Rechtsabbiegen mit Moped und Auto

Hallo!

Wie in viele Städten schon üblich, gibt es auch vor meinem Arbeitsplatz rechts der Fahrbahn eine Busspur, vor meinem Haus zwar keine Busspur aber ein Fahrradstreifen, der mit einer weiß strichlierten Linie dargestellt ist.

  1. Wie sind die Vorrangverhältnisse beim Rechtsabbiegen geregelt. Muss ein Fahrradfahrer halten, wenn ich rechts abbiege?

  2. Genau die selbe Frage stellt sich mir, wenn ich dabei die Busspur queren muss.

  3. Auch gibt es Straßen ohne Fahrradstreifen. So fahren dann Rennräder und andere Fahrräder rechts am Fahrbahnrand HINTER mir. Wie ist es da um dem Vorrang beim Rechtsabbiegen von mir bestellt?

  4. Fall Radübergang: Es gibt Radübergänge, auf denen Fahrradfahrer ähnliche Vorrangverhältnisse genießen wie Fußgänger beim Zebrastreifen. Richtig? Wenn ich diesen mit dem Fahrrad benützen möchte, ein Rennradfahrer auf der normalen Straße fährt, muss der Rennradfahrer sich dann wie ein Autofahrer verhalten, also warten, mich rüber lassen etc.?

Herzlichen Dank an euch.

Oli

SERVUS,
du solltest dir es noch mal antun und in die fahrschule gehen!! dann weist auch wer vorrang hat.

Immer wieder erfrischend, die herrlichen Wortspenden zu lesen - mit einem Wort, du weisst es auch nicht.

sorry, aber coco hat recht. das wird in der fahrschule erklärt …

Radfahrer auf Radweg hat Vorrang.
Radfahrer hinter dir hat Pech wenn du rechtzeitig blinkst und dich richtig einordnest.

Lernt man wirklich in der Fahrschule!

Danke für die netten Antworten…

eine Fahrspur kreuzt, hast du Nachrang!
der rechts viorbeifahrende Radfahrer darf das nur tun, wenn er dich beim abbiegen nicht behindert, d.h, du hast vorrang!
ad 1:
da in der österreichischen Rechtsprechung die Vorrangverletzung meist sehr hoch bewertet wird,
gilt das auch, wenn auf der gekreuzten Fahrspur ein Dolm fährt, der dort genau nix verloren hat
(bsplw. ein Autofahrer oder mopedist auf einer permanenten Busspur, dann ist der zwar nicht
ganz schuldlos, aber mit Sicherheit nur teilschuld, siehe Vorrangverletzung).
lg
martin

Erstens ist es, wenn er weiß STRICHLIERT (Warnlinie) gekennzeichnet ist, kein RADWEG/STREIFEN, sondern ein MEHRZWECKstreifen, zur bevorzugten Benutzung für RADFAHRER (bei Anbringung von Fahradsymbolen als Bodenmarkierung), darf in der Längsrichtung nur befahren werden wenn der Platz zwischen strichlierter Linie und Mittellinie nicht ausreichen sollte (Lkw).
Dazu siehe Bodfenmarkierungsverordnung § 13
§ 13 BoMaVO (Bodenmarkierungsverordnung), Bodenmarkierungen auf Radfahrstreifen - JUSLINE Österreich
UND
§ 8 StVo 4.2.
§ 8 StVO 1960 (Straßenverkehrsordnung 1960) - JUSLINE Österreich

Du hast den Radfahrer FAHREN ZU LASSEN, ER hat Vorrang, daher drei S Blick, vor dem Abbiegen, nicht gefährden und behindern. Nur wenn der Radfahrer weit genug hinten ist, das du ihn nicht gefährdest oder behinderst darfst du VOR ihm einbiegen!

Edit: Bei reinen RADWEGEN, welche durch Symbole, Verkehrszeichen und Bodenmarkierung so gekennzeichnet sind, gilt beim Überqueren das Selbe, sie können sogar aus verkehrten EINBAHNEN einen RECHTSKOMMENDEN darstellen, wenn der Radweg kein EIGENES Verkehrszeichen wie „HALT“ (Stoptafel) oder „Vorrang geben“ (Nachrangtafel) angebracht hat.
Leider werden die Straßen die WIR AUTOFAHRER mit unserer Steuer finanzieren, immer „Autofeindlicher“ gestaltet!!! :eyes: :worried:

pfau, was machens denn aus dir für an looser in der fahrschule :eyes:

kummt da a radl fahrer daquer, wird er nieder gradlt wie a scher :wink:

§ 1 StVo mühlveichtl :grin: :grin: :grin:

chris

…da ned schlecht sprechn, sie do, jo!!! :wink: :grin: :grin:

Wenigstens stöll i de Tatsochn richtig doar! :eyes:
Waunn der des tuat wos earm der „Martin Führerscheinlos“ fiar an Schaaaß dazöhlt is a im Oa… daham.
Wast ehh wia des bei uns is, der Radfahrer ist heilig, heiliger am HEILIGSTEN iwahaupt seit de Vaselinenkuh, ihres Zeichens Migrationsgriechngrüne, wos sogn derf in Wien!
Weu waunn du so an Hirnprölla umhockst der ohne schaun anfoch so vom GEHSTEIG owenoglt auf dem a ABSOLUT NIX zum Suachn g’hobt hod bis a schon im EIMER, jetzt stöll dir vor du noglst dem waunn a IM RECHT IST!!! :hushed: :hushed: :hushed:
Owa Hauptsoch mir brennan den gaunzn Schaaß! :sob: :rage: :rage: :rage: :rage:

Übersetzung für die Wiener… die eine Schere dahinter vermuten… ich denke, wenn da Gleichheiten zwischen Salzburg un OÖ bestehen… der Maulwurf ist damit gemeint! :wink: :smiling_face:

jeep, aus an gedichtl gfladdert und umgedichtet

ursprungsgedicht erklärt vielleicht,

warum sich manche im strassenverkehr so aufführen :wink:

jetz hams a neichs gesetz geschaffen

fahren derfst nur mehr mit an affen

im hanschuhfach im rechten eck, hast a flaschen schnaps versteckt

hast daham a fette kost, brauchst an anhänger mit an most

kimmt da a schandar in´d quer, rübelst eam nieder wie an scher

tuast a wirtshaus wo dakenna, losst de zitan zuwerenna

schewan muass die ganze hitten, brauchst ums tringa net lang bitten

kummst wegen nüchternheit vorn kadi

nimmst a bier mit und an radi

dann tuans dich nicht lange bestrafen,

wennst schwörst, morgen hast scho wieder an affen

lg

chris

Hallo,

hatte vor einem Monat einen Crash, als ich am Mehrzweckstreifen an der stehenden Autokolonne vor einer Kreuzung vorbeifuhr, wobei ein paar Meter vor der Haltelinie die Ampel auf grün schaltete und - in Wien durchaus üblich - mich die netten PKW-Lenker nicht wieder einordnen ließen. (Wos braucht deis Oarschloch do vierefoahrn)

Naja, fahr ich halt grad weiter über die Kreuzung- denkste und rums - Rechtsabbieger (1x blinken und das während des Abbiegevorgangs) und ich köpfel schon ins Auto.

Maschin Totalschaden (hat sich leider mit Sturzpad im Bim-Gleis verfangen und nochmal aufgestellt, so dass beide Seiten hin san. Ellbogen angsprengt etc. - Auto vom rechten Hinterrad bis C-Säule von mir eingedrückt.

Bin gespannt, was da rauskommt - halt euch auf dem Laufenden, wen’s interessiert - vielleicht lern ma was dazu ; )

LG
Chris

Ich weiß was rauskommt. :wink:
Tipp: Nimm dir an wirklich guten Anwalt.

Als Motorrad hast du rechter als rechts keinen Vorrang gegenüber Rechtsabbieger. Als Fahrrad hingegen schon.

Erstens darfst du mit dem Krad den Mehrzweckstreifen für das Vorschlängeln NICHT benutzen, sondern nur Fahrräder, das Wiedereinordnen gilt wenn du dich ORDNUNGSGEMÄSS vorgetastet hast! Rechts bei Grünphase WEITERGEFAHREN, = Mehrzweckstreifen bevorzugt für Radfahrer in der Längsrichtung befahren = VERBOTEN, anschl. den Rechtsabbieger in die Seite geknallt… gratuliere gehört zu 99,9% DIR, so sorry.

Hallo,

der RS hat mir schon eine Prozessablöse angeboten, will sich das wohl auch nicht antun - achja, hätt ja fast die Prämisse vergessen Prämiensumme > Schadenssumme : ) - na im Ernst, weiß eh, dass man sich gegen ruinöse Risiken versichern soll und nicht wegen des Blinkerglasls.

Da mir das finanziell jetzt nicht das Gnack bricht, ob ich die mickrige Prozessablöse bekomm oder gar nix, haben RA und ich gestern entschieden, das bis zum bitteren Ende durchzuziehen.

Zusatzinfo:
Der Mehrzweckstreifen endet vor der Kreuzung und beginnt erst wieder nach der Kreuzung, lt. Unfallkommando soll das wichtig sein. Wie gesagt schau ma mal.

LG
Chris

IST WICHTIG!!!
Falls er nicht nur vor der Kreuzung, sondern VOR der Haltelinie endet!

Damit schaut die Sache dann schon ganz anders aus!!! Zu deinem Glück! :wink: :smiling_face:

Nun ist nämlich der Autofahrer auch in der Pflicht!!! Auch gegenüber dem KRAD! (Am Mehrzweckstreifen nur gegenüber dem Fahrad!!! Weil du ja dort nicht fahren darfst!)

Jaja… die §-reiterei ist fürchterlich aber dafür hast du ja Rechtsschutz! :smiling_face:

Gibts in Wien also tatsächlich Mehrzweckstreifen! Ich bin aufmerksam unterwegs, aber mir sind bis jetzt nur Radwege aufgefallen - also eh ein „Mehrzweckstreifen“, aber mit aufgepinseltem Fahrrad versehen… Hab ich wieder was dazu gelernt!

Des spielt nach meiner Rechtsauffassung absolut keine Rolle, denn du hast als Motorradfahrer auf dem Mehrzweckstreifen einfach nix verloren, weder vorher noch nachher.

StVO §2 Abs.1 7a) Mehrzweckstreifen: ein Radfahrstreifen oder ein Abschnitt eines Radfahrstreifens, der unter besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrer von anderen Fahrzeugen befahren werden darf, wenn für diese der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt angeordnet ist.

Und nun erklär mal irgendwem, daß der links angrenzende Fahrstreifen für dein Motorrad nicht breit genug war, obwohl dort scheinbar recht viele Autos Platz fanden.
Bestenfalls kannst als Rechtsabbieger durchkommen, wenn der Mehrzweckstreifen als Rechtsabiegespur gekennzeichnet ist. Aber warum fährst du unter diesen Umständen dann geradeaus?

Konkrete Frage: Wenn du nicht am Mehrzweckstreifen warst (weil dieser scheinbar vorher endete), an welchem Teil der Straße warst du dann, wie kamst du dorthin und wie ist der Fahrstreifen links davon gekennzeichnet?

§ 12 Abs. 5 StVO: „Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen, schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen angehalten werden, so dürfen die Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden.“ (Ist "Vorbeischlängeln" legal? Auf was du achten solltest | Bikerwelt.at)

Das Vorfahren am Mehrzweckstreifen sollte bei stehender Kolonne erlaubt sein, hab auch keine Anzeige erhalten, der Herr Polizist war sich auch nicht sicher, musste auch nochmals nachsehen.

Und wie das jetzt bewertet wird, wenn ich neben dem Auto losfahre und quasi mit ihm in der Kreuzung lande, wird sich zeigen, d.h. ob der Rechtsabbieger auch den 3-S-Blick machen hätte müssen, oder das ganze auf meine Kappe geht.

Jedenfalls war das Abbiegen nicht bereits bei der Kreuzung angezeigt, sondern erst mitten im Abbiegevorgang (was wohl schwierig zu beweisen sein wird, auch mit Zeugen), bin ja nicht der Feind meines eigenen Körpers, dass ich das „Motorrad gegen Auto“ ausfechten will.

Danke für Eure Beiträge.

Halten und Parken ist am Mehrzweckstreifen aber verboten, auch für Ladetätigkeiten darf auf diesem Teil der Straße nicht angehalten werden und auf keinen Fall handelt es sich dabei um eine Spur für schnelleres Vorankommen von Mopeds und Motorrädern!