Strafanzeige

bei meinem motorrad sind die reifen ziemlich abgefahren. da ich mir wahrscheinlich erst im frühling neue zulegen werde hab ich das motorad vor meiner wohnung abgestellt und mit der plane zugedeckt.
glücklicherweise kam ein eifriger polizist vorbei und gab mir wegen meinem reifenprofil einen strafzettel unter die plane auf den sitz.
die strafe hätte ich innerhalb von 24 stunden bezahlen können aber
da ich da motorrad wegen den reifen nicht fahre konnte ich das natürlich bis heute nicht sehen.
mitlerweile sind 3 wochen um und die anzeige dürfte sicher schon unterwegs sein.
hat jemand eine ahnung was da auf mich zukommt oder ein paar hilfreiche ratschläge?

Ist die nächste Polizei,Post,Bank, odgl. soweit weg von Dir das Du da nur per Bike hin hättest können um zu bezahlen?
Wärs nicht auch mit Bim,Bus,Taxi oder so auch gegangen?

Was Strafmäßig auf Dich zu kommt kann ich leider net sagen - hatte zwar mal das selbe Problem mit den Reifen aber den sch… gleich bezahlt.

Gruß
B.D.

dass er das bike nicht fährt sprich net unter die plane kuckt und deshalb alles verpennt hat…

Ciao
Alex

hab falsch gelesen.
Jetzt is klar

B.D.

hoff ich hab net zu klugscheißerisch gewirkt :wink:

Ciao
Alex

Na auf der Anzeige wird sicher eh was wegen Einspruch erheben stehn…

Muß er denen halt sagen das er es net gesehn hat weil er wegen den Reifen nimmer gefahren is und deshalb auch länger nimmer am Bike war.

B.D.

Fehler lag ja auf meiner Seite :slight_smile:

weil das Radl darf nicht mal mit glatzerzten Reifen auf öffentlichen Strassen bzw. Verkehrsflächen STEHEN, es könnte ja theoretisch noch gefahren werden.

3lg
Harald

PS: Hast Du Interesse an ÖAMTC-Gutschein für Perfektionstraining, Ersparnis ca. 25 Euro?

den zettel unter die plane zu legen ist irgendwie ziemlich dämlich von dem cop…

wär ja so als würd er den strafzettel beim auto untern radkasten stecken… und dann soll man der blöde sein? kann ich mir net vorstellen?!

Ciao
Alex

…garkeinen Zettel zu hinterlassen.
Er hätte die Anzeige auch ohne „Vorwarnung“ schicken können.
Ich würd mich mal bei dem melden und die Lage schildern - der Zettel kommt jo net ohne Hintergedanken rauf - glei Zahlen is weniger Arbeit als a Anzeige - ergo - Lenkerverständigungszettel!
Red mal mit ihm undd schau ob die Anzeige überhaupt schon weitergegangen is - nur weil do a Zeit draufsteht heißt des no net dass a genau nach der Zeit geschrieben wird!
…und nach mein Gefühl solltest da eh mit an blauen Aug wegkommen - für abgefahrene Reifen gibt´s nämlich ka Organmandat (Stmk) - also wollt er verm. nur a Runde schimpfen und da an neuen Reifen auferlegen!!
Aber wie gesagt - hingehen oder zumindest anrufen!
…und des bald mal!

LG,
Erich

man hat kein Anrecht auf an Strafzettel, der Cop kann sofort anzeigen auch. :-((((

Hi !
Also folgendes, Kontakt aufnehmen ist sicher gut - ob´s was bringt eine andere Sache.

ABER,
1. Das Fahrzeug darf gemäß StVO mit abgefahrenen Reifen wirklich nicht einmal auf der Straße STEHEN (nächste Frage wäre auch: wie hast es denn geschafft, die Reifen abzufahren OHNE es auf der Straße zu bewegen ???)
Und letzteres ist halt die von Dir begangene Verwaltungsübertretung.
2. Deine Chance => Wenn die Anzeige da ist, kannst du im Einspruch die ganze Sachlage schildern, lt. Gesetz muß Dich das Strafmandat ja erst mal „erreichen“ damit Du ausführen kannst, was Da drinnen steht.
Verwaltungstechnisch nennt sich das ganze „Verhinderungsgrund“ - und verwaltungstechnische Fristenläufe sind bis zum Wegfall eben dieser Verhinderung „gehemmt“.
3. Das blöde daran (aber vielleicht denkt das bewaffnete Hilfsorgan - so ist nämlich der gesetzmäßige Ausdruck für die lieben Leute in Flaschengrün - daran nicht, die kennen ja nur „schnellfahren“ und „falsch parken“) ist leider, es gibt in der Straßenvekehrsordnung einen Punkt, gemäß diesem eine Verpflichtung besteht, das abgestellte Fahrzeug in gewisser Regelmäßigkeit zu kontrollieren (könnte ja im weg stehen für eine neue Baustelle oder so) - glaube mich da an eine Zahl von 3 Tagen zu erinnern.
ABER auch da könntest dich herausreden - leider nicht mit Urlaub (!!!) aber mit schwerer, Bettlägriger Krankheit. Denn auch diese ist (lt. Gesetz) wieder ein sog. „Verhinderungsgrund“ !

so, genug gelabbert, Chancen hast

und sonst noch ein

nice WE (ohne ORGANE - weder Mandat noch Spender)

lg
didi1961

…vermutlich auf den Zettel geschrieben oder garkeinen Zettel hinterlassen.

Schau dir mal das Zustellgesetz an - das ist bezüglich der Erreichbarkein net ganz deiner Meinung - Im „Niemehr Strafe zahlen“ steht a ziemlich viel Mist - des is ein Teil des selbigen…

Das funktioniert nur in ganz besonderen Ausnahmefällen und keineswegs immer!!

LG,
Erich

wollt nur zu grosse Hoffnungen auf Einspruch wegen Zettel dämpfen.

3lg
Harald

Lieber Bikerkollege !

Zustellgesetz ist (u. a.) für die ZUSTELLUNG von Bescheiden u. a. behördlichen Schriftstücken.

Diese können ohne (normaler Brief) oder mit Zustellnachweis erfolgen.
Hier wird unterschieden zwischen „zu eigenen Handen“ zuzustellenden Schriftstücken (sog. RSa, blaues Kuvert) und „auch an einen Ersatzempfänger“ zuzustellendes Schriftstück (sog. RSb, weißes Kuvert).

ABER (jetzt kommt´s), in der Österr. Rechtsordnung, ist dieses Zustellgesetz in der Hierarchie ein sog. „einfaches Gesetz“.

Und der Clou ist, auch hier gilt das gesagte, ein Bescheid der Dir nicht zugestellt werden kann, auch erfolgloser 2. Zustellversuch, Hinterlegung auf der Post, Frist abgelaufen, Retour an Verwaltungsbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), BESCHEID ergeht daher in Rechtskraft, weil Behörde (vorerst !) davon ausgehen muß das ihn der Adressat (=Empfänger) erhalten hat (so ist das Gesetz - auch der nicht an den Adressaten zugestellte Brief gilt als zugestellt).
Und dann kommst Du daher, schreibst an die Behörde und erklärst ihnen (und kannst auch nachweisen) das Du beruflich im Ausland warst, eiunen Unfall hattest und bis gerade im Spital gelegen bist oder einen sonstigen, triftigen Verhinderungsgrund an dem Du nicht selbst schuld trägst, und das Verwaltungsverfahren erfährt eine „Einsetzung in den vorigen Stand“.
D. h., es geht in den Zustand zurück, indem es sich befunden hat bevor dieser Bescheid in Rechtskraft ergangen ist (gegen den Du ja aus einem Verhinderungsgrund kein ordentliches Rechtsmittel ergreifen konntest.

Sorry, aber glaub mir, ich hatte vor zwei Tagen eine Prüfunf im BKA (Bundeskamnzleramt) über Verfassungs und Verwaltungsrecht (ich bin aber KEIN Jurist und davon auch weit entfernt), und da ist das ganze Stoff bzw. Thema in etwa 600 Seiten Papier.

alles klaro ?

nice WE
good night
and
best wishes
lothar

gibs dann überhaupt strafzettel? wieso stellt das überhaupt noch wer aus?

Ciao
Alex

einem Fahrzeug die Reifen abfahren kann, ohne es auf der Strasse zu bewegen?

Ganz einfach: Ich fahr mit dem Motorrad oft auf abgesperrten Strecken ohne öffentlichen Verkehr. Und bewegen tu ich das Fahrzeug mittels eines PKW und eines ausgeborgten Anhängers.
Und weil ich den Anhänger auch retournieren muss, steht das Motorrad in der Zeit in der ich nicht auf abgesperrten Strecken fahre, unter einer Plane auf der Strasse.

Und ich kenne die Stelle in der StVO nicht, in der es heisst, dass ein Fahrzeug nicht auf der Strasse stehen darf, wenn es abgefahrene Reifen hat. Lediglich der Punkt mit dem nicht fahren dürfen ist mir bekannt.

…dein fachwissen absprechen - aber du hast dir die antwort ja schon selbst gegeben - durch die einsetzung in den vorherigen stand bringt dich ja auch nicht aus dem verfahren, sondern eben nur wieder an den anfang zurück - und die verjährungsfristen bekommst nicht zusammen - da bist nämlich lediglich aus der verfogungsverjährung drausen (6Monate) und ich halte es eher unwahrscheinlich, dass man es mit dieser methode über die verfahrensverjährung (?) schafft (3 Jahre!)
Dass es in der theorie möglich ist will ich ja auch nicht bestreiten…

lg,
Erich

fahrzeug nicht am gehsteig parken…

und wenn du mit den reifen nimmer fahren duerftest dann darfst du das auch nicht abstellen, weils so nicht fahrtauglich ist.


ich hab damit auch gelegentlich probleme, denn
die rennleitung glaubt ich eigentlich bei jeden reifen glaubt, der mal auf der rennstrecke war, dass der komplett im arsch ist.
nur weil ein bisserl die fetzen davon hängen und er am rand blau iss hält der fuer die strasse noch lange gut genug.

hab mit dem rennsprot und dem Pilot race H2 auch schon probleme gehabt, weil „der am rand schon gar kein profiel mehr hat“ …

du darfst es auch nicht mit einem nicht eingetragenen auspuff abstellen …

-christian