Übersetzung ändern - 01.02.2006 11:19

Hallo Motorradfreunde,

kurze Frage: Was muss ich beachten, wenn ich die Übersetzung beim Krad verändere?
Was wird vom TÜV überprüft bzw. abgenommen werden müssen?

Danke!

Brüße, Bib

Hallo Bib,

sorry, dass die Antwort so lange gedauert hat, ist leider etwas untergegangen. Hier aber ein paar Infos vom TÜV:

Günter Schmid, TÜV Süd, www.tuev-sued.de:
Die Übersetzung ist Teil der Betriebserlaubnis, eine Änderung muss daher in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Bei einer Veränderung der Sekundärübersetzung, also von Ritzel oder Kettenrad, geht es im Wesentlichen um zwei Punkte: Abgas und Fahrgeräusch. Damit die Genehmigung für das Abgasverhalten des Fahrzeugtyps nicht erlischt, darf sich das Übersetzungsverhältnis um höchstens acht Prozent verändern. Bei einem kürzeren Übersetzungsverhältnis steigt das Beschleunigungsvermögen des Motorrads, ein längeres Übersetzungsverhältnis verringert es – diese Faktoren beeinflussen direkt das Fahrgeräusch. Dabei darf der gesetzlich zulässige Grenzwert - je nach Baujahr des Fahrzeuges 80 bis 86 dB (A) - nicht überschritten werden. Der neue Wert wird bei der Fahrgeräuschmessung in „beschleunigter Vorbeifahrt“ ermittelt. Entsprechende Gutachten gibt’s in den Service-Centern des TÜVs. Tipp: Am besten besprechen Sie Ihren Umbau-Wunsch schon vorab mit dem entsprechenden Experten vom TÜV, der das Gutachten durchführt.