, finde ich hellseherisch, da er ja schreibt, daß das Verfahren wieder eingestellt wurde. Eine Anklage ist ja kein Urteil und auch kein Schuldspruch. ;) quote:
Mir ist schon klar, daß deine Antwort großteils darin besteht, mich dumm aussehen zu lassen. SERVUS, MK, keine sorge, ich will gar nix, des machst eh selber!!! Der TE hat nach seiner aussage eine strafe bezahlt. für was hätte er die bezahlen sollen wenn er deiner Meinung nach freigesprochen wurde? also wird es So sein das er die strafe, wie er ja geschrieben hat, für die fahrlässige Körperverletzung ausgefasst hat. könnte ja auch zu einem vergleich gekommen sein auf den hin die anklage fallen gelassen wurde. das es in diesem verfahren nicht um die Haftpflicht des fahrzeuges geht ist eh logisch, weil dies ja ein zivil Prozess war. der unfallgegner muss sich sich natürlich bei dem te seiner Versicherung melden wenn er die am Fahrzeug entstandenen schäden erstattet haben möchte, muß er aber nicht. ich hab das seinerzeit meinem versicherungsheini übergeben, der hat sich darum gekümmert, kostet nur eine Unterschrift auf einer vollmacht. aber da du ja sowieso allwissend bist, kannst du jetzt auch dieses Statement zerpflücken, - weil ich hab noch niemand gesehen der zu jedem Thema soviel (Stumpfsinn) schreiben kann wie du.
< Beitrag bearbeitet von coco66 -- 14.1.2014 13:58:33 >
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