Garantiebedingungen - 27.1.2012 18:32:56
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sandramiridae
Beiträge: 7
Mitglied seit: 21.1.2012 Status: offline
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Ich möchte mal aus den Garantiebedingungen zietieren, auf die sich CarGarantie beruft: „Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden: a) durch Unfall, d.h., ein von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; b) u.s.w.“ Jemand hat hier gemeint, daß man sich halt das Kleingedruckte vor Vertagsabschluß durchlesen muß. Dazu möchte ich sagen: Das sind die Werksbedingungen bei einer Neumaschine von Triumph. Die können nach zwei Jahren unverändert verlängert werden. Diese Garantiebedingungen muß man sich also vor dem Kauf des Motorrades durchlesen. Sollte man auch tun. Wer sich aber die o.g. Zeilen durchliest der zuckt mit den Schultern und sagt: OK, Schäden durch einen Unfall sind freilich nicht durch Garantie zu bezahlen. Das ist ganz klar nicht Aufgabe der Garantie. In diesem Moment so weit zu denken, an die Möglichkeit das ausgerechnet während der Fahrt ein Bauteil an der garantierten Maschine kaputt geht, was dann auch noch einen Unfall zur Folge haben könnte, was dann Unfallschäden als Folge davon haben kann – soweit denkt doch nur ein Jurist oder jemand der von Vornherein mit einer Negativeinstellung zu diesem Motorrad sich dieses kauft. Wer aber ein neues Motorrad kauft der hat keine Negativeinstellung dazu. Der freut sich darauf... Juristisch ist – leider – nix gegen Triumph und CarGarantie zu wollen. Die Garantiebedingungen sind da zu eindeutig. Meine Kritik richtet sich auch nicht an die deutsche Rechtssprechung, oder so. Die Kritik ist, das Triumph und CarGarantie Garantiebedingungen aufstellen, die zu einer derart kundenunfreundlichen Situation führen können. Die weitere Kritik ist, wie „wenig“ kulant sich Triumph (und auch CarGarantie) in diesem Fall verhält.
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