Troubles mit Versicherung

Hi Leute.

Im April diesen Jahres hatte ich einen kleinen Zusammenstoß mit einem Auto. Das Auto hat auf einmal auf einer kleinen Kreuzung umgedreht und stand quer auf der Strasse. Ich steig natürlich in die Bremsen - Vorderrad blockiert (ka wie das passiert is) mich hauts auf die pfeiffn und rutsch ihr samt Motorrad ins Auto. Hab mir beim Sturz irgendwie mein rechtes Knie geprellt und konnt deshalb nicht gleich aufstehen. Naja auf den Beinen hab ich mal die Maschine aufgestellt und das ganze Übel gesehen. Schlussendlich hat mir meine Werkstatt 3 Tage drauf bescheid gegeben „Totaler“. Das war schon mal der erste Stich den ich im Herzen gespürt hab :slight_smile:

DIe Woche drauf kam dann der Gutachter von der Versicherung hat die Schäden aufgenommen (Jacke war auch zerrissen und Helm ghört sowieso getauscht) und meinte ich bekomm den Eurotax wert den die Maschine zu dem Zeitpunkt gehabt hat. Gut wenigstens ein kleines Trostpflaster.

Nach 2 Monaten als noch immer nix von der Versicherung kam hab ich dort mal angerufen. Die meinten die bei ihnen versicherte hat noch immer keine Schadensmeldung abgegeben wird also noch ungefähr 2 Wochen dauern und sie schickens jetzt mal schriftlich raus. So … die 2 Wochen waren heute vorbei. Da ich jetzt schon eine neue Maschine gefunden hab brauch ich endlich die Kohle also nochmal angerufen. Der Brief kam an … aber noch immer keine Schadensmeldung da. Ich natürlich auf 180 hab der mal erzählt was die sich vorstellt wie lang ich noch warten soll.

Weiters hab ich mich mal beim ÖAMTC informiert. Demnach MÜSSTE die Schadensmeldung max 2 Wochen nach dem Unfall abgegeben werden.

Die „Dame“ bei der Versicherung meinte sie kann ja nix machen. Ich könnte aber eine Kopie des Verfahrensaktes sowie die Befunde vom Krankenhaus (hab mich nach dem Unfall untersuchen lassen) schicken. Was bringt das bitte?

Jetzt hab ich nicht die geringste Ahnung was ich machen soll. Ich will nicht ewig auf mein Geld warten …sonst kann ich das Mopped im Winter kaufen. Wäre der ÖAMTC Rechtsschutz eine Möglichkeit? Ich hoffe einer von euch kennt sich da ein wenig aus und kann mir vl helfen.

mfG Georg

Die Sache ist nicht einfach:

Warst Du oder ein anderer Beteiligter beim Unfall verletzt? Dann wird zumindest die Anzeige der Polizei benötigt. Üblicherweise passiert dann bis zur Enstcheidung des Gerichtes genau garnix.

Die Verschuldensfrage ist auch noch zu klären. Der Umstand das das Fahrzeug auf der Kreuzung umgedreht wurde ist mal klar. Es könnte aber der Verdacht aufkommen, das der Sturz mit dem Umdrehen nur wenig zu tun hatte. Du schreibst Du weißt nicht warum das Vorderrad blockierte. Technischer Defekt? Dann zahlt die Versicherung der Autolenkerin gar nix. Schreckbremsung mit überbremsten Vorderrad? Da wird es ev schwierig. Ein Sachverständiger muß entscheiden, ob bei ordnungsgemäßer Bremsung ein Anhalten oder Ausweichen möglich gewesen wäre. Dadurch wären die Unfallfolgen ebenfalls ausgeblieben.

Alleine der Umstand, das eine Schadensmeldung vorliegt, heißt noch lange nicht das die Versicherung das geforderte Geld überweist. Das ist hart, traurig und oft ungerecht aber so ist es eben.

Ich hoffe das die Sache für Dich trotzdem schnell und gut über die Bühne geht.

Servus
Ully-Bär

hatte einen unfall mit einem türkischen mitbürger, dieser hatte den unfall seiner versicherung auch nicht gemeldet (war beim öamtc versichert)

ich habe auch ein paar mal beim öamtc angerufen, der „freundliche“ herr sagte ebenfalls, dass man da nichts machen kann.

da es mir schon komisch vorkam, habe ich die rechtschutzabteilung des öamtc angerufen und nachgefragt, wie ich denn jetzt zu meinem geld komme. diese sagte dann, wenn der unfallgegner keine schadensmeldung macht, dann wird der unfall nach meinen angaben abgehandelt.

und so war es dann auch. binnen zwei wochen habe ich dann die kohle auf dem konto gehabt.


probiers doch mal so, und wenn es nichts nützt, dann den rechtschutz einschalten, das kann nie schden.

obwohl bei unfällen mit personenschaden normalerweise die exekutive verständigt werden muss! und du hattest ja eine verletzung am knie, oder?


lg yvonne

ist, ob Du jetzt eine Rechtschutzversicherung hast.
Also so negativ wie ullybaer würd ichs nicht sehen. Du mußt ja einen internationalen Unfallbericht vor Ort ausgefüllt haben. Der ist eigentlich das wichtigste. Hier steht der Unfallhergang noch frisch und meistens unmanipuliert, da man wenig Zeit zum Nachdenken hatte (ich denke nur mal, was ist, wenn der Gegner auf die Idee kommt jetzt zu behaupten, er wollte links abbiegen und Du wolltest Ihn überholen?). Da würde die Sache schon wieder anders aussehen. War die Polizei eigentlich auch da?
Wenn Du den Unfallbericht hast, würd ich zur Vers. maschieren, ihnen eine Kopie auf den Tisch knallen und eine Frist setzten mit der androhung, ansonsten die Forderung über einen Anwalt geltend zu machen, was die Kosten erhöhen würde.
Vor einigen Jahren hatte ich einen Fall, wo die Vers. auch lauter Ausreden hatte um nicht zu zahlen, ich bin dann 5 Min. bevor sie zusperrten in der Direktion aufgetaucht, hab mich zum Referenten gesetzt und gesagt, ich gehe nicht weg, bis die Sache erledigt ist. In 10 Min. hatte er plötzlich alle Unterlagen gefunden und das Geld überwiesen (jaja, alle wollen heim).
MAil mir mal Deine Tel. Nr. und die Versicherungsanstalt des Autos. Mal sehen was wir machen können.

Gruß AL

gleich mal Danke für die Antworten und die Hilfe.

Unfallbericht wurde sofort ausgfüllt. Die Polizei war da…hat erstmal alle Daten aufgenommen und dann gemeint wenn ich ins Krankenhaus gehe (auch nur zur Untersuchung) muss ich nochmal auf den Posten und dort noch Aussagen. Tja gesagt getan, bin ins Krankenhaus und gleich danach auf den Posten gefahren. Dort hab ich den Unfallhergang, meine Daten, die Daten der Versicherung nochmal erzählt. Das ganze wurde gleich mitgeschrieben und archiviert.

Naja zu dem Gedankengang: wenn man abbiegt gibt man meistens den Blinker (also sollte man) das hat die nicht getan…ausserdem wieso sollt ich einen linksabbieger links überholen wollen ??? hehe

naja…ich schreib dir gleich… :smiley:

bis denn Georg

Bist Du eigentlich oft auf der Straße unterwegs?
Hast Du noch nicht bemerkt, das sich die meisten (vor allem die jungen Turbanträger) diese Sonderausstattung nicht mehr leisten?
Vor kurzer Zeit hatte ich bei einem Kunden so einen Fall, allerdings Auto gegen Auto, während des Überholvorganges nach li. abgebogen, OHNE Blinker.
Und? Hast Du Rechtschutzvers.?

Gruß AL

a.) das du erstmal glück gehabt hast das das ganze polizeilich aufgenommen wurde, andernfalls guckst du zu 99% duch die finger.
b.) die aussage sozusagen schon vor der feindberührung gestürzt zu sein nicht unbedingt zu den glücklichsten gehört.
c.) deine versicherung geht das eigentlich relativ wenig an - die zahlt im falle deines verschulden - drängen bei der gegnerischen versicherung wäre angesagt. über bleibt sonst nur mehr eine klage

gruß

aufnahme des unfalls zählt genauso viel wie der unfallbericht, bringt ned mehr als der selbst ausgefüllte wisch, ist nur pflicht bei personenschäden.

grüße chemo

der unfallbericht zählt überhaupt 0 aber mit polizeilicher aufnahme sinkt die bereitschaft vielleicht zu einem späteren zeitpunkt das unfallgeschehen gänzlich anders darzustellen.
und eine aufnahme mit verletzten beinhaltet normalerweise eine mini"spurensicherung", ohne verletzung ist’s nicht mehr als ein ein beglaubigter datenaustausch.

gruß