ABER ZUM Beispiel - 3.6.2013 11:30:01
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johsa
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Mitglied seit: 30.10.2005 Status: offline
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da wo ich 1970 die Baugenehmigung bekommen habe sollte eigentlich nichts gebaut werden dürfen. Irgendwie steht da immer das "es wird schon besser werden" Denken im vordergrund. In einem Gebiet das regelmäßig unter Wasser steht sollte keine Baugenehmigung zu bekommen sein. Auch der dort baut(ich) ist zu blauäugig, stell es halt um einen Meter höher als der Nachbar, aber es funktioniert trotzdem nicht. Es ist immer wieder das selbe Dilemma: Die Wildbachverbaung transportiert den Schwemmschotter ab, um den sie noch mit der Forstverwaltung um den Preis feilscht, nach etlichen schweren Gewittern hat der Wildbach das Geschiebe (Schotteranhäufung im Bachbett) wiederum aufgefüllt und beim nächsten schweren NIederschlag kommt die Überflutung der angesiedelten Häuser. Am meisten kotzt mich an, wenn die Politiker dann sich mit Gummistifeln vor die Fernsehkammeras begeben und vollmundig größzügige, unbürokratische HIlfe versprechen. Ich hab mal versucht zu so einer Etschädigung zu kommen2002. Werkzeuge fallen überhaupt raus, die hätte man ja wegbringen können, für anderes muß man Rechnungen vorlegen können, ist ein Schlafzimmer älter als zehn Jahre gibt es nur mehr 15% des Anschaffungswetes eine Küche darf nicht älter als 5 Jahre sein um nicht aus dem 50% Stützungsgeld rauszufallen. Alles muß erst angeschafft werden und dann mit Rechnungsbelegen eingereicht. In diesem 8 DinA4 seitigem Fragebogen muß man sogar seine Religionszugehörigkeit angeben, was bitte hat dies mit dem erlittenen Hochwasserschaden zu tun. Da geh ich lieber zur Bank und kaufe mir nur das gerade notwendigste, bevor ich mich solcher Bürokratie unterwerfe.
gestern 1400
Anlagen (1)
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