Strafe Schnellfahren - 10.3.2017 7:15:48
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austria2017
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Forum Recht Foren-Übersicht -> Straßenverkehrsrecht Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen Autor Nachricht dersklave Anmeldedatum: 03.05.2015 Beiträge: 41 BeitragVerfasst am: 09.03.2017, 15:21 Titel: Anonymverfügung/Strafverfügung Schnellfahren, Wartezeit? Antworten mit Zitat Hallo Leute! Mich würde interessieren 1. Wie lange wartet man hier zu lande auf die Zustellung von Strafzetteln für zu schnell fahren? 2. Wenn man sich zur elektronischen Zustellung angemeldet hat, funktioniert das schon, sprich; nutzen das die österr. Behörden auch im Rahmen von Anonymverfügungen/Strafverfügungen? PS: Ich weiß schon, dass die Verfolgungsverjährung 1 Jahr beträgt, aber möchte gerne wissen, ob jemand weiß wie das in der Regel in der Praxis abläuft, wenn wer zu schnell gefahren ist, geblitzt wurde, bis Post kommt.
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