Taferl abnehmen: begründung?

hätte gerne von einem/r kundigen (auch wegen [url=http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=1343882]http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=1343882[/url]eine erläuterung, mit welcher begründung die exekutive bei einer verkehrskontrolle das taferl einziehen darf. bitte keine „„ich glaub““ oder „„der xyz hat gesagt““, wenn geht paragrafen aus stvo & kfzg, danke.

lg
e., geistesgestörter motorradrowdy im PS-wahn

… gibt der §60 an, in welchem Zustand sich ein Fahrzeug befinden muss, um auf der Straße verwendet werden zu dürfen:

§60, Abs. 1: Ein Fahrzeug darf auf Straßen nur verwendet werden, wenn es so gebaut und ausgerüstet ist, daß durch seinen sachgemäßen Betrieb Personen nicht gefährdet oder durch Geruch, Geräusch, Staub, Schmutz u. dgl. nicht über das gewöhnliche Maß hinaus belästigt oder
Sachen, insbesondere die Fahrbahn, nicht beschädigt werden.

Entspricht ein Fahrzeug nicht diesen Bestimmungen, so kann der Beamte vor Ort durch Kennzeichenentzug sicherstellen, dass das Fahrzeug im Verkehr nicht mehr in Betrieb genommen werden kann (Gefahr im Verzug).

Im KfG gibt es weiters den §102, Abs. 4:
§ 102 Abs. 4 KFG, Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers
„Der Lenker darf mit dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug und einem mit diesem gezogenen Anhänger nicht ungebührlichen Lärm, ferner nicht mehr Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar ist.

Bei Verstß dagegen kann das Kennzeichen vor Ort entzogen werden, um eine Fortführung der verbotenen Tätigkeiten zu verhindern.

Des weiteren kann das Kennzeichen entzogen werden, wenn das Fahrzeug aufgrund von Umbauten oder Abnutzung keine Straßenverkehrszulassung mehr hat, weil die Umbauten sich entweder auf oben genannte Paragraphen auswirken, oder die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden (Unterschreitung der Mindestprofiltiefe, zu kleine Rückspiegelflächen, zu schwach leuchtende oder fehlende Fahrtrichtungsanzeiger, fehlende oder defekte Beleuchtungseinrichtungen, fehlende Verkleidung - Ausgenommen als Folge eines Unfalls auf der Fahrt zur Werkstatt, Änderungen mit Auswirkungen auf das Fahrverhalten oder die Fahrzeugmaße, die eintragungspflichtig sind, Änderungen, die die Bauartgeschwindigkeit erhöhen, also Leistungssteigerungen, verschlissene Bremsbeläge, zu geringe Stärke der Bremsscheiben, …).

Mehr habe ich auf die Schnelle mal nicht gefunden.

A pro pos finden: Wenn der Beamte will, wird er IMMER etas finden, was nicht gesetzeskonform ist und einen Kennzeichenenzug rechtfertigen KÖNNTE.

Natürlich kann man dagegen Einspruch erheben, aber zu Fuß nach Hause geht es vorerst trotzdem mal.

LHG, Schlucki

ganz herzlich für die prompte und ausführliche antwort…

lg
e.

… mal ein Test-Kommentar zu

„A pro pos finden: Wenn der Beamte will, wird er IMMER etas finden, was nicht gesetzeskonform ist und einen Kennzeichenenzug rechtfertigen KÖNNTE.


was denkst du: gibt es Beamte, die (m)eine Heckhöherlegung (hinten +2,5cm) finden? Wenn ja, wie will er draufkommen? Ich sag: Nein, weil sich z.B. die angegebene Fahrzeughöhe (vorne gemessen) dadurch um keinen mm verändert hat.
Das ganze geschieht durch 3mm kürzere Zugstreben, kein verbauter Extra-Teil wie Distanzringe o.ä.

Meine anderen „Unerlaubtheiten“ ließen sich nur feststellen, wenn man das Bike so halbwegs zerlegt (Elektronik, „Luftwege“) - das tut unterwegs keiner, drum schreib i auch net, was genau es ist :wink:
Lautstärke ist übrigens immer noch kleiner als im Zulassungsschein …


Die „üblichen Verdächtigungen“ (Blinker, Luftfilter, Tröte, Spiegel, …) sind absolut original, also nix was nach „herumgebastelt“ stinkt.


LG, P.

… selbst ein Motorrad mit 0 km am Tacho und frisch vom Händler ist nicht 100% gesetzeskonform.
Und wenn es nur der rote Reflektor am Heck ist, der nicht die erforderliche Mindestfläche aufweist oder fehlt (wie bei den meisten Motorrädern).

LHG, Schlucki

ist groß genug - dieses Argument will ich jetzt net gelten lassen.

Hab speziell wegen dem Heck gefragt - wie will das einer „on the road“ feststellen können??

LG, P.
logout

Deiner Zeilen zufolge wäre man somit aus dem Schneider, wenn man von der Polizei mit einer angemeldeten Gatschgurke à la KTM EXC Racing aufgehalten wird und beide Spiegel sowie sämtliche Blinker fehlen - man muß dem netten Organ nur klar machen, daß man vorhin gerade in einer Kurve auf Schotter, einer Dieselspur, etc. ausgerutscht ist und sich die eine Seite komplett abgeräumt hat und danach, aufgrund des traumatischen Schockereignisses gleich noch mal gelegen ist, und somit die andere Seite von Spiegel/Blinker befreit hat. Nun wäre man nur mehr auf dem Weg nach Hause, um seine Wunden zu lecken und die unverzügliche Instandsetzung des Fahrzeuges für einen betriebs- und straßenverkehrssicheren Zustand veranlassen zu lassen.

Ist das so korrekt? Wie sieht das unser beamtetes Organ??

Danke für Aufklärung, lg Varabär

… mal versuchen. Ich bezweifle allerdings, dass du irgendein beamtetes Organ findest, das dir diese Geschichte abkaufen wird.

LHG, Schlucki

ich denk die bloß annahme es könnte etwas verändert worden sein, genügt ihm… ich hab von leuten gehört (ui das wird der erpel net gern lesen gg) denen die nummer trotz originalauspuff entwendet wurde… auf basis einer vermutung…

Ciao
Alex

… dass deiner groß genug ist, aber das stand nicht zur Diskussion. fg

Wenn die Jungs den Laptop im Prüfbus mithaben, dann ist es kein Problem, die Maße abzurufen und festzustellen, dass die Höhe nicht mehr korrekt ist. Daraus dann zu schließen, dass das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich ist, ist wiederum eine andere Geschichte.

LHG, Schlucki

Weißt du wie hoch die Strafe ist,

dem inspektor erzählen, dass du vorsätzlich ein nicht fahrtüchtiges fahrzeug in betrieb genommen hast (nach dem sturz) und dann noch dazu traumatisiert im schockzustand weiterfährst. in einer nicht fahrtüchtigen körperlichen verfassung?
ich hör schon die kasse klingeln :slight_smile:

… ein E-Prüfzeichen und eine MIndestgröße haben.

Letztere kenne ich zwar nicht, bei Fuhrwerken sind allerdings 20 cm² vorgegeben.

So weit ich weiß muss er nur senkrecht zur Fahrtrichtung montiert sein und in einem Horizontalwinkel von +/-45° und einem Vertikalwinkel von +/-15°, von der Horizontalachse aus gemessen, Licht abstrahlen.

Details findest du im §15 KfG, § 16 KfG-DV.

Soll das Ganze jetzt ein Test für mich werden, oder was?

LHG, Schlucki

… Mindeststrafe ist ja glaube ich 7 Euro, Standard ist 21 Euro.

Ich wurde aber noch nicht deswegen bestraft, kann also in diesem Zusammenhang nicht auf Erfahrungswerte zurückgreifen.

LHG, Schlucki

Ja, da habt Ihr beiden wohl recht - auf jeden Fall laß ich das traumatisiert weg.

Aber es stand doch in dem von Schlucki zitierten Passagen irgendwas von „außer man befindet sich gerade auf dem Weg in die Werkstätte“ … soll ich denn das Moped irgendwo in der Gegend stehen lassen und zu Fuß nach Hause gehen, wenn am Sonntag keine Werkstätte offen hat, mit Hilfe derer ich die Spiegel/Blinker wieder in Ordnung bringen könnte??

Welche Vorgehensweise würdest Du vorschlagen??

lg Varabär

mich deds nur interessieren weil ich eben meinen nicht drauf hab. Und sonst dürfte bei mir auch alles Original sein. => Hoffentlich, wer weiß das heutzutage schon.
Kommt eh immer auf den Bullen an! Wenn er grad gut drauf ist, dann zahlst nix, und wenn er schlecht drauf ist, dann brennst volle länge. Aber das ist immer so.

Besten Dank auch für die Infos,

Grüße
HH

Wer sein Bike liebt der schiebt! gg

mfg
HH

der eindeutig auf den inhalt des postings schließen lässt hrhr

Ciao
Alex

macht er bei mir nur 1x - und dann reiß ich ihm … eh schon wissen :-/

LG, P.

irgendwie bin i da skeptisch

Ciao
Alex