Na, du - 21.6.2012 11:28:22
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FryingPan
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quote:
ORIGINAL: SirGalahad Worauf ich hinauswollte, ist folgendes (wenn ich mich nicht täusche, was ja in letzter Zeit häufiger vorkommt): 1) In den Vorschriften zur Rettungsgasse steht das mit dem Befahren des Pannenstreifens nicht im Gesetz, sondern in den erläuternden Bemerkungen zur Gesetzesvorlage. Also steht nicht im Gesetz, dass man den Pannenstreifen befahren darf. 2) Unter den Vormerkdelikten steht im Gesetz, dass man den Pannenstreifen nicht befahren darf. Imho hätte man in den Gesetzestext reinschreiben müssen, dass man für die Bildung der Rettungsgasse den Pannenstreifen benutzen darf (und nicht nur auf Asfinag-Homepage, erläuternden Bemerkungen oder Fernsehspots, die soweit ich weiss, noch keinen gesetzgebenden Charakter in Österreich haben) und bei den Vormerkdelikten ergänzen, "ausser zur Bildung einer Rettungsgasse". Wenn ich mich komplett irre, bitte ich um Richtigstellung. wirst scho recht haben. Wenn dich also einer anzeigt, weil du bei Bildung einer Rettungsgasse den Pannenstreifen benutzt, hast du gute Karten vorm UVS. Und wenn dich einer anzeigt, weil du es nicht tust, dann auch.
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