Probefahrt / nicht angemeldetes Fahrzeug

Hallo Leute,

ich verkaufe das Motorrad eines Freundes, es passt alles grundsätzlich nur ist es länger nicht angemeldet gewesen und extra für den Verkauf will er dieses auch nicht anmelden. Jetzt wollte ich fragen wenn der Käufer eine Probefahrt macht, gibt es da für mich als Verkäufer eine Art „Absicherung“ falls er einen Unfall hat bzw einen Schaden am Motorrad verursacht um nicht auf die Kosten sitzen zu bleiben? Und diese Probefahrt auf eigene Gefahr auf einer Öffentlichen Strasse mit einen Unangemeldeten Motorrad macht.

Danke!

kann die Probefahrt ja eh nicht auf einer öffentlichen Straße durchgeführt werden, da kein Kennzeichen und damit polizeiliches Freiwild :wink:

Am besten sucht man sich ein Einkaufszentrum, etc. am WE und lässt dort fahren. Für die Probefahrt kannst Du ja mit dem Interessenten vereinbaren, dass er für Schäden aufkommt, in der Theorie schön, in der Praxis immer mit Fehlern behaftet.

Also, Resumee: Eine befriedigende Lösung gibt es in dieser Situation kaum. Sorry

Für dich gibt es sowieso nichts, da du mit dem ganzen Verkauf ja genaugenommen gar nichts zu tun hast.
Wenn ich richtig verstehe gehört dir ja das Motorrad nichtmal.
Irgendwie ist mir jetzt nicht ganz klar welchen Schaden du hättest, wenn ein Wildfremder das Motorrades deines Freundes zerstört.

Aber gut, man muß nicht alles verstehen:

  • Fahren ohne Anmeldung geht auf öffentlichen Straßen ohnehin nicht.
  • Kaution wäre eine Möglichkeit
  • Vorvertrag wäre eine Möglichkeit
  • Probefahrtvertrag wäre eine Möglichkeit
  • Beweisen läßt sich das ganze ja relativ einfach mit Handyfotos direkt davor, während und nach der Probefahrt.

nicht angemeldetem motorrad eine probefahrt machen lässt und das auf einer öffentlichen straße dann leistest du vorschub zu einer strafbaren handlung. versicherung gibt es sowieso keine, und absicherung auch nicht da du ja bescheid wusstest das es nicht legal ist.

besorge dir eine blaue nummerntafel, dann ist das fahrzeug versichert, oder der käufer nimmt eine mit das ist je nach dem wer sich damit leichter tut.

wenn ich ein fahrzeug verkaufe lasse ich mir immer einen probefahrt vertrag unterschreiben und 1/3 der kaufsumme in bar erlegen. in dem vertrag steht dass bei beschädigung der fahrer uneingeschränkt haftet und bei beschädigung von mehr als der hinterlegten summe der kaufvertrag sofort gültig ist (der ist natürlich auch schon unterschrieben bzw. im probefahrtvertrag inkludiert ist) will das einer nicht, soll er es bleiben lassen, aber ich verkaufe auch nicht viel und wenn dann muss ich auch nicht verkaufen.

Wenn ich ein Fahrzeug verkaufe gibt es vor vollstaendiger erlegung der Kaufsumme keine Probefahrt.

:wink:

Ist dir eigentlich bewusst, dass du seit Wochen auf uralte Beiträge antwortest, die alle längst erledigt sind?

Das ganze Forum wird so unbenutzbar, weil die ganzen - scheinbar - ungelesenen und neuen Beiträge in Wirklichkeit von dir aus ihrem wohlverdienten Grab geschaufelt werden.

Das ist echt schon Störung der Totenruhe.

Hier sind keine kleinen Kínder, die soetwas aus der Ruhe bringen koennte.

:smiling_face: :wink:

Es sind nicht mehr genug neue Beiträge da, die er zuspammen kann. :grin:
Da muss er jetzt die alten ausgraben um seinen entbehrlichen Senf anzubringen.
Am besten blocken, ist eh nichts wirklich wichtiges dabei was jetzt besonders lesenswert wäre.
Aber so kommt man auch schnell auf ein paar tausend Beiträge. :wink:

…ist durchaus nix einzuwenden, ein altes Thema wiederzubeleben, falls es neue Fragen, Erkenntnisse, etc gibt! Bei dem Typ bekommt das Wort „Beitrag“ jedoch ne ganz andere Bedeutung! Und Blocken hat keine Auswirkung auf Menüs, daher gratis… :rage: :rage:

…groß und wie alt die User sind, weiß ich nicht! Beschwert haben sich schon Mehrere und geh davon aus das sich Einige schweigend ärgern! Fast 10 Jahre Mitglied, heißt für mich es handelt sich um kein Versehen! Awa bei dir wird des sicha glei wieder ois Hetze eingstuft! :sob:
Bist etwa der Hatsche höchst selbst? :grin:

:grin: :grin: