Reifen, eintagen? oder reicht UBB

Hallo,
bezüglich der Eintragung der Reifen oder mitführen der UBB herrscht allgemeine Verwirrung. 3 TüV"ler gefragt 4 Antworten bekommen.

Irgendwie hatte ich mal folgendes herraus bekommen.

Bei Mopeds ohne Reifenbindung ,muß die Dimension des Reifens mit der original vom Hersteller eingetragenen Dimension übereinstimmen es wird nichts weiter benötigt.
Ansonsten => Eintragen

Bei Mopeds mit Reifenbindung:
a:

Wenn die Dimension des Reifens mit den original vom Fhrzg.Hersteller eingetragenen Dimension übereinstimmt => reicht eine UBB zum mitführen vom Reifenhersteller aus.
b:
Wenn die Dimension des Reifens nicht mit den original vom Fhrzg. Hersteller eingetragenen übereinstimmt => muß der Reifen eingetragen werden.

Stimmt das (noch) so :
oder
kann im Fall b: auch der Reifenhersteller eine UBB ausstellen :
(Ausstellen kann er die bestimmt, wird auch gerne gemacht, aber reicht die in diesem FAll auch aus?)

Was zählt zu der Dimension eines Reifens :
Ist z.B. ein 140/80R 17 69 H, das selbe wie 140/80 17 69H?

Welche Gesetze etc. liegen der Regelung zugrunde :

Gruss Andree

PS Manchmal redet man aneinander vorbei, weil man unter einem Begriff oder Abkürzung etwas anderes Versteht als der andere.
Deswegen…
Ich verstehe unter:
UBB => UnBedenklichkeitsBescheinigung vom Reifenhersteller, zum mitführen.
Eintragen => Eintragung in die Fahrzeugpapiere über Mustergutachten etc. beim Tüv od. Dekra
Reifendimension => hierzu gehört für mich die komplette Größenangabe inkl. Tragkraft und Bauart also im Fall oben 140/80R 17 69 H
Reifenbindung => Reifen eines bestimmeten Herstellers ist im Fhrzg. Brief eingetragen.

hallo andree

deine ausführung ist korrekt. auch ein reifenhersteller kann eine ubb ausstellen, die einfach als kopie mitzuführen ist.

die reifenbezeichnung beinhaltet:
1. die größe/dimension (zb 180/55 zr 17)
2. die bauart und den speedindex (zr für: z=speedindex über 250 km/h, r für radialbauweise). eventuell kann die höchstgeschwindigkeit dabei durch ein bezeichnung v250 den reifen auf 250 km/h begrenzen (etwa bei rennsportreifen).
3. traglast (z. b rangeload B) bei normluftdruck
4. eventuell eine sonderkennung, etwa „C“ für eine bestimmte karkass- oder gürtelkonstruktion, die für dieses fahrzeug notwendig ist.

gruß
werner koch (MRD)