Ja, aber ... - 5.3.2004 0:37:00
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Schlucki
Beiträge: 5745
Mitglied seit: 17.6.2002 Wohnort: Wien Status: offline
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... dann sollten die Scheinwerfer nur einen gewissen Maximalabstand voneinander haben und die Streuscheiben beider Scheinwerfer müssen für Abblend- und Fernlicht geeignet sein.
Geregelt wird dies im § 15 Absatz 3 KFG:
Krafträder im Sinne der Richtlinie 92/61/EWG (Motorräder) MÜSSEN mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein: 1. einem oder zwei Scheinwerfern für Fernlicht, 2. einem oder zwei Scheinwerfern für Abblendlicht, 3. zwei Fahrtrichtungsanzeigern auf jeder Seite, 4. einer oder zwei Bremsleuchten, 5. einer oder zwei Begrenzungsleuchten, 6. einer oder zwei Schlußleuchten, 7. einer Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen, 8. einem hinteren nicht dreieckigen Rückstrahler. Ferner DÜRFEN an diesen Fahrzeugen folgende Beleuchtungs- und Lichtsignalanlagen angebracht sein: 9. ein oder zwei Nebelscheinwerfer, 10. ein oder zwei Nebelschlußleuchten, 11. Warnblinklicht durch besondere Schaltung der Fahrtrichtungsanzeiger (Alarmblinkanlage), 12. ein oder zwei seitliche nicht dreieckige gelbrote Rückstrahler je Seite.
Andererseits: Wen kümmert's? Ich hab bei meiner CBR 1000 F auch beide Scheinwerfer aktiviert und es hat sich nie jemand darüber mokiert. Kannst ja sicherheitshalber einen Schalter einbauen, mit dem du wieder "einäugig" fährst.
Solltest aber auf alle Fälle schauen, ob das Scheinwerferrelais der Mehrbelastung Stand hält.
LHG, Schlucki
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