FSG - 11.12.2013 21:14:35
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Nitrox
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Mitglied seit: 5.6.2012 Status: offline
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ORIGINAL: GreenNightFlight Führerschein hat im dem sinn nix damit zu tun, weils eu weit is. Es geht um den paragraphen in da stvo und der is in deutschland anders. Dort darfst anmeldn und fahrn, aber ned in Ö. In Österreich is da 34ps schein automatisch zum 48er wordn ohne dasdn neu ausstelln lassn musd, aber wennst damit nach D willst gilt des vom schein. Hab extra damals bei der rennleitung gfragt Also die Lenkberechtigung hat nix mit der StVO zu tun, sondern ist in § 2 FSG geregelt. Und genau dort steht auch die Begrenzung mit der doppelten Leistung drinnen. Ergo ist es komplett egal, ob das Fahrzeug in Ö oder D angemeldet ist, da die Erteilte Lenkberechtigung davon unabhängig ist. Man darf also in Ö auch ein deutsches Mopped nicht fahren, wenn es nicht in die eigene Lenkberechtigung fällt. § 28 FeV Deutschland sagt: 1) Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Absatz 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen – vorbehaltlich der Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 – im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten. Auf die Fahrerlaubnisse finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit nichts anderes bestimmt ist. (2) Der Umfang der Berechtigung der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen ergibt sich aus der Entscheidung vom 25. August 2008 der Kommission über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen (ABl. L 270 vom 10.10.2008, S. 31). Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Fahrerlaubnisklassen, für die die Entscheidung der Kommission keine entsprechenden Klassen ausweist. Für die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, L und T gilt § 6 Absatz 3 entsprechend. Die entsprechende Entscheidung der Kommission gibt keinen näheren Aufschluss, da sie nur die Äquivalenzen der alten Führerscheine zu den neuen EU Klassen regelt. Fraglich ist also, ob die Beschränkung im österreichischen FSG eine "Auflage" iSd deutschen FeV darstellt, oder sie zum Umfang der Lenkberechtigung gehört. Je nach dem darfst Du in D fahren oder nicht. Wenn das den TE auch nach Weihnachten noch interessiert, dann schreib mir dann mal eine PN, jetzt interessierts mich eh selber ;) Ansonsten kann ich nur sagen, die Ö Regel ist mE einfach nur dämlich.
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