Wieso??? - 5.10.2004 18:16:00
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rauder
Beiträge: 175
Mitglied seit: 21.6.2004 Status: offline
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Dein Fall ist jedenfalls mit gegenständlichem keinesfalls vergleichbar.
In Deinem Fall war es ja eine "neue" Beeinträchtigung und ein frischer Bitumenstreifen ist sicher wahrnehmbar. Allerdings hätte ich es auch in diesem Fall darauf ankommen lassen, wieviele Prozesse werden von Richtern und Sachverständigen anders beurteilt als man im Vorhinein denkt und erwartet (wenn alles so klar wäre, bräuchte man ja niemals prozessieren, oder?). Auch in diesem Fall hätte man davon ausgehen könne, das die Straße in einem voll vekehrstauglichen Zustand hinterlassen wird, egal wer dafür verantwortlich ist, und auch wenn es der Staat ist. Dem war aber anscheinend nicht so, aber die genaue Situation kenn ich nicht.
DIESER Fall liegt doch um einiges anders, alles was hier zu lesen war deutet darauf hin, das diese Stelle eine der Exekutive bekannte, anscheinend permanente und offensichtlich nicht leicht erkennbare Verschmutzung durch Schotter aufweist. Hier kann man ziemlich eindeutig von grober Fahrlässigkeit des Straßenerhalters sprechen und das dürfte ja auch nachweisbar sein. Ein Anwalt könnte z.B. die Unfallhäufigkeit und Ursache an eben genau dieser Stelle ausfindig machen und so weiter. Die Erfolgschancen steigen mit der Qualität der Beweise und deshalb meinte ich auch weiter oben, ein "GUTER" Anwalt sollte die Sache übernehmen und selbst sollte man auch seine Ideen einbringen, nur etwas zu behaupten bringt nix.
Und wenn z.B. die Exekutive keine Meldung an den Straßenerhalter wegen des bekannten Zustandes gemacht hatte, sind halt die fällig, es ist wurscht, wer dafür verantwortlich ist und den Schaden ersetzt, solange man seine Möglichkeiten richtig und voll ausnutzt. Es bringt z.B. nix, Gemeinde zu klagen, wenns nichts damit zu tun haben, also Vorarbeit ist schon angebracht.
Gruß AL
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