Probefahrt: Wie kann ich mich absichern, wenn ich

mein Motorrad verkaufen will, und es jemanden zur Probefahrt überlasse?

Was ist, wenn`s die/der schmeißt, und nicht zahlen will/kann?

Hat jemand einen guten Rat für mich?

LG Rock

…kaufvertrag machen…wenn er sie umlegt…gehört sie schon ihm

…oder er sitzt hinten oben bei der probefahrt

lg Jürgen

vertrag machen für probefahrt…sonst schauts blöd aus wenns den wirklich schmeißt

solche dinger sollts eh irgendwo als vorlagen geben sofern ich mich nicht irre…
marco

is immer ein Sch…Gefühl beim Tausch…

LG Rock

LG Rock

Erklärung





Hiermit erkläre ich, …………………………………………, geboren am ……………, wohnhaft in……………………., Inhaber des Führerscheins Nr. ………………, ausgestellt von der …………………., am……………………., das im Eigentum von ……………………………, stehende Kraftrad Marke ……………………, Modell……………………, Farbe……………………, aufgrund meiner Kaufabsicht zwecks Probefahrt heute um ……………………. übernommen zu haben.
Der Kilometerstand des obgenannten Kraftrades beträgt vor Antritt der Probefahrt ……… KM. Das Kraftrad verfügt über keine offensichtlichen Mängel (hier offensichtliche Mängel anführen wenn vorhanden !!).
Das Kraftrad ist Haftpflichtversichert. Es gilt als vereinbart, dass ich für sämtliche Schäden am Kraftrad, die aufgrund unsachgemäßer Verwendung und/oder aufgrund meines Verschuldens entstanden sind hafte.
Ich erkläre weiters unter keinerlei physischen als auch psychischen Beeinträchtigung zu stehen.
Das Kraftrad samt Zulassungsschein wird längstens innerhalb ½ Stunde dem Eigentümer wieder übergeben.







………………, am ……….……………

das ist das Beste…

Tom

gespeichert!

LG

Rock

hält`s rechtlich auch…

LG Rock

Der Probefahrer haftet für ALLE nicht durch fremde Versicherungen gedeckten Beshädigungen.

Sonst hast an Schaden, z.B. das Radl wird umgefahren, mit Fahrerflucht, da kann er definitiv nix dafür, aber Du hast den Schaden!!

3lg
Harald

Ihm schriftlich bestätigen lassen das er für den Schaden aufkommen muß, sollte etwas beschädigt werden, dann kannst wenn es hart auf hart kommt bei Gericht was beweisen

lg Ronny

nicht schlecht…

LG R.

… hatte mir auch so einen ähnlichen Vertrag wie oben selbst zusammengezimmert, als ich meine Alte verkaufte.
Würde aber unbedingt nicht nur den Beginn der Probefahrt, sondern auch DAS ENDE anschließend eintragen und bestätigen lassen und noch den Zusatz, das der „Probefahrer“ für alle Übertretungen der Stvo. und daraus resultierende Verwaltungsstrafen o.Ä. voll haftbar ist.

Is sicher nicht lustig wenn dir nach einer Woche ein Erlagschein ins Haus flattert, nur weil einer bei der Probefahrt ordentlich Stoff gegeben hat (is einem Freund von mir schon passiert).

Wenn dann einer angesichts des „Vertrages zur Probefahrt“ deppert tut, laß ich Ihn sowieso nicht fahren. Bei jedem Händler mußt ja auch sowas unterschreiben.

Greetings hz

bereits kopiert und eingefügt.

LG

Rock

Das hab ich 3x lesen müssen, um es zu checken!

Kurzum, er haftet auch für ALLE Schäden, die normalerweise auch die Haftpflicht des Verkäufers decken würde. Mit anderen Worten, egal was passiert, er zahlt IMMER.

Redet er sich ev. noch raus, der Verkäufer hat im das moped geborgt, obwohl er offensichtlich unter Alkoholeinfluß gestanden ist und macht sich damit mitschuldig. So wird das ausgeschlossen.
Den 30 Minuten Satz würde ich aber weglassen, bringt nix.

„Es gilt als vereinbart, dass ich für sämtliche Schäden am Kraftrad, die aufgrund unsachgemäßer Verwendung und/oder aufgrund meines Verschuldens entstanden sind hafte.“
Damit werden die „Fremdschäden“ ( z.B. an anderen Fahrzeugen ) ausgeschlossen, weil da steht: „für sämtliche Schäden am Kraftrad“.
Ich war nur zu faul, das genau durchzuformulieren. gg
Weil wer zahlt Kratzer, die wer weis wer gemacht hat, während das Radl verborgt war.

3lg
Harald

und poste mir (oder maile) diesen vertrag!
wollte mir ihn auch soeben „zusammenkopieren“, aber da du das schon gemacht hast!
danke im voraus
lg norbert

Ich hätt noch als entgültige Kalrstellung angebracht, „die Haftpflicht des Verkäufers zahlt nie was“.
Weil Dein „fremde Haftpflicht“ inkludiert eigentlich die Haftpflicht des Verkäufers, weil der Wisch ja aus Sicht des Käufers geschrieben wurde.

auf der anderen Seite des Handels und würd mich nicht sehr wohl dabei fühlen, so einen Vertrag unterschreiben zu müssen. Versteh zwar eure Bedenken, würd mir nicht anders gehen, aber mal angenommen: Bin technisch nicht so versiert, schau aus Unwissenheit nicht so auf manche Details, Radl schaut so von aussen gut aus, da kommt man dann an so´ne linke Bazille, der dann nach der Probefahrt plötzlich auf Mängel kommt, die „vorher SICHER noch nicht da waren“. Also ich glaub, ich verzichte lieber auf Probefahrt/Kauf, wenn mir jemand sowas unterschreiben lassen will. Bin da ein bischen feig und glaub sehr viel an das Schlechte in manchen Menschen. Will hier niemanden verunglimpfen, aber mir wär´s zu heiß!