Unfallabwicklung wie muss ich handeln?

Hallo,

habe vor einiger Zeit einen Unfall verursacht. Nach der polizeilichen Vernehmung erhielt ich eine Straferkenntnis wegen meines Verkehrsverstosses, die ich bereits bezahlt habe.
Ich habe bisher nichts vom Unfallgegner gehört; Wenn er einen Schaden an seinem Fahrzeug hat bzw. sonstige Forderungen an mich hat muss er sich selbst bei mir melden oder ist das meine Aufgabe?

Grüße

SERVUS,
Du hast eine Versicherung, melde den Unfall dieser, mit dem Namen und Adresse deines Unfallgegeners, die sollen sich darum kümmern und mit ihm in Verbindung setzen. sollte er ansprüche haben sind diese durch die Versicherung gedeckt. Ausser du warst durch bestimmte einflüsse beeinträchtigt, dann kann die Versicherung bei dir Regress fordern.

Ich habe bisher nur Name und Geburtsdatum des Unfallgegners. Muss ich den Rest bei der BH bzw. Polizei erfragen oder reicht der Versicherung die Aktennummer von der Straferkenntnis bzw. des Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung (natürlich eingestellt weil ich schuldhaft gehandelt habe)?

SERVUS,
wenn das verfahren eingestellt ist dann hat der gegner auch keine vorderungen mehr. die muß er ja vor gericht vorbringen und nicht nachher.

da würd ich jetzt mal gar nix tun, schlafende Hunde weckt man nicht

Hey,

mir ist nur wichtig dass ich am Ende nicht noch eine zusätzliche Strafe erhalte weil ich mich nicht rechtzeitig um meine Pflichten gekümmert habe.
Es war nur ein Standardermittlungsverfahren dass ohne Vorladung der Beteiligten eingestellt wurde also hatte er vll. gar keine Möglichkeit den Schaden dort zu melden(?)
Ich kann es mir grundsätzlich nicht vorstellen dass er keinen Schaden hat (zumindest Beulen oder Kratzer).

Klingt ned recht österreichisch, Straferkenntnis …

Also bei uns im schönen Österreich geht das so:
Du musst dich und dein Fahrzeug ausweisen, sprich die Daten mit deinem Unfallgegner austauschen.
Wenn ihr das gemacht habt, dann mußt du den Unfall DEINER Versicherung melden.
Wenn du das gemacht hast, dann ist alles für dich erledigt.

Schuldfrage …
Solltest du deiner Meinung nach unschuldig sein, dann gehst zur GEGNERISCHEN Versicherung und forderst dort die Bezahlung deines Schadens.
Weigert sie sich, kannst gerne noch zum Anwalt deines Vertrauens gehen.

Das gleiche Recht hat auch dein Unfallgegner. Er muß sich NICHT BEI DIR melden. Er kann, muß aber nicht, den Schaden von deiner Versicherung fordern, oder das auch seiner Werkstätte oder seinem Anwalt überlassen.

Es gibt meines Wissens nach keine Pflicht sich um den Schaden des Unfallgegners zu kümmern, also solltest du da nicht unbedingt mit einer Strafe rechnen müssen.
Ich kenn deine Gesetze aber nicht, da du ja nicht aus Österreich zu kommen scheinst.

SERVUS,
ja schon wegen Fahrlässigkeit schuldig gesprochen wurde, wird er am Unfall wohl auch schuld sein, zumindest nach Erkenntnis des gerichts. also wird sich sein Gegner bei seiner Versicherung melden oder auch nicht.
er, der te, hat die pflicht den Unfall seiner Versicherung zu melden. sollte jedem mit hausverstand auch bewusst sein das dies zu machen ist, reicht ja ein kurzer Telefonanruf, die ausgefüllten unfallberichte kann er ja dann per post schicken. wird wohl in jedem europäischem land ziemlich gleich gehandhabt werden.

Mir ist schon klar, daß deine Antwort großteils darin besteht, mich dumm aussehen zu lassen.
Aber der TE hat im konkreten folgende Fragen gestellt:

Wenn er einen Schaden an seinem Fahrzeug hat bzw. sonstige Forderungen an mich hat muss er sich selbst bei mir melden oder ist das meine Aufgabe?
Antwort: Er muß sich NICHT BEI DIR melden. Er kann, muß aber nicht, den Schaden von deiner Versicherung fordern, oder das auch seiner Werkstätte oder seinem Anwalt überlassen.

Muss ich den Rest bei der BH bzw. Polizei erfragen oder reicht der Versicherung die Aktennummer von der Straferkenntnis bzw. des Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung (natürlich eingestellt weil ich schuldhaft gehandelt habe)?
Antwort: Du musst dich und dein Fahrzeug ausweisen, sprich die Daten mit deinem Unfallgegner austauschen. Wenn ihr das gemacht habt, dann mußt du den Unfall DEINER Versicherung melden.

Aus dem Satz „… Straferkenntnis bzw. des Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung (natürlich eingestellt weil ich schuldhaft gehandelt habe)?“ abzuleiten, daß er fahrlässig gehandelt hat, finde ich hellseherisch, da er ja schreibt, daß das Verfahren wieder eingestellt wurde. Eine Anklage ist ja kein Urteil und auch kein Schuldspruch. :wink:

Wie kann man wos Dumm aussehn lossn wos von Haus aus Deppat ist, und daher sowiso Bleed ausschaugt? :eyes: :grin:

scho vagessn :eyes: …Wie Du mir -so ich Dir :wink: …zwoar Ur Oid owa imma noch Gültig

Des Spiel kannst ned gewinnen. :wink:

SERVUS,

MK, keine sorge, ich will gar nix, des machst eh selber!!!

Der TE hat nach seiner aussage eine strafe bezahlt. für was hätte er die bezahlen sollen wenn er deiner Meinung nach freigesprochen wurde? also wird es So sein das er die strafe, wie er ja geschrieben hat, für die fahrlässige Körperverletzung ausgefasst hat. könnte ja auch zu einem vergleich gekommen sein auf den hin die anklage fallen gelassen wurde.
das es in diesem verfahren nicht um die Haftpflicht des fahrzeuges geht ist eh logisch, weil dies ja ein zivil Prozess war.
der unfallgegner muss sich sich natürlich bei dem te seiner Versicherung melden wenn er die am Fahrzeug entstandenen schäden erstattet haben möchte, muß er aber nicht. ich hab das seinerzeit meinem versicherungsheini übergeben, der hat sich darum gekümmert, kostet nur eine Unterschrift auf einer vollmacht.

aber da du ja sowieso allwissend bist, kannst du jetzt auch dieses Statement zerpflücken, - weil ich hab noch niemand gesehen der zu jedem Thema soviel (Stumpfsinn) schreiben kann wie du.

Ist ganz einfach, schau mal in den Spiegel :wink:

Kalle_B.

Jaja, die Menschen nennen das gerne zerpflücken, wenn ihr eigenes Konstrukt ned so stabil ist und dann einstürzt. :wink:

Also Strafe kannst für zuschnell fahren, für Vorrangmißachtung, für unerlaubtes Überholen, Fahrerflucht oder für eine überfahrene Sperrline (uvm) auch zahlen. Man kann ja durchaus zuschnell gefahren sein, Strafe dafür bezahlen müssen, und dennoch vom Vorwurf der Fahrlässigkeit freigesprochen werden.

Der Rest von deinem Beitrag ist so wirr, daß ich mich damit eigentlich nicht befassen möchte.
Schon alleine die Logik, daß es sich nicht um die Haftpflicht des Fahrzeuges handeln kann, weil es ein Zivilprozess ist, ist nicht unbedingt mit gesundem Menschenverstand zu erreichen. :wink:
Glaubst eine Haftpflichtversicherung ist nur für Strafrechtsprozesse da? Wahnsinn … (Genaugenommen wird dir die Haftpflichversicherung KEINE EINZIGE Strafe zahlen, dafür aber den zivilrechtlichen Schädenersatz)

Hast a bissl was verwechselt? Macht ja nix, dafür gibts ja gscheitere als dich. :wink:
Und ja, Stumpfsinn ist es nur, weil du es nicht wahrhaben willst. Macht aber auch nix, dafür gibts auch gscheitere als dich. :wink:

Machs gut!

SERVUS,
dafür haben wir ja dich! du weißt alles, kennst alles, beschreibst alles…- du solltest Politiker oder Rechtsverdreher sin. du hast den falschen beruf!! mal über Umschulung nach gedacht?

Jemandem der alles weiß, eine Schulung zu empfehlen, is jetzt ziemlich deppat, findest ned?

Doppelpost

SERVUS,
das war jetzt wirklich deppat, du wärst ja so schon ein vollwertiger Politiker, die wissen auch alles, zumindest tuns so

Zumindest behauptest du das … :wink:

Nunja Du hast aber selbst ein paar grundlegende Dinge durcheinandergebracht bzw. nicht verstanden, einige Deiner Aussagen beziehen sich auf Deine Mutmaßungen (also keine Fakten)
also Vorsicht mit Stumpfsinn-Erklärungen :wink:

Kalle_B.

SERVUS

z. B. - sag mir was ich verdreht habe, ich lern gern dazu