Protest - 1.6.2012 11:54:32
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ChristianWarnat
Beiträge: 10
Mitglied seit: 14.4.2010 Wohnort: Rittersgrün / Sachsen Status: offline
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So die Protestwelle zeigt erste Erfolge. Folgende Stellungnahme gab es. Aufhebung des Verbotes für Motorräder auf der K 414 zwischen Sudheim und Katlenburg Sehr geehrter Herr K...., mit E-Mail vom 16.4.2012 baten Sie um Aufhebung des Verbotes für Motorräder auf der K 414 zwischen Sudheim und Katlenburg. Sachlich zuständig zur Ausführung der Straßenverkehrsordnung sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Straßenverkehrsbehörden. Für den Abschnitt Katlenburg-Sudheim sind die Stadt Northeim und der Landkreis Northeim die zuständigen unteren Verkehrsbehörden. Neben den von den Straßenverkehrsbehörden zu treffenden Maßnahmen können die Straßenbaulastträger im Rahmen der ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht Maßnahmen zur Wiederherstellung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs ergreifen. Im Rahmen dieser Verkehrssicherungspflicht hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach Verkehrsunfällen Griffigkeitsprüfungen durchgeführt ud aufgrund des Prüfungsergebnisses in Abstimmung mit den Straßenbaulastträgern das Verbot für Motorräder ausgesprochen. Am 11.05.2012 hat eine gemeinsame Besprechung zwischen der Polizeiinspektion Northeim/ Osterode, der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der Stadt Northeim, der Straßenmeisterei Northeim und dem Unterzeichner stattgefunden, aus der ich Ihnen die folgenden Informationen mitteilen kann: - Für den Streckenabschnitt Sudheim bis zum Golfplatz Levershausen ist für den Herbst diesen Jahres die Sannierung der Straße vorgesehen, so dass anschließend die Aufhebung des Verbotes für Motorräder für den Streckenabschnitt Sudheim-Suterode erfolgen kann. - Für den Streckenabschnitt Suterode-Katlenburg befindet sich die Sanierung der Straße im Planfeststellungsverfahren. Um jedoch möglichst kurzfristig auch hier die Aufhebung der Sperrung für Motorräder zu erreichen, soll hier ebenfalls im Herbst diesen Jahres auf den kritischen Streckenabschnitten eine Oberflächensanierung mit anschließender Prüfung der Griffigkeit vorgenommen werden. Bei erfolgreicher Oberflächensanierung wäre eine provisorische Befahrbarkeit mit Einschränkungen für alle Verkehrsteilnehmer gegeben, so dass auch in diesem Bereich das Verbot für Motorräder aufgehoben werden könnte. Die Aufhebung der Verbote nach der Sanierung erfolgt durch die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Gandersheim. Mit freundlichen Grüßen Also kräftig weiter protestieren: Hier geht es zum Protestportal Gruß Christian
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