"Rahmenschaden", Kaufrücktritt?

Hi,

ein Freund von mir hat folgendes Problem, er hat seine Yamaha BJ98 verkauft das Motorrad war in einem technisch gutem zustand nur optisch war sie nicht mehr die schönste, der Rahmen hat auf der einen Seite einen Schotterausschlag auf der anderen eine Delle von einem Umfaller, der Limadeckel war zerkratzt und dort und da ein paar kleine Schürfwunden.

Nun hat der Käufer sie NACH!! dem anmelden in einer Werkstatt anschauen lassen und die haben einen kleinen Riss im Lenkeranschlag gefunden und gemeint das das Motorrad so nicht gefahren werden kann und niemals ein Pickerl bekommen dürfte!

Muß der Verkäufer das Moped zurücknehmen?
Ist ein kleiner Riß im Anschlag tragisch?

Wenn man den Gesamtzustand vom Motorrad sieht kann man doch nicht von einem versteckten Mangel sprechen oder?

Das ist ja kein tragender Teil, ausserdem kann man in diesem bereich doch sicher reparieren meine Ich

mfg

anbei noch ein Foto vom „Rahmenschaden“

nicht,dass man dem verkäufer was tun kann (rein gefühlsmässig, bin kein rechtsexperte)

er hat ja nicht versucht,den schaden zu vertuschen - wenn die deckel zerkratzt sind und dellen vorhanden sind, dann kann man ja, ganz egal wie’s passiert ist, nimma von unfallfrei reden

was anderes wärs,wenn er die zerkratzen deckel gegen neue getauscht hätte und nix dazusagt aber so…

der anschlag wird wahrscheinlich genauso beim sturz beleidigt worden sein

drauf an was im Kaufervertrag steht ist sie als Unfallmotorrad verkauft worden oder als Beschädigt?Wenn dem so ist hätte der Käufer genauer schauen sollen.

er hat es auf jeden fall auch nicht gewußt und weiß natürlich auch nicht wie er sich jetzt verhalten soll, jeder sagt etwas anderes, was mich interessieren würde ob es eine beeinträchtigung der fahrsicherheit ist?

der anschlag ist doch egal während der fahrt oder?

und das feld „vorschadenfreiheit“ ist nicht angekreuzt, ebenso wurde keine gewährleistung vereinbart

mfg

nicht dass er dann als Verkäufer etwas fürchten muss!

Aber wenn ihr den ÖAMTC Vertrag genommen habt, wieso fragt ihr dann nicht direkt bei der Rechtsberatung des Clubs nach, geht schnell, ist zuverlässig und ist kostenlos!

Geht auch online auf
www.oeamtc.at!

mfg

ihr habt eh einen Ankaufstest gemacht beim Öamtc na dann ist eh alles klar. Wäre trotzdem besser gewesen wenn man das noch extra dazu schreiben würde.So mach ich das immer.

aber die geben auch keine empfehlung aus, weil man das so am telefon nicht sagen kann,…

die wollen sich natürlich nicht festlegen das einzige was er bis jetzt in erfahrung gebracht hat ist das er bei einem schaden der üner 50% des kaufpreises liegt das fahrzeug zurücknehmen muß

das wäre ja bei einem rahemnwechsel auf jeden fall so (KP4800.-)

mfg

einen öamtc kaufvertag haben wir ausgefüllt und dort ist eine extra kästchen für vorschadenfreiheit welches NICHT angekreuzt wurde

mfg

lt. eu-recht gilt auch beim privatverkauf eine 24 monatige gewährleistung.
ausser man macht einen haftungsausschluss, wie in diesem fall. (deshalb sind bei ebay mittlerweile ja die haftungsausschluesse länger als die produktbeschreibungen…)
diesen haftungsausschluss kann der käufer nur dann anfechten, wenn er (der käufer!)nachweisen kann, dass der schaden wissentlich/vorsätzlich vom verkäufer vertuscht wurde.

da in diesem fall jedoch andere schäden am mopped auch nicht behoben wurden (und damit auch nicht vertuscht wurden) ist so ein nachweis so gut wie unmöglich. dazu kommt, dass der schaden offensichtlich von einem laien nicht erkannt werden konnte und erst in einer werkstatt erkannt wurde.

pech fürn käufer, aber dafür gibts ja ankaufstests…
cu



du bist der erste der mal in aller klarheit was von sich gibt bis jetzt hat jeder nur von der oder möglichkeit gesprochen

naja mal sehen rauskommt

dankeschön

er privat verkauft hat und nicht vertuscht hat das das radl einen unfall hatte, und im vertrag wahrscheinlich noch steht dass es „wie besichtigt“ verkauft wurde wird rechtlich nix gegen ihn machbar sein!

der lenkanschlag ist nix tragisches, muß halt einfach nur angeschweißt werden, aber beim fahren ists nix gefährliches, da man ja „kaum“ bis zum lenkanschlag kommt, und falls doch sollte der fahrer sich überlegen wieder aufs tret-dreiradl umzusteigen! ;-))

lg
sigi

eigentlich Rechtsschutzversichert bzw. hat der Käufer mit dem Rechtsschutz gedroht? Das kann aus meiner Sicht schon eine teure Aktion werden.

Ganz so locker (Stichwort „Pech für Käufer“) ist das nicht. Der Ausschluß der Gewährleistung am KV gilt nicht, wenn der VK den Mangel „bewußt verschwiegen“ hat. Und das ist ein dehnbarer Begriff.

Viel Glück.

P.S.: Ich erinnere mich da an ein ähnliches Posting über einen Rahmenriss bei einer Mito. Such doch mal über die Suchfunktion.



Wennst mi fragst ist es eine Frechheit ganz klar.

Sollte dein Freund ein Gewissen haben dann sollte er es zurücknehmen.

ich glaube auch nicht das man da von einem rahmenschaden sprechen kann mit dem man nicht mehr fahren kann

mfg

wenn es beim pickerl überhaupt keinen mängel gegeben hat, kann man doch ein fahrzeug mit ruhigem gewissen verkaufen oder

mfg

hat gedroht aber das hilft beiden nicht da sich solche sachen immer über mindestens ein oder zwei jahre ziehen

danke wegen dem tip

mfg

die wortwahl läßt sich jetzt streiten, den für mich klingt rahmenschaden einfach nur: alles kaputt!!! ein verzogener rahmen zahlt sich meistens nicht aus zum richten… aber ein lenkanschlag, ist nur so ein dummes zapferl! beim pickerl sind die kollegen schon teilweise happig drauf, aber bei jeder normalen werkstatt schauen sie auf andere dinge…

lg
sigi

wenn ich mir ein gebrauchtes moped anschau,dass offensichtlich einen sturz/rutscher hinter sich hat, dann muss ich damit rechnen,dass eventuell auch dinge kaputt sind,die ich mit freiem auge nicht sofort sehen kann

verschwiegen hat der verkäufer meiner ansicht nach nix - hat ja die zerkratzten teile drauflassen

ich denke nicht,dass man dem verkäufer, ganz egal wie’s wirklich war, auch nur irgenwas nachweisen kann.

wie willst beweisen,dass er was von dem riss, der meiner meinung nach auch nicht die fahrsicherheit beeinträchtigt, was gewusst hat??

ist auf was soll man sich einlassen, da das motorrad auch ins 300km entfernte tirol verkauft wurde kann man nicht schnell rüber fahren und mal drüber reden und eine klage macht die sache nicht besser, für keinen von beiden

mfg