Sturz wg. Schotter

Hallo Leute!
Mein Mann ist gestern wg. Schotter auf der Fahrbahn zu Sturz gekommen. Das Hinterrad ist ihm weggerutscht und das alleine weiterrutschende MR hat den vor ihm fahrenden Fahrer „abgeschossen“. Dieser wurde mit dem Hubschrauber ins KH geflogen, geht aber schon wieder einigermaßen. Meinem Mann fehlt nicht viel, die Schulter schmerzt und das Gewand ist total zerfetzt - aber dazu ist es ja da. Das MR, eine 2 Monate alte Hornet ist allerdings ganz ordentlich lädiert. Leider keine VK. Nun meine Frage: Ich habe mal gehört, dass für Unfälle die aufgrund schlechter Fahrbahnverhältnisse passieren, die Straßenmeisterei haftet. Wir haben auch Fotos gemacht, und von den Gendarmen die auch alles aufgenommen und fotografiert haben, wurde unabhängig bestätigt, dass es dort eh dauernd zu Stürzen kommt. Habt ihr ähnliches schon mal gehört, bzw. hat es überhaupt Sinn die zu anzuzeigen? Wir sind, trotz allem froh dass nicht mehr passiert ist - kein Gegenverkehr zum Glück. Danke für eure Erfahrungen.

„Fahrlässiger Körperverletzung“ ist auf jeden Fall möglich;
ist halt die Frage, ob die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit weiterverfolgt, oder ob Gründe für die Verfahrenseinstellung gefunden werden;
Rechtschutzversicherung, Arbö, oä. können sicher mit Tips weiterhelfen

dasu

aber: OHNE rechtsschutz würd ich das NIEEEEEEEEE machen. das is so das erste, was mir dazu einfällt.
aber es gibt hier sicher erfahrenere, die dir vielleicht - hoffentlich - mehr dazu sagen können.

gute besserung den beiden kollegen!!!
gruß, wf

du schreibst so nebenbei, dass der beamte gesagt hat, dass es hier ständig zu stürzen kommt.

als erstes würde ich nichts ohne rechtsschutzversicherung machen. ich nehme jedoch an, dass du eh eine hast, denn jeder sollte wissen, dass ihm der beste rechtsstaat nichts bringt, wenn man es sich nicht leisten kann sich zu seinem recht zu verhelfen. meines erachtens ist eine rechtschutzversicherung (natürlich mit aufbaustein kfz-rechtsschutz) gleich wichtig wie die sozialversicherung und die hat schließlich auch fast jeder).

zweitens: versuche die zustimmung des beamten zu erlangen, die aussage „ständige unfälle wegen schotter an dieser stelle“ zu erhalten, dies auch gegebenenfalls vor gericht zu bestätigen.

ohne diese punkte würde ich nie und nimmer was unternehmen. ganz im gegenteil, womöglich wird der unfallenker wegen fahrlässiger körperverletzung oder gemeingefährdung angezeigt. man muss immer auf sicht fahren. hätte er das gemacht, hätte er den schotter sehen müssen und davor abbremsen müssen. das sind alles sachen über die sollte man sich vorher eingehendst beim anwalt (rechtsschutz) informieren.

„koasa“

werd mich auf jeden Fall bei Rechtsschutz erkundigen

würden wir da auch sicher nicht versuchen. Klar. Wenn überhaupt. Nur mal Informationen sammeln, danke jedenfalls, auch für die gute Besserung an die beiden anderen.

informieren möchte ich mich auf jeden Fall vorher bei Rechtsschutz. Klar, kann ja sehr aufwändig und teuer werden auch, und man hat ja keine Erfahrung damit. Der Satz des Gendarmen wurde tatsächlich mehrfach so ausgesprochen, und - weil du fahren auf Sicht erwähnt hast - fällt mir dazu noch ein, dass der selbst sogar gesagt hat, den Schotter sieht man auch nicht, weil er die selbe Farbe wie der Asphalt hat! Das hab ich ja schon wieder vergessen. Und weil ich diese Aussagen so arg finde, und eben nichts gegen den dort bekannten Schotter gemacht wird, möchte ich versuchen, ob so eine Anzeige Sinn hätte. lG,Gaby

wenn der straßenerhalter auf bekannte mängel nicht reagiert, kommt er seiner aufgabe nicht nach und ist daher für folgen seines nicht-handelns verantwortlich.
so hat mir das einmal ein bekannter erzählt, der sich sein auto demoliert hat, weil in der nacht ein lkw-reifen auf der autobahn lag. das war scheinbar schon lange genug bekannt, ohne dass abgesperrt wurde… schaden wurde ersetzt.
„koasa“

[url=http://mag.edlinger-edv.at/publikationen/dieselspur.htm]http://mag.edlinger-edv.at/publikationen/dieselspur.htm[/url]

Schließe mich den Ausführungen vom koasa an.

greetings…

so sehe ich das auch. Habe auch schon beim ÖAMTC Rechtsabteilung gesprochen. Zuerst haben sie gemeint kann schwierig werden, weil man nachweisen muss, dass Magel bekannt war und es ihr verschulden ist. Nachdem ich aber geschildert habe, dass Gendarm selbst das so gesagt hat, hat er gemeint schaut gut aus, da kann man was machen. Ich sehe es einfach nicht mehr ein, warum jährlich etliche MR-Fahrer daduch zu Sturz kommen. Grüße Gaby

kann man hier keine Aussage uber Sinn oder Nichtsinn abgeben.
Wie schon mehrfach angesprochen, Zielführend kann es nur mit einem GUTEN Anwalt über die Rechtschutzversicherung werden.
Vor ca. 2 Jahren gab es einen Fall, wo ein PKW auf der Autobahn eine Unfall hatte, da sich in diesem Bereich durch sehr tiefe Spurrinnen ein richtiger See gebildet hatte und der Lenker wegen Aquaplaning die Kontrolle verlor.
Es wurde die ASFINAG als Straßenerhalter verurteilt, da der Pkw eine gültige Autobahnvignette und das Recht auf einen guten Straßenzustand hatte.

Wenn in Deinem Fall nachzuweisen ist, das der Straßenerhalter seine Pflicht verletzt hatte, und sei es auch nur durch aufstellen von entsprechenden Warnschildern, wenn er die Probleme nicht gänzlich beseitigen kann, so gebe ich Dir doch sehr gute Chancen, da diese Stelle lt. Aussage des Polizisten anscheinend sehr heikel ist. Und… bei uns gilt fahren auf Sicht, ok, gesetzlich muß ich nur den Reaktionsweg als Abstand einhalten und darf davon ausgehen, das der Straßenerhalter seine Pflichten ordnungsgamäß erfüllt.
Das jederzeit sein Fahrzeug anhalten können betrifft nur eine Situation, wo ich mit unvorhergesehenen Ereignissen rechnen muß (z.B. Wildwechsel, Schulen etc.). Ansonsten die Geschwindigkeit den Straßenbedingungen angepasst wählen (mit Schotter muß man nicht rechnen), sonst dürften wir alle nur mit 30kmh durch die Gegend kurven.

Gruß AL

danke aber jedenfalls für den Link, mal sehen wie wir weitermachen.

wg. Hinweisschild hab ich extra noch geschaut, steht nichts angeschrieben, kein Hinweis, obwohl, lt. Gendamarie doch offensichtlich bekannte Gefahrenstelle. Ja, eben auf Sicht fahren ja, aber mit 30 durch die Gegend fahren kanns ja wohl nicht sein.

zuschlägt wirds immer umfangreich.

Anhand von ähnlichen beispilen zu arbeiten hilft aber. Wer liest ist einfach klar im Vorteil ;-))

greetings…

schreibt eigentlich nicht dein mann selber? bin mir nicht sicher ob man viel glück mit so einer klage haben wird! denn man muss ide fahrweise den gegebenheiten (soll heissen: sicht, verfassung STRASSENBELAG, …) anpassen!
wünsch euch aber viel glück!

mfgmax

so lange zum tippen. Ja, ob man viel Erfolg hat, weiß auch nocht nicht, versuchen möchten wir es. Danke, vielleicht haben wir Glück.

wären 30kmh auch schon zu schnell.
Aber: wie schon geschrieben, einen Guten Anwalt, der sich mit Verkehrsrecht auskennt ist schon mal halb gewonnen.
Der Strassenerhalter hat nicht nur Rechte (Steuergeld kassieren) sondern auch Pflichten und die hat er hier offensichtlich (lt. Aussage des Beamten, den Du als Zeuge brauchen wirst, also bereite Ihn schon mal seelisch darauf vor) nicht erfüllt. Gegen unvorhergesehene Ereignisse wie feuchtes Laub, das gerade herunterfällt, Ein Fahrzeugteil das jemand gerade verloren hat, Regen oder „NEUE“ Ölspur kann man nix machen und der Straßenerhalter ist aus dem Schneider, aber wenn eine permanente und schon lange bekannte Beeinträchtigung vorliegt, wird er sich nur schwer bis garnicht rausreden können.

Viel Glück und halte mich bitte auf dem Laufenden
Gruß AL

zuerst einmal bin ich froh,dass es den Beteiligten den Umständen entsprechen wieder besser geht, aber muss denn immer jemand anderer die Schuld haben.
In der Fahrschule, beim Fahrsicherheitstraining und bei Fachleuten auch aus dem Rennsport kann man sich schon ausreichend mit hilfreichen Tipps versorgen.

Ich bin auch schon 2x abgestiegen, aber jemand anderern die Schuld für mein Fehlverhalten (falsche Einschätzung der Situation, falsche Reaktion,…) zu geben wäre mir sicher nicht eingefallen.

Alles Gute
hubi12

Mein Sturz vor 2 Jahren erfolgte durch frisch aufgetragenem Bitumenstreifen in einer Kehre die gerade damals neu asphaltiert wurde.
Gendarmerie wurde dazugeholt, Fotos wurden gemacht und ich übergab das alles einem Rechtsanwalt !!
Jener sagte mir schon im vorhinein das es für mich schlecht aussieht den Prozess zu gewinnen, da ich nicht die Strassenmeisterei klagen müsse, sondern den Staat Österreich!!!
Warum ??
Weil das eine Baustelle war die gerade fertig wurde und die Firma die dort gearbeitet hat den Fall an das Land von dem der Auftrag erteilt wurde weitergibt und das Land eben zum Staat !!
Obwohl die Bastellenverkehrszeichen schon weggeräumt waren hatte man meine Klage abgewiesen wegen unzureichender Fahrlässigkeit und ich müsse meine Geschwindigkeit eben den Verhältnissen anpassen!!!
Nun, ich war ca. mit 40 KM/h zu Sturz gekommen ! :o/
Um einen Prozess in diesem Falle gewinnen zu können muss „GROBE Fahrlässigkeit“ nachgewiesen werden !!! Fahrlässigkeit alleine ist zu wenig und somit rechtlich dem Staat gegenüber von Vorteil !!
Allerdings bin ich an meine Versicherung herangetreten und habe eine „Prozesskostenablöse“
in Höhe von 500 Euro erwirkt mittels Rechtschutz !! (So nennt man das wenn man auf eine Klage verzichtet die der Versicherung einiges mehr kosten würde)
Somit waren die Materialkosten schon mal gedeckt !! :o))

lg und viel Glück vom Silent

Wo war der Unfall?