hui - 30.3.2005 9:29:00
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policegirl
Beiträge: 8984
Mitglied seit: 20.5.2003 Wohnort: Innsbruck Status: offline
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a stopschild hab i jetzt a no nit ÜBERfahren ;))))
des erinnert mi an den witz: "ma, i bin gestern ins radar gefahren.." "und, hats geblitzt?" "na, gscheppert!!!"
aber zu deiner frage: das strafmaß richtet sich auch danach, ob du schon vorher "erwischt" worden bist, und sozusagen a "wiederholungstäter" bist. die höhe richtet sich auch daran, was der beamte in seiner anzeige geschrieben hat (gefährliche verhältnisse, besonders rücksichtslos,...) ausserdem ist es auch von strafbehörde zu strafbehörde verschieden.
liegü police
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