da gibts nur eine Möglichkeit: - 22.12.2004 15:57:00
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bmwroadster
Beiträge: 1107
Mitglied seit: 31.10.2002 Wohnort: östl. NÖ Status: offline
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zahlen !
Ist ein Verstoß gegen die Beförderungsrichtlinien Leider ist da kein anderes Mittel möglich, denn zum Zeitpunkt der Anhaltung durch das Kontrollorgan muss der Fahrgast einen gültigen Fahrausweis vorweisen können.
Ist leider nicht so, wie bei einer Verkehrskontrolle, bei der man seinen Führschein nicht vorweisen kann, weil z.B. vergessen. In so einem Fall kann der Polizist im System abfragen, ob der Angehaltene überhaupt im Besitz eines FS ist. Wenn ja, lediglich Organmandat oder im Idealstfall lediglich Verwarnung möglich.
wünsche dir trotz diesem harten Schlag in die Finanzen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in die neue Saison.
LG, Günter
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