Privatverkauf von Motorrad

Hallo, ich habe heute Morgen mein 12 Jahre altes Motorrad verkauft. Die Käufer (2 Personen) sind jeweils 30-45 Minuten damit Probe gefahren und hatten nichts an der Maschine auszusetzen. Sie entschlossen sich, das Motorrad zu kaufen und wir füllten einen Kaufvertrag (von Motorradonline) aus. Nun sind sie 300 KM nach Hause damit gefahren und haben mich angerufen, dass die Gangschaltung nicht mehr richtig geht. In was für einer Pflicht stehe ich nun als Verkäufer?

da Zitat: „Das Motorrad wird in dem Zustand wie besichtigt und Probe gefahren unter Ausschluss
jeglicher Gewährleistung verkauft.“
Wenn Du den Absatz darüber wahrheitsgemäß ausgefüllt hast, gibt es keine Handhabe mehr für den Käufer…, bei in Summe 1 h Probefahrt sollte man etwaige Mängel schon entdecken können. Noch dazu kann bei 300km „Irrsinnsfahrt“ über „Kopfsteinpflaster“, etc… immer etwas kaputt gehen, daher gibt es dann keinen Anspruch mehr.
Ideal wäre es natürlich, wenn Du auch jemanden beim Verkauf dabei hattest, da zwei gegen einen immer ungünstig sind.
Denn, Aussagen bzgl. Kaufabwicklung, bzw. Absprachen können entsprechend anders interpretiert werden.
Da der Kaufvertrag aber schriftlich abgeschlossen wurde, sind mündliche Nebenabsprachen aber normalerweise nicht üblich, ein Gericht wird das wohl ähnlich sehen.
Im Zweifelsfall halt einen Anwalt dazu ziehen, ist immer gut.

Hallo Versya,
danke für deine schnelle Antwort. Beim Verkauf war meine Frau anwesend und verfolgte weitestgehend das ganze Gespräch. Ich habe, als ich die Maschine noch gefahren bin, in keinster Weise einen Schaden an der Schaltung erkennen können und die beiden Käufer während ihrer Probefahrt auch nicht. Anscheinend sei der Defekt kurz bevor sie zu Hause angekommen sind plötzlich aufgetreten. Mir tut die ganze Sache wirklich leid, da ich gewiss kein defektes Motorrad verkaufen wollte. Nur habe ich jetzt auch schon von mehreren Bekannten gehört, dass dies auch eine Masche sein könnte, um im Nachhinein noch den Kaufpreis zu mindern. Was mache ich jetzt wenn die Käufer mir mit Gutachten, Anwalt, o.ä. drohen?

Steffen

Nun was ich machen würde , wäre mir das passiert…ich würde es drauf ankommen lassen , und meinerseits einen Anwalt Der was kann halt -Kontaktieren …Der wüsste dann sicher Die eine oder andere Feinheit was bei solchen Begebenheiten zu tun ist . Wenn Du denkst das Die was drehen wollen bezüglich des Kaufpreises im Nachhinein dann Nur her mit Ihrem Angeblichen Gutachten …im Zweifelsfall eben ein Gegen Gutachten erstellen lassen …oft kommts aber gar Nicht so weit , weil eh Vieles Getürkt ist …Nicht das Gutachten war gemeint sondern Die Sache im Allgemeinen …Hoffentlich hast a Rechtschutz Versicherung , ist Heutzutage ja scho fast Obligat , sowohl Privat als auch im Verkehrstechnischen Bereich . Letztendlich wirds halt evtl dann Das Gericht entscheiden müssen , was Wirklich sache ist .
ich würde aber kein Geld zurück bezahlen , und auch keinen Teilbetrag , zwecks angeblichen Problemen…war Nur ein Ratschlag , machs wie Du meinst ist eh immer es Beste .

Lg Pg

Hallo Pilgram1,
hab Gott sei dank eine Rechtschutzversicherung für Privat- und Verkehrsrecht, allerdings mit ner Selbstbeteiligung von 300,- Euro. Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass die beiden die Betrugsschiene fahren, da sie wirklich freundlich waren und auch sehr seriös wirkten. Klar, man kann in die Menschen nicht hinein sehen, aber ich traue es den beiden eigentlich nicht zu. So ne Scheiße kann doch nur mir passieren, das kotzt mich echt an!

… der Tony Petrocelli oder ???

Das passiert Sekundlich Irgendwo auf da Welt , so ists halt Heutzutage …

Irgendwie liegts schon auch an Dir , Was Du wirklich für Nötig erachtest , bzw Die Nerven zu Bewahren , weil dafür hast Du ja Klugerweise Rechtschutz :wink: Genau für sowas braucht man Ihn ja oder? …Nett hin Nett her schau einfach in Dein Eigenes Gewissen , und wenn Du Dir Nix vorzuwerfen hast , dann ziehs durch …Wenn Du Das Gezeta aber Nicht willst , dann mache den Kaufvertrag Rückgängig , zahle Ihnen Den Betrag zurück und Gut ists . ich weis schon wie sowas ist , bin auch keine Direkte Streit Natur , auch wenns für Manche ned so ausschaugt , was ma oba eh Wurscht ist :grin:…GEFALLEN LASSEN tue ich mir bis Heute von Niemanden Nichts , zumindest ned von Den Menschen …da muaß scho Höhere Gewalt her oda a Husterer vom Himmi Papa :wink:

Hoffe Du willst verstehn wie ich das Gemeint habe .

Alles Gute in dem Fall

wünscht Pg

wos da Tony kaun will i goar ned wissn :sunglasses: …Des do dad mi mehr Intaressiern :smiling_face: …woast eh es Nützliche mitm Aungenehmen vabindn oda so …Gell Frau Anwalt :eyes: :grin: :grin:

In moralischer Pflicht auf alle Fälle.
Rede mit den Leuten, kann ja auch nur eine Kleinigkeit sein, weil sie dein Motorrad noch nicht ganz verstehen.
Wenn sie allerdings zu dumm zum kuppeln sind, dann hast meinen Segen. :wink:

… PILLEN odr ? :grin: :grin:

Jefferson Airplane -White Rabbit- - YouTube

…oiso so Schiach find i De Oide jetzn a need -Odrr? :eyes: :grin: :grin: :grin:

und wenn scho dann Die für Danach :smiling_face: , oda wa des hast? :eyes:

da weder der zustand des motorrades, noch der kaufvertrag, noch du selber, die käufer und deren fahrweise bekannt sind. unter der voraussetzung das die rudimentären infos richtig sind, wirst aber aus deiner pflicht kaum rauskommen denn nach so kurzer zeit kann der käufer auf jeden fall mal einen arglistig versteckten schweren mangel plädieren, dabei kann im kaufvertrag dann 100 mal drinnen stehen " wie besichtigt und probegefahren, unter ausschluss …"
sehr geschickt wäre es jetzt einmal genau festzustellen was nicht funktioniert, und mit dem käufer richtig zu reden. ein anwalt wird die sache zwar regeln, wie auch immer und wer dabei das bessere ende für sich hat ist ja komplett offen, aber ihr wollt ja eine gute lösung finden und die geht sicher nicht über den anwalt.
ach ja wenn sie mit dem motorrad zu dir fahren könnten und dir den fehler demonstrieren ist das für dich sicher ein vorteil :wink:

Es gibt hierzu übrigens eine ganz einfache Sicht, die der Menschheit das zusammenleben sehr erleichtern würde:

Richtig ist es, wenn man sich in beiden Rollen wohl fühlt und man jederzeit tauschen würde.

Ich finde es interessant wie manche Leute hier schreiben, weil eben du als Verkäufer gepostet hast. Wenn nämlich der Käufer seinen Beitrag verfasst hätte, dann würde die Meute den Verkäufer nämlich bis aufs letzte Hemd verklagen, nachdem sie ihm Ziegelsteine ins Gesicht gedrückt hätte.

Sind halt Bissl leicht beeinflussbar in ihrer instabilen Moral. :wink:

Das stimmt so doch bitte nicht. Definiere „nach so einer kurzen Zeit“! Wann oder nach wievielen Kilometern läuft die ab? zB 7 Tage nach dem Kauf? Wo steht das genau, dass es bei einem Privatverkauf eine 7 Tage (oder welche Zeitspanne auch immer) lange Gewährleistungsfrist gibt?

Das, was du meinst, ist, wenn man etwas verkauft, wissentlich, dass da ein Schaden am Fahrzeug ist, diesen aber verschweigt. Dann, und nur dann, wenn man als Verkäufer weiss, dass etwas am Fahrzeug nicht in Ordnung ist, ist man dafür haftbar.

Wenn der Schaden wirklich ohne Zutun (Sturz etc) entstanden ist und das Fahrzeug vorher wirklich tiptop war, ist’s wohl Schicksal. Pech gehabt. Wie damit der Verkäufer umgeht, kann er selbst entscheiden. Nach welchen Kriterien auch immer.

warum hast du dich erst jetzt nach dem Verkauf frisch angemeldet… :eyes:

… One pill makes you larger
And one pill makes you small
And the ones that mother gives you
Don’t do anything at all
Go ask Alice
When she’s ten feet tall

And if you go chasing rabbits
And you know you’re going to fall
Tell 'em a hookah smoking caterpillar
Has given you the call to
Call Alice
When she was just small…

:wink:

Du Heiliga Bim -Bamm :grin:

Scusa Seniore Gerry , aber ike kanne Die Texte in Momento Nicht Läsän …weyl in De Wooocheneendä :sunglasses:…mein Bureo ate imma Cuiso -Geschlossen für parle Inglese -Capito :eyes: :dizzy_face:

Auch Guat Teutsch :wink:…schreibns Bidde in Landesproch , bevur i Narrisch wär :grin: :grin:

Danke &
Lg Pg

A Puifal mocht dich größer und
a Puifal mocht dich klein
und die jenigen die die Mamsch dir gibt
bringan überhaupts nix … :wink:

So frei noch dem Motto … Such da deine Pills söba aus :smiling_face:

Die Angelegenheit hat sich erledigt. Der Käufer hat sich gemeldet und bestätigt, dass es wohl nur eine Kleinigkeit war. Gott sei Dank. Danke für die vielen Antworten auf meine Frage, auch wenn manche totaler Blödsinn waren.

…Ente Gut Alles Gut …Nur des mitm Blödsinn an Des wirst Dich gewöhnen müssen , vor Allem in am Öffentlichem Forum :wink: …oda glaubsd das es Beispielsweise im Fratznbiachal Bessa ist :eyes: :grin: :grin:

Merke : Meinungen und Ansichtn sind Wie Jeder Mensch verschieden , und ich finde das- Diese Warheit Genau so Gut ist…für mi gibts Genug Gleichgeschaltete Gehirngewaschene Voitrottln :sob: , Die aus Eigener Unsicherheit heraus , Ihrem Lemming Dasein fröhnen , weyl Ihnen Daselbst Wenig bis gar Nix einfällt .

Lg Pg