Übereinstimmungsbescheinigung....

schönen Nachmittag,
Bekommt man in Deutschland auch keine „EG-Übereinstimmungsbescheinigung“ zu (bei) einem Motorradneukauf,hier in Luxemburg scheint das nicht
der Fall zu sein…oder bekommt man diese Papiere nur bei Autokauf?
Vielen Dank für Rat,John :slight_smile:

da wir hier in Österreich sind, wirst Du in diesem Teil von 1000PS nur wenige Kundige finden, nur so als Tip… :wink:

Unterscheide:

 ABE "Allgemeine Betriebserlaubnis",
 EG- bzw. EU-"Betriebserlaubnis" und
 COC "Certificate Of Conformity".

Für Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis kann bei Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) und Prüfung des Fahrzeuges auf Übereinstimmung vom Landeshauptmann (Landesprüfstelle) eine Bestätigung für die Zulassung ausgestellt werden. Diese Bestätigung (Zulassungsbescheinigung Teil II) ersetzt den Typen- bzw. Einzelgenehmigungsbescheid und ist bei der Zulassung vorzulegen.
Fahrzeuge, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen waren, werden wie in Österreich zugelassene Fahrzeuge behandelt.

Hallo,

in Deutschland bekommt man diese Papiere bei neukauf eines Fahrzeugs. Bei gebrauchten Fahrzeugen fehlen sie oft weil es früher noch keine COC Papiere gab, oder der Eigentümer sie verloren hat.
Man kann aber beim Hersteller neue beantragen für eine Stange Euronen!!!

genau

habe für das COC papierl für meine zx10r bei kawa Deutschland 20 teuronen bezahlt, incl. eingeschrieben senden :wink:

ganz schön geschmalzen im hinblick darauf, dass yamaha schweiz so ein papierl gratis versendet :grin:

geiz ist geil :sob:

chris

ich bin für die italienische BMW in bella Austria 180.-- losgeworden.

yeeep, des ist typisch

bei remus und sebring musst für a Kopie der EU Genehmigung auch brennen

kannst bei olle allen anderen puffer herstellern einfach von der homepätsch runterladen

bei uns peckst einfach für alles

im land der burgen sogar für den wind zum surfen :grin:

lg

chris

Habe sie wiedergefunden…