Grundsätzlich - 18.6.2013 16:10:05
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Muhhh
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MUß jede Änderung am Fahrzeug eingetragen werden. Entgegen weit verbreiteter Ansicht, wobei behauptet wird mit einem E-Zeichen versehene, montierte Teile bräuchten das nicht, muss dennoch eine Eintragung stattfinden. Das E- Zeichen sagt bloss aus, dass das Teil Konform ist und irgendwo in der EU (die Zahl dahinter sagt aus wo) bereits abgenommen wurde. Normalerweise wird auch beim Kauf eines darartigen Zubehörs ein Zertifikat mitgeliefert (auch wenn es nur die Grösse einer Briefmarke hat), mit welchem man auf der zuständigen Behörde (in zb. MA46) die Eintragung gegen ein entprechendes Salere durchführen lassen kann. Selbst wenn das nicht so sein sollte, wie ja manche glauben, empfiehlt es sich diese kleine Mühe auf sich zu nehmen, denn damit nimmt man lässtigen Beamten bei einer Kontrolle schon mal den Wind aus den Segeln. Ein Freibrief somit alles was geht montieren zu können, nur weil ein E-Zeichen drauf ist, ist das aber auch nicht, weil es kommt ja auch auf die korrekte Art der Montagen an. Bei Blinkern etwa muss der Mintestabstand zwischen den Beiden eingehalten werden,auch die richtig Höhe, bei Kennzeichenhaltern der richtige Winkel des Kennzeichens. Wenn kein E-Zeichen angebracht ist, so müsste man meines Wissens nach das Fahrzeug vorführen, wobei belichtete, mechanisch versierte Beamte, dann ratschlagen ob das dann auch mit dem KFG in Ordnung geht....
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