Radarmessung unmittelbar bei Ortstafel ...

Hi Leute,

Ich bin letztens auf einem kurzen Stückerl auf einen 100er raufbeschleunigt und mich unmittelbar vor/nach der Ortstafel wieder auf 55-60 einbremst (ordentlich in die Eisen gstiegen halt).

Jetz war nur das blöde das die unsere netten Freunde und Helfer in ihrem weißen Golf 70m hinter der Tafel gstanden sind. Ob mit Radarpistole oder nicht weiß ich nicht (ich hoff amal nicht).

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage dürfen die netten Herren genau bei der Tafel messen, bzw. ab wo dürfen sie messen? Ich mach mir nämlich sorgen dass mir die BH den Führerschein abnimmt, denn bei der Tafel hab ich ziemlich sicher noch über 80 ghabt, außerdem hab i an Probeschein a no.

Danke im vorhinein für Auskünfte,
lg,
Mike

Im Ortsgebiet ist nun mal 50er Beschränkung und der Ort fängt mit dem Ortstaferl an.
Wäre sonst schwierig bei nem evtl. Unfall, welcher genau nach der Ortstafel passiert sein könnte, zu erklären dass man ja selbst gar nix dafür kann, weil man ja noch soo schnell war. Ist glaub ich im Sinne jedes Anreiners des Ortes, dass er sich drauf verlassen kann, dass im Ort die Geschwindigkeitsbeschränkungen eingehalten werden.
Zumindest, wenn ich mich recht daran erinnere wird so etwas schon in der Fahrschule gelehrt.

KTMike

Das is mir klar, ich bilde mir nur ein gehört zu haben das die Gendarmerie nicht direkt nach Ortstafeln oder Geschwindigkeitsbegrenzungen messen dürfen.

„kurzes Stück auf einen 100 raufbeschleunigt…“ und das mit Probeführerschein? Wieviel Leistung hat denn leicht dein Gefährt?

Aber was solls, lass dich jetzt nicht von mir verunsichern. Meist halten sie dich eh auf, wennst ne Überschreitung gemacht hast und vielleicht nehmen sie die 80 am Ortsanfang eher kullant. Und wenn sie entgegen deiner Fahrtrichtung gestanden sind, wirds mit dem Lasern auch etwas fraglich und Blitzen würdest ja von vorne ja gesehen haben. Wenn sie in deiner Fahrtrichtung gestanden sind und dass nach 70 Meter müsstest du ja schon bei ihnen vorbei sein (mehr als 70 Meter) und da wirst ja hoffentlich keine 80 mehr draufgehabt haben.

KTMike

wo wäre denn der gesetzliche Hintergrund dafür, auf was können sich denn dann die Anwälte festlegen??? Geschwindigkeitsbegrenzungen fangen dort an wo sie stehen und das wird immer so bleiben. Da ist keine Daumen mal Pi Grauzone dazwischen, von wegen: Ja aber Herr Gendarm, das tut mir jetzt aber leid, das wusste ich nicht und der alten Oma wünsch ich gute Besserung, hoffentlich kann man den Hüftknochen wieder anschweißen… .
Da hat dir jemand nen Blödsinn erzählt.

KTMike

Meine hat scho 34, sie is nicht so schwer, und so kurz war auch nicht, hab ja nur gemeint „relativ kurz“ :wink:

Sie sind entgegen meiner Fahrtrichtung auf der anderen Seiten gestanden, ich hab sie allerdings erst gesehn wie ich schon fast daneben war, deswegen wäre mir ein blitzen nicht aufgfallen, denk ich.

Wie meinst du „mit den Lasern etwas fraglich“?

Eine weitere Frage stellt sich mir gerade, und zwar wann kommt normal der schrieb von der BH, wenn sowas is?

bei sehr wenig Gewicht darfst du keine 34 ps haben, weist du das?
Du musst das Gewicht des Motorrad (Trockengewicht) mit 0,16 multiplizieren.
Heißt alles unter einem Gewicht von 157kg musst du mit dieser Formel berechnen, kommen die kW heraus.
Über 157 kg darfst du die 34ps haben.
Aber jetzt nicht meinen mit einer 250 kg darfst du 40 kW haben, auch nur 25kW.

mfg wartikan

so leicht is sie auch wieder nicht, ich kenn die Bestimmungen…
Meine is vollkommen legal eingetragen sowie umgerüstet, wollte damit nur aussagen dass ich keine 210 kg schwere z750 mit 34 ps hab …

Auf was sollen sie den von vorne Lasern? Also ich hab vorne kein Kennzeichen beim Motorrad g.
Deswegen wenn dann blitzen (mit Radar), aber meiner Meinung nach müsstest (wenn dies der Fall war) schon bemerkt haben.

Schrieb kommt unterschiedlich, meißt nicht sofort, da muss man durch.

lg KTMike

Ich hab keine Ahnung wie das technisch realisiert ist, ob die nur irgendwas rückstrahlendes brauchen (scheinwerfer?) oder eine größere glatte Fläche (Nummerntaferl) und blitzen is ja sowieso nur Foto oder? weil radarstrahlen sind ja nicht sichtbar …

Radar = mit Fotoschießapparat gekoppelt = Blitzen = Foto = du kannst weiterfahren, bekommst nettes brieferl (oder sie halten dich auch auf)

Laser = braucht eine reflektierende Fläche (Nummerntaferl) = nicht unbedingt mit einem Fotoschießapperat gekoppelt = ergo: sie müssen dich anhalten.

KTMike

d.h. ja dass bei mir dann nix kommt, wenn sie gegen meine fahrtrichtung stehen oder schreiben die dann einfach z.B. beim foto die nummer dazu ?

… Lasermessung ist KEINE so stark reflektierend Fläche, wie eine Nummerntafel notwendig. Lediglich eine Fläche, die den Laserstrahl zurückwirft wird gebraucht. Das kann der Scheinwerfer, Verkleidungsteile, Helm, was auch immer sein. Das Zielen ist natürlich bei einem Auto einfacher, aber es funktioniert auch bei einem Motorrad.

LHG, Schlucki

und eine Anhaltung nach der Lasermessung ist auch nicht unbedingt notwendig bzw. vorgeschrieben.

Oh Mann heute sind wieder unsere Rechtsexperten unterwegs ;-).

lg Harry

wenn sie dich mit Laser messen, brauchen sie dich nicht unbedingt anhalten - auf der b303 zB, stehen sie gerne auf den Brücken, welche über die Schnellstraße führen, mit ihrer Laser im Anschlag. da hüpfen sie auch nicht von der Brücke herunter, um dich aufzuhalten.
da notieren sie dein Kennzeichen und die anderen Daten (Uhrzeit, speed, km-Angabe) und schicken dir die Anonymverfügung mit der Post.

dass dies dann rechtskräftig ist, obwohl möglich ist alles.

KTMike

wohl doch zu früh gefreut, na ich hoff mal die sind nur so dort gestanden, auch wenns eher unwahrscheinlich is …

auf jeden fall danke an alle für die infos !

da sieht man wieder meine Unwissenheit, welche zum vorschein kommt. Leider hab ichs mit der Strafzettel einheimsterei nicht so gggg, kann daher nur nach gutdünken und aus dem Bauch heraus Hilfestellung geben. Das es rechtskräftig ist, wenn die Rennleitung die Nummer beim Vorbeifahren nebst der Lasermessung (ohne Foto!) auf nen Zettel aufschreibt und dies dann vor Gericht zu vertreten kann, ist mir leider trotzdem viel zu suspekt, aber wie gesagt, man kann mich immer dankender weise eines besseren belehren.

in diesem Sinne
LG KTMike

schlicht dennoch ne Frechheit, ne Anonymverfügung zu schicken die auf der Qualität eines Rennleitungsvollziehers in Bezug auf den Umgang mit seinem bloßen Auge/Feldstechers beruht.
Was ist wenn sich der Mann verschreibt, gibt wieder nur Papierkram und Scherereien, ein Foto ist das was anderes. Aber was solls.

lg KTMike

wurde, wenn man vorbeifährt reichts auch unter gewissen Voraussetzungen wenn der Beamte Geschwindigkeit lediglich schätzt.

…und vor welchem Gericht soll er denn das verteten müssen deiner Meinung nach lol???