. - 13.6.2014 8:24:05
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w_ds
Beiträge: 7049
Mitglied seit: 30.7.2004 Wohnort: Wiener Neustadt Status: offline
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quote:
ORIGINAL: SirGalahad "Ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen (auch aus einem anderen EU-Land) darf maximal ein Monat ab Einbringung nach Österreich von einer Person mit Hauptwohnsitz in Österreich benutzt werden." "Wer als Inländer ein ausländisches Fahrzeug länger als einen Monat in Österreich verwendet, bei dem wird vermutet, dass das Fahrzeug einen dauernden Standort in Österreich hat. Diese Vermutung bewirkt, dass so ein Fahrzeug auch in Österreich zum Verkehr zugelassen werden muss (österreichisches Kennzeichen). Dennoch ist es in bestimmten Fällen möglich, dass Inländer im Ausland zugelassene Fahrzeuge in Österreich legal verwenden können." etc. etc. http://www.oeamtc.at/portal/steuer-und-zoll-bei-auslaendischem-kennzeichen+2500+1144087 Ich befürchte, daß w_ds in diesem Fall nicht Recht hat. Du bist Inländer aufgrund des Wohnsitzes in Österreich und das Fahrzeug hat ein ausländisches Kennzeichen. Es gibt Grenzfälle, wo eine Anzeige beim UVG erfolgreich bekämpft wurde, die Details müßte ich aber erst erfragen. (Im Prinzip ging es um ein italienisches Firmenauto einer italienischen Firma, mit dem die in Österreich wohnende Person in Österreich für die italienische Firma (in Teilzeit) tätig wurde.) Aber angezeigt werden sie alle, wenn sich Finanzpolizei und der Teufel miteinander verbünden. Übrigens: Bei Steuerprüfungen / Nachschauen bei Kfz-Werkstatten wird auch überprüft, wer sein Fahrzeug regelmäßig in Österreich servicieren/reparieren läßt, die Kombination ausländisches Kennzeichen, inländische Adresse und inländische Werkstatt-Termine führt auch zur Strafverfolgung.
alles recht nett gala, aber das betrifft immer nur den fall dass, dem typen der in österreich wohnt auch das fahrzeug gehört. wenn er es von seinem bruder für 6 monate geliehen bekommt, braucht er mit sicherheit keine nova etc zahlen, weil das per definition keine einfuhr ist. die kfz-steuer und die versicherung zahlt wer anderer (auf dem papier zumindest), der im ausland wohnt. wie willst einen deutschen strafen der in deutschland seine steuern zahlt? und wenn der bruder in deutschland eine klage vom österr. finanzminister kriegt, wird er ihn womöglich maximal auslachen - wenn überhaupt. weil es ist schon so, dass der sein fahrzeug herborgen kann an WEN er will und WIE LANGE er will.
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