Position vom Rückstrahler - 29.8.2013 18:21:32
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Der_Chris
Beiträge: 21
Mitglied seit: 29.8.2013 Status: offline
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Hallo, ich war heute bei der Landesprüfstelle in Linz, und hab mit einem freundlichen Techniker den geplanten Heckumbau meiner Yamaha XVS 650 besprochen. Ich möchte folgendes machen: - Kürzeren Stahlfender - Kellermann Blinker mit integrierten Rück-, Brems- und Blinkleuchten - seitlicher Kennzeichenhalter mit Kennzeichenleuchte Somit kann das mittige Rücklicht entfallen, da alle Beleuchtungsfunktionen in den Blinkern bzw. am Kennzeichenhalter realisiert sind. Der Fender wäre somit völlig clean.... ABER: da fehlt noch der rote Rückstrahler! Der Techniker meinte, der muß mittig plaziert sein. Aber dann kann ich mir alles sparen, denn ich räum nicht den Fender leer, um dann nen fetten Rückstrahler draufzupappen. Mein Vorschlag, den Rückstrahler am seitlichen Kennzeichenhalter zu montieren, wurde abgelehnt, weil dieser ja nicht mittig sei..... Nun hab ich mal das Kraftfahrzeuggesetzbuch zur Hand genommen, und da steht unter KFG § 15 (3), (4); KDV §§ 10 ff: Motorräder (Klasse L3e) müssen mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein: ... ... ... 1 nicht dreieckiger Rückstrahler hinten (rot) Kein Wort von mittig..... Was sagen die Profis zu dieser Problematik? Gibt es noch einen Gesetzestext, wo was von mittiger Anbringung steht? Danke, Christian
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