Oldtimer Motorrad von Deutschland in Österreich zulassen

Hat jemand Erfahrungen wie es ist wenn man (in diesem Falle eine Jawa 360) von Deutschland in Öterreich zulassen will?

Das Motorrad hat einen gültigen TÜV Nachweis von Deutschland.

Meine große Sorge…

Bei dem Motorrad wurde einiges Umgebaut -> Es wurden Blinker angebracht, orginal sind keine. Es wurde eine andere Lichtmaske verbaut Tacho, Drehzahlmesser anderer Lenker und anderer Auspuff.
Das Motorrad wurde von einem Profi Renoviert, also kein Pfusch, nur ist von dem ganzen nichts eingetragen.
Der Auspuff sieht Orginal etwas anderst aus, jedoch haben Oldtimeraupuffe keine Nummer eingestanzt.

Soviel ich weiss, muss ich für eine Gehnemigung in Österreich mit dem Motorrad zum TÜV.

Gibt es bei einer Einzelgehnemigung bei Oldtimer beim TÜV so etwas wie eine andere Abnahme als bei moderneren Fahrzeugen, sodass zb. wenn alles so verbaut wurde das es im Rahmen liegt OK geht ohne den ganzen Papierkram
Mit Papierkram meine ich zb. das ich für jedes Einzelteil das eingetragen werden muss ein Beiblatt des Herstellers mit E Kennzeichung usw.

Mach mir nähmlich sorgen das mir der TÜV ärger macht

Bild [link]http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=7807bd-1378739866.jpg[/link]

erstmal:
Kompliment zur Jawa!
das Ding sieht sehr sauber aus und normalerweise sollte
bei so einem Anblick, der Zulassungsmensch bei der Landesprüfstelle (nix TÜV, we are in Austria)
vor Freude sofort zustimmen!
im Detail können aber z.B. die da helfen:
Willkommen | ÖAMTC
lg
martin

Sears …so wiesd es Du grad Geschildert hast wirds ned einfach werden , weil halt doch a paar Verschiedenheiten zusammen kommen …Was Natirli Gut wäre , wenn vom Gleichen Fahrzeug Typ schon Österreichische Fahrzeug Papiere bestehen würden …Diese können dann als Vorschlag ,-Vorlage bei Der Stelle eingetragen bzw übernommen werden . Das muß aber nicht sein .bzw ist Nicht Zwingend anzuwenden . Bevor ich jetzt da Weiter schreib , kann ich Dir nur empfehlen das Du Dich Vielleicht , bei a paar Oldtimer Motorrad Klubs informierst …evtl hier oben im Forum rechts an Der Kopfzeile steht Motorradrecht Vielleicht steht ja da was brauchbares drin. is Natürlich auch a Frage Des Geldes …Billig wirds sicha nicht aber Vielleicht Lohnts sichs ja für Dich .Kann ich sogar verstehn …

Ps cyclerep.at könnte auch was wissen -kann ich Dir aber nicht Garantiern

Lg Pg

Danke für die raschen Antworten.

jo der Öamtc Link den kenn ich schon. Nova muss ich keine zahlen :wink:
Ich hab auch mit dem ÖAMTC Kontakt aufgenommen (in mehrere Bundesländer) daher habe die mir auch verschiedene Antworten geschrieben (das mit den Umbauten habe ich natürlich nicht erwähnt) und gehoft das ich das Motorrad nicht zum >TÜV bringen muss, sondern in einer normalen Werkstatt vorführen.
Laut dem Deutschen Verkäufer, können die Deutschen einfach ein Fahrzeug aus dem EU Land wenn es noch Vorgeführt ist in Deutschöand anmelden.

Wirklich ärgerlich.
Will jetzt nicht das Motorrad kaufen, wenn ich es schlussendlich nicht anmelden kann :frowning:

Na jo wos in D Gesetzlich gilt , hat hier keinen Bestand …und hilft Dir daher auch nicht wirklich weiter .wos a Deitscha Dantla sagt oder Nicht sagt :grin:

Öamtc -verschiedene -Antworten und Bundesländer , hättest Dir sparen können , weil Du zu Der Jeweiligen Landesprüfstelle zu gehen hast ,wo Dein Hauptwohnsitz in Österreich ist .bzw daher wo das Fahrzeug Angemeldet wird . Ist das zb Wien dann gehts auch zur Lps in Wien und Nicht in Nö oder sonst wo weil Die eben dafür nicht zuständig sind. Was aber möglich ist -ist das Du Eine Ordentliche Werkstatt (Meisterbetrieb) damit beauftragst in Deinem Namen , Diese Typisierung durchzuführen , und deswegn habe ich Dir obig genannte Adresse gegeben , weils da Nachfragen kannst . Ansonsten würde auch ein Anruf bei Der Jeweiligen Landesprüfstelle wo Du Gemeldet bist einiges Klären ,was Die Im Detail dazu brauchen um das Gutachten zu Bewerkstelligen .

Lg Pg

du wirst nicht nur vom öamtc, sondern auch bei jeder überprüfstelle eine andere auskunft bekommen

vieles liegt im ermessen des prüfers, weil im gesetz nicht eindeutig ausformuliert

wenn das ding als oldtimer anerkannt wird, sprich erhaltenswertes gut ist, hast erleichterungen beim typisieren.
ist nur aufgrund des alters ein oldie, schaut das ganze anders aus

beispiel blinker

echter oltimer, erhaltenswertes gut, keine blinker

oldie nur aufgrund vom alter kanns schon sein, daß´t nachrüsten mußt

also solltest zuerst klären ob du einen „echten“ oldtimer hast oder nur einen oldy aufgrund der jahre

dann bilder und deutschen papiere schnappen und ab damit zur überprüfstelle, was die dazu sagen

wenn´s dann irgendwo happert und du das ding unbedingt haben willst, d.h. bereit bist mehr kohle zu investieren, zivilgutachter

der führt das kräubel halt dann in einem anderen bundesland vor, wenn´s in wien nicht :wink: :grin:

chris

als oldtimer gelten nach aktueller rechtssprechung in österreich fahrzeuge mit einem mindestalter von 30 jahren und irgendwas mit oldtimerregister war da noch… dann bekommst bei der typisierung, die nur von einer landesprüfstelle durchgeführt wird, den eintrag „historisches kraftfahrzeug“ in der einzelgenehmigung… zumindest sieht das so bei meiner DKW NZ350, Bj. 1939, so aus… details dazu findest eigentlich recht gut erklärt auf der öamtc-homepage, deren link du ja schon hast…

i hab erhaltenswertes gut geschrieben

richtig heißt erhaltungswürdig :wink: :grin:

https://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/technik/fahrzeugtechnik/historisch/

chris

…kann ich mich nimmer erinnern, ich hab das glück, daß meine dkw seit 74 jahren in österreich zugelassen ist…

Historisches Kraftrad : KFG §§ 2 (1), 34 (4); KDV § 22b (1)

Als historisch gilt ab 2010 ein Kraftfahrzeug das:

 erhaltungswürdig, nicht zur ständigen Verwendung bestimmt,
 älter als 30 Jahre und
 in der vom zuständigen Bundesministerium approbierten Liste eingetragen ist.

Weiters können Fahrzeuge (Oldtimer),

 die mindestens 20 Jahre alt und
 von denen nicht mehr als 200 Stück zugelassen sind, zertifiziert werden.

Historische Krafträder dürfen nur an 60 Tagen pro Jahr verwendet werden. Darüber sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen (bei Veteranenclub registriertes Fahrtenbuch) zu führen und den Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Der Originalzustand eines historischen Kraftrades darf nicht verändert werden!

Beim Import von EU-Staaten und erstmaliger Anmeldung historischer Kraftfahrzeuge in Österreich ist keine Normverbrauchsabgabe (NoVA) zu entrichten, wenn die Motorräder im Originalzustand erhalten und 30 Jahre oder älter sind, bzw. - unabhängig vom Zustand - vor 1950 hergestellt wurden.

Historische Kraftfahrzeuge deren Erhaltungszustand nachzuweisen ist, werden bei Vorliegen der Verkehrs- und Betriebssicherheit (Ausnahmegenehmigung) in eine behördlich approbierte Liste eingetragen. In diesem Zusammenhang hat der Beirat für historische Kraftfahrzeuge Empfehlungen abzugeben.
Im offiziellen Nachschlagewerk für „Historische Kraftfahrzeuge“ werden im 3. Teil die Motor-Zweiräder behandelt.

Auf Antrag hat der Landeshauptmann ein bereits genehmigtes Kfz auch ohne Änderung am Fahrzeug als historisches Kraftfahrzeug zu genehmigen, sofern die Voraussetzungen für ein historisches Kfz erfüllt sind. Eine solche Genehmigung ist im Typenschein des Fahrzeuges ersichtlich zu machen, wenn eine Änderung durch einschlägige Rechtsvorschriften begründet ist, und im Wege der Datenfernübertragung in die Genehmigungsdatenbank einzugeben.

Beleuchtungseinrichtungen an historischen Fahrzeugen zur Aufrechterhaltung des historischen Erscheinungsbildes dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nicht verwendet werden.

Die wiederkehrende Begutachtung historischer Kraftfahrzeuge mit Baujahren vor 1960 ist nur alle 2 Jahre erforderlich.

Die Altfahrzeuge-Verordnung, wonach Kfz-Importeure nicht mehr funktionstüchtige Autos zurückzunehmen und einer Wiederverwertung zuzuführen haben, gilt nicht für Motorräder und (vierrädrige) Oldtimer.

Eventuell mit einet EU-Ausnahmegenehmigung. Das Fahrzeug ist ja in Deutschland schon gelaufen oder?
Die Änderungen sind in Deutschland ja typisiert?

Dann sollte das Fahrzeug (theoretisch) auch so typisiert werden können, da man als EU Bürger das Recht hat die Fahrzeuge, die in einem Land OK sind, auch in anderen zu betreiben. Die Details dazu kenn ich leider nciht, aber… bei den Vespas gitbs da für solche sachen fast schon einen Markt.

das wichtigste das du benötigst ist das Datenblatt des Herstellers.Ohne dem geht nichts. Oldtimer hin oder her, alles wurscht.
Die Landesprüfstelle braucht die original Hersteller Angaben. Ich weiß wovon ich spreche. Hab mir das mittlerweile schon zu oft angetan.
Mein Tip. Ab zum Generalimporteur und nachfragen ob der die Einzegenehmigung für dich vornehmen kann, unn wenn nicht ob er bereit ist dir das Datenblatt zu übermitteln.
Keine Ahung zu welcher Landesprüfstelle zu mußt, aber schau mal auf deren Homepage nach und erkundige dich was du alles benötigst.
Der deutsche TÜVbericht entspricht unserem Pickerlbericht und erspart dir maximal selbigen.
Positives bei dem alten Krapfen du sparst dir die NOVA Nachzahlung, sofern das Teil älter als 30 Jahre ist.Wobei ich davon ausgehe dass die Kubatur nicht Monstermäßig sein wird und daher nicht viel NOVA anfallen würde.

Solltest du es wagen, viel Erfolg und halte uns am laufenden.

der generalimporteur ist nach meinem informationsstand der faber in wien…

Danke für die Tips

Das Problem ist… das Motorrad hat zwr in Deutschland einen gültigen TÜV, die auch bei der überprüfung nie was sagten ( das die sich zu wenig auskennen mit Oldtimern) aber Eingetragen ist nichts bei dem Motorrad :frowning:
NOVA müsste ich keine zahlen

Generalimportuer ist in Wien und ich komme aus Vorarlberg :frowning:

Erst mal Guten Tag und Danke für Deine Nette Begrüßung ans Forum bei Deinem 1 Beitrag :wink: .

Desweiteren Gar Nichts muß Österreich von Deutschland anerkennen …Alles kann als Empfehlung gelten , Nichts ist ein muß …das geht bei Industrie Normen an und hört dabei auf das zb Der 125 ccm Führerschein hier bekannt unter § 111 in Deutschland Keine Gültigkeit hat. Eu hin Eu her …solche Sachen Entscheiden immer noch Die Jeweiligen Eu Länder auf NATIONALER Ebene .

Als Eu Bürger hast Lediglich es Recht Die Goschn zu halten wennsd auf Die Dauer kein Ärger willst :cold_face: …Des wars dann auch schon mit da Probagiertn Freiheit und Einheit …ist zumindest meine Meinung

Lg Pg

der gültige TÜV Bericht ist schnurzpiep egal. der enstpricht nur unserem Pickerlbericht.
Du importierst ein Fahrzeug, somit muß seit 2007 die Eintragung in die fahrzeuggenehmigungsdatenbank erfolgen. Das kann entweder der Generealimporteur oder du selbst bei deiner zuständigen Landesprüfstelle. Nennt sich dann Antrag auf Einzelgenehmigung. Hierfür benötigt der nette Herr von der Landesregierung einige Papierln. Angefangen von Kaufvertrag, einen Ausweis von dir, Meldezettel, die deutschen Fahrzeugpapiere den letzten gültigen TÜv oder Pickerlbericht und eben ganz wichtig das technische Datenblatt vom Hersteller wo alle Daten über den Krapfen drin stehen.
angefangen von den Abmessungen, über e. Nr von auspuff, Abgaswerte und was weiß ich alles. Der nette Herr muß eine einzelgenehmigung erstellen und dafür muß er ein Formular ausfüllen wo all das verlangt wird. Und das darf er scheinbar nicht den deutschen Zulassungspapieren entnehmen, sondern nur den Herstellerangaben.
Ich hab zur Zeit das selbe Porblem mit einem Mx Gespannrahmen aus den 70er Jahren, obwohl ich eine in Ö zugelassene Maschine geschlachtet und in den Rahmen verpflanzt habe, bekomme ich keine Einzelgenehmigung da mir die Herstellerangaben vom Rahmen fehlen. Nebs bei versuche ich gerade einen über 30 Jahre alten 8,5 Tonner nach Ö zu importieren und zuzulasssen.
Pilgram1 hat recht, tehoretisch müssen sie in Ö laut EU Recht alles zulassen was schon mal in einem EU Staat zugelassen war (ausgenommen Fahrzeuge mit Sondergenehmigung wie der Trabant eine hatte),aber sie versuchen es dir möglichst schwer zu machen.
auch über die Oldtimerschiene wirst du wenig erfolg haben, zumal an eine historische Zulassung mehrere Auflagen geknüpft sind, und das Fahrzeug sowieso in der Liste für erhaltungswürdige KFZ aufgelistet sein muß.

Mein Tip, nimm Konatkt mit dem Generalimporteur auf, oder nimm dir Zeit und such so ein Teil am österreichischen Markt mit inländischen Papieren. Man mag es glauben oder nicht, aber über kurz oder lang findet man auch in Ö immer das gewünschte Fahrzeug.

Viel Erfolg.

von mir aus gesehn ,Erst amal Danke für Deinen Ausführlichen Bericht Der Leiden und Ungereimtheiten :grin:…wär jo fast zum Lachn wenns ned Genau so- Die Bittere Warheit wäre. :worried: :cold_face:

Da kann man Echt noch was Lernen :wink:

Aber wie Du schon Geschrieben hast : Man mag es glauben oder nicht, aber über kurz oder lang findet man auch in Ö immer das gewünschte Fahrzeug. …Da gebe ich Dir gerne Recht , weyls auch meine eigene Erfahrung so ist .

Schönan Tag noch und Lg Pg

waunn des vo Deutschland scho so schwer is wie is des daunn wenn man eine IZH 49 von Rumänien Einzelgenehmigen will?

Wow Danke für die Ausführlichen Beiträge.

Also eigentlich wäre dies für mich keinen Kauf des Fahrzeuges, sondern ein Tausch. Deshalb wird es schwer wieder so ein Angebot zu finden für mich.
Würde es die Situation eventuell erleichtern wenn der Verkäufer bei seinem Motorrad in Deutschland noch alles Eintragen lässt, wenn die überhaupt möglich wäre?

selbst wenn er alles eintragen lassen würde, löst das dein Problem noch immer nicht dass du vom Hersteller/Generalimporteu das technische datenblatt benötigst.
Das sind unterschiedliche Papiere die du alle vorlegen mußt: einerseits die Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I+II, das technsiche Datenblatt vom Hersteller und einen aktuellen Pickerlbericht oder gültigen deutschen TÜV (entspricht unserem Picker/jährliche Überprüfung)

Sollte dein Herz so sehr daran hängen, dann könntest dich noch auf die Suche nach den nächsten 2 rad Oldtimerclub machen und dort mal nachfragen ob die eine Idee haben.
Und natürlich solltest du unbedingt bei deiner Landesprüfstelle mal vorsprechen. Kann sein dass die noch einen Weg kennen wie sie die Einzelgenehmigung machen können. Fragen Fragen Fragen, telefonieren bis die Ohren bluten, Mail schreiben und nie sofort abspeißen lassen.

Die Sache ist in den letzten Jahren um einiges einfacher geworden, aber bei so spezial Fällen immer noch eine nervige Rennerei.
Aber man gewöhnt sich an alles, auch wenn sie dich wieder nach Hause schicekn weil die vorderen Blinker den mindest geforderten Innenabstand um 1cm unterschreiten, oder die Kennzeichenhalterung nicht den geforderten Winkel aufweist und und und… alles schon erlebt.

Viel Spaß!